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topplus Hofübergabe

Neue Abfindung: Brandenburg beschließt Änderung der Höfeordnung

Ab 2025 beträgt der Hofeswert der Brandenburger Höfeordnung das 0,5-Fache des neuen Grundsteuerwertes. Damit geht Brandenburg beim Thema Abfindung einen neuen, eigenen Weg.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Einheitswert für verfassungswidrig erklärt hat, musste auch Brandenburg den Hofeswert und damit die Abfindung nach Höfeordnung neu regeln.

Mit dem Landtagsbeschluss vom 19. Juni 2024 steht nun fest:

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Der Hofeswert in Brandenburg beträgt ab dem 1. Januar 2025 das 0,5-Fache des Grundsteuerwertes A. Nach vorsichtigen Schätzungen geht der Landesbauernverband Brandenburg davon aus, dass sich die Hofeswerte und damit die Abfindungen dadurch mindestens verdoppeln.

Bisherige Grundlage für die Abfindung in Brandenburg ist der Verkehrswert des zum Hof gehörenden Wohngebäudes plus dem 1,5-fachen Ersatzwirtschaftswert des Betriebes.

Wohnhaus bleibt außen vor

Anders als für die nordwestdeutsche Höfeordnung vorgesehen, bezieht sich der neue Hofeswert für Brandenburg jedoch nur auf den landwirtschaftlichen Betrieb – das Wohnhaus bleibt außen vor.  Diese etwas andere Ansatz in der Brandburger Höfeordnung berücksichtigt die Besonderheiten der Brandenburger Verhältnisse. So geht der Landesbauernverband davon aus, dass es immer weniger „klassische“ Hofübergaben gibt, sondern meist nur der Betriebsteil übergeben wird. Dem habe die Auslegung des Gesetzes nun Rechnung getragen.

Der Vorschlag für die nordwestdeutsche Höfeordnung gehe dagegen von dem konservativen Ansatz aus, dass sich Betriebsgebäude und Wohnhaus auf einem von über Generationen von einer Familie bewirtschafteten Betrieb befinden und gemeinsam als Vermögen im Abfindungswert aufgehen sollten, so der Landesbauernverband Brandenburg.

Wann Entscheidung zur nordwestdeutschen Höfeordnung?

Nach dem seit April 2024 vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums soll der Hofeswert demnach das 0,6Fache des neuen Grundsteuerwerts A betragen – das 0,4-Fache für die landwirtschaftliche Besitzung und das 0,2-Fache für das Wohngebäude.

Mit einer Entscheidung über den neuen Hofeswertes für die nordwestdeutsche Höfeordnung ist nach Auskunft des Bundesjustizministerium im vierten Quartal des Jahres 2024 zu rechnen.

 

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