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Heuernte

Landwirt wegen nächtlicher Heuernte angezeigt

Immer häufiger werden Landwirte angezeigt, die zu Erntezeiten am Wochenende oder in der Nacht arbeiten. So auch ein Landwirt aus Mettmann (NRW), der am Mittwochabend begonnen hatte, Heu zu pressen.

Lesezeit: 2 Minuten

Immer häufiger werden Landwirte angezeigt, die zu Erntezeiten am Wochenende oder in der Nacht arbeiten. So auch ein Landwirt aus Mettmann (Nordrhein-Westfalen), der am Mittwochabend begonnen hatte, sein Heu zu pressen. Die Arbeiten zogen sich bis 2.30 Uhr hin. Nachtarbeiten von 22.00 bis 6.00 Uhr morgens sind prinzipiell kritisch. Denn dann herrscht Nachtruhe nach dem Immissionsschutzgesetz.


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Die Anwohner wurden durch den Lärm der Presse mehrfach aus dem Schlaf geschreckt, berichtete RP-Online. Als ein Anwohner kurz nach 2 Uhr die Polizei informierte, erhielt er zunächst die Auskunft, man werde sich darum kümmern und die Arbeiten stoppen. Kurze Zeit später meldete sich eine Polizistin und teilte mit, dass der Landwirt bis 3 Uhr auf dem Feld arbeiten könne, da das Wetter umschlage und er das Heu trocken einsammeln müsse. Wenn der Landwirt auch nach 3 Uhr noch arbeite, sollte sich der Anwohner noch einmal bei der Polizei melden.


Ausnahmegenehmigung beantragen


Wenn Sie nachts in Häusernähe dreschen, häckseln oder drillen müssen, sollten Sie wissen: Von 22.00 bis 6.00 Uhr morgens ist es prinzipiell kritisch. Denn dann herrscht Nachtruhe nach dem Immissionsschutzgesetz, es gelten die strengeren Nachtgrenzwerte der TA Lärm. Allerdings verkürzen einige Bundesländer die Nachtruhe für unaufschiebbare landwirtschaftliche Arbeiten auf 23.00 bis 5.00 Uhr. Dann können Sie noch zwei Stunden länger die Höchstwerte der TA Lärm für tagsüber nutzen. Rheinland-Pfalz hebt z. B. in solchen Fällen die Nachtruhe ganz auf.


Eine Ausnahmegenehmigung für diesen Fall hatte der Landwirt nicht gestellt. Die Arbeiten waren also unzulässig und die Polizei hätte einschreiten müssen. Eine „3-Uhr-Regelung“, so wie von der Polizistin beschrieben, gibt es nicht.


Arbeiten in der Nacht „ungeschickt“


Der Ortslandwirt Johannes Kicher erläuterte der Zeitung, dass nächtliche Erntearbeiten auf dem Feld in einer solchen Ausnahmesituation möglich sind. Es sei jedoch „ungeschickt“, in der Nähe von Wohnsiedlungen nachts durchzuarbeiten. Nach Rücksprache mit dem besagten Landwirt, teilte der Ortslandwirt mit, dass der angezeigte Landwirt über Tag vergessen habe, das Heu zu pressen.



 

 

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