Landwirte müssen Frist für den Agrarantrag am 15. Mai einhalten
Der 15. Mai gilt auch 2024 als Frist zur Einreichung für den Agrarantrag. Auch in Hessen, wo es massive Probleme mit der Antragssoftware gibt, müssen Landwirte den Termin einhalten.
Landwirte, die bei der Bearbeitung ihres Agrarantrags in diesem Jahr Probleme haben, können nicht auf eine Fristverlängerung über den 15. Mai hoffen. Selbst in Hessen, wo es in diesem Jahr tagelange Ausfälle bei der von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Software gab, gibt es keine Fristverlängerung.
Nach dem 15.5. nur noch Änderungen möglich
„Es wird erwartet, dass alle Anträge fristgerecht eingereicht werden“, teilt das hessische Landwirtschaftsministerium auf Anfrage von top agrar und Wochenblatt mit. Fristverlängerungen seien nicht möglich, heißt es weiter. Es könnten lediglich noch bis zum 30. September Änderungen an den Anträgen vorgenommen werden.
Das Agrarministerium aus Wiesbaden rät den Landwirten die Anträge in den verbleibenden Tagen bis zum 15. Mai einzureichen. Die Landwirte würden dabei von den örtlichen Verwaltungsstellen aber auch von Kreisbauernverbänden bestmöglich unterstützt, verspricht das Agrarministerium in seiner Antwort.
Der Abgabedruck ist in Hessen anders als in vielen anderen Bundesländern auch in diesem Jahr besonders hoch. Ausgerechnet in der „heißen Phase“ der Antragstellung kurz vor den Fristende am 15. Mai war nämlich das dafür eingerichtete Online-Agrarportal wegen technischer Probleme tagelang nicht erreichbar. So konnten die Landwirte beispielsweise zwischen dem 3. und 7. Mai keine Anträge bearbeiten. Später funktionierte die Website zumindest zeitweise wieder. Aber dann wollten viele Antragsberechtigte gleichzeitig ins System und verlangsamten es wieder.
Landwirte aus verschiedenen Regionen Hessens haben sich daher an top agrar und das Wochenblatt gewandt. Es gibt aber auch Rückmeldungen aus Hessen, bei denen die Antragstellung 2024 reibungslos funktioniert hat.
Das hessische Landwirtschaftsministerium beschreibt die Probleme bei der Antragstellung im Jahr 2024 wie folgt: „Die Antragsstellung wurde am 17. März eröffnet. Bis zum 3. Mai lief das Agrarportal fehlerfrei und die Antragsabgabe war – bis auf kurze Downtime-Zeiten für Programmeinspielungen – jederzeit möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden rund 7.000 Anträge abgegeben. Der am Abend des 3. Mai festgestellte Systemausfall wurde mit einer Programmeinspielung am 7. Mai um 16 Uhr behoben. Seit diesem Zeitpunkt ist das Agrarportal wieder voll funktionsfähig und jederzeit erreichbar.
Bis zum 10 Mai um 7 Uhr morgens seien exakt 10.179 Anträge abgegeben worden, berichtet das Agrarministerium. Bis zum Fristende am 15. Mai müssen nun allerdings fast nochmal genauso viele Anträge eingehen. Denn hessenweit werden etwa 19.000 Agraranträge von Landwirtinnen und Landwirten erwartet.
In Hessen sind die Landratsämter für die Annahme und Bearbeitung der Agraranträge zuständig. Für das Antragsprogramm für den Agrarantrag im Agrarportal Hessen ist WIBank, die Förderbank des Landes Hessen, zuständig. Die Schwierigkeiten mit der Software sind in Hessen nicht neu.
Das Agrarministerium beteuert in seiner Antwort, dass weiterhin mit Nachdruck an einer Optimierung für die Antragstellung gearbeitet werde. Als Grund für die Probleme gibt es zum einen die umfangreichen Änderungen an, die mit Inkrafttreten der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 in Kraft getreten sind. Es habe dafür nur eine sehr knappe Vorlaufzeit für die Verwaltung gegeben, heißt es in Wiesbaden. Auch die aktuellen Änderungen, wie die Aussetzung der Stilllegung, hätten 2024 erneut Systemanpassungen erforderlich gemacht.
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Landwirte, die bei der Bearbeitung ihres Agrarantrags in diesem Jahr Probleme haben, können nicht auf eine Fristverlängerung über den 15. Mai hoffen. Selbst in Hessen, wo es in diesem Jahr tagelange Ausfälle bei der von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Software gab, gibt es keine Fristverlängerung.
Nach dem 15.5. nur noch Änderungen möglich
„Es wird erwartet, dass alle Anträge fristgerecht eingereicht werden“, teilt das hessische Landwirtschaftsministerium auf Anfrage von top agrar und Wochenblatt mit. Fristverlängerungen seien nicht möglich, heißt es weiter. Es könnten lediglich noch bis zum 30. September Änderungen an den Anträgen vorgenommen werden.
Das Agrarministerium aus Wiesbaden rät den Landwirten die Anträge in den verbleibenden Tagen bis zum 15. Mai einzureichen. Die Landwirte würden dabei von den örtlichen Verwaltungsstellen aber auch von Kreisbauernverbänden bestmöglich unterstützt, verspricht das Agrarministerium in seiner Antwort.
Der Abgabedruck ist in Hessen anders als in vielen anderen Bundesländern auch in diesem Jahr besonders hoch. Ausgerechnet in der „heißen Phase“ der Antragstellung kurz vor den Fristende am 15. Mai war nämlich das dafür eingerichtete Online-Agrarportal wegen technischer Probleme tagelang nicht erreichbar. So konnten die Landwirte beispielsweise zwischen dem 3. und 7. Mai keine Anträge bearbeiten. Später funktionierte die Website zumindest zeitweise wieder. Aber dann wollten viele Antragsberechtigte gleichzeitig ins System und verlangsamten es wieder.
Landwirte aus verschiedenen Regionen Hessens haben sich daher an top agrar und das Wochenblatt gewandt. Es gibt aber auch Rückmeldungen aus Hessen, bei denen die Antragstellung 2024 reibungslos funktioniert hat.
Das hessische Landwirtschaftsministerium beschreibt die Probleme bei der Antragstellung im Jahr 2024 wie folgt: „Die Antragsstellung wurde am 17. März eröffnet. Bis zum 3. Mai lief das Agrarportal fehlerfrei und die Antragsabgabe war – bis auf kurze Downtime-Zeiten für Programmeinspielungen – jederzeit möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden rund 7.000 Anträge abgegeben. Der am Abend des 3. Mai festgestellte Systemausfall wurde mit einer Programmeinspielung am 7. Mai um 16 Uhr behoben. Seit diesem Zeitpunkt ist das Agrarportal wieder voll funktionsfähig und jederzeit erreichbar.
Bis zum 10 Mai um 7 Uhr morgens seien exakt 10.179 Anträge abgegeben worden, berichtet das Agrarministerium. Bis zum Fristende am 15. Mai müssen nun allerdings fast nochmal genauso viele Anträge eingehen. Denn hessenweit werden etwa 19.000 Agraranträge von Landwirtinnen und Landwirten erwartet.
In Hessen sind die Landratsämter für die Annahme und Bearbeitung der Agraranträge zuständig. Für das Antragsprogramm für den Agrarantrag im Agrarportal Hessen ist WIBank, die Förderbank des Landes Hessen, zuständig. Die Schwierigkeiten mit der Software sind in Hessen nicht neu.
Das Agrarministerium beteuert in seiner Antwort, dass weiterhin mit Nachdruck an einer Optimierung für die Antragstellung gearbeitet werde. Als Grund für die Probleme gibt es zum einen die umfangreichen Änderungen an, die mit Inkrafttreten der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023 in Kraft getreten sind. Es habe dafür nur eine sehr knappe Vorlaufzeit für die Verwaltung gegeben, heißt es in Wiesbaden. Auch die aktuellen Änderungen, wie die Aussetzung der Stilllegung, hätten 2024 erneut Systemanpassungen erforderlich gemacht.