Umnutzung: Scheune als Stellplatz für Wohnwagen vermieten?
Mit dem Strukturwandel stehen zunehmend landwirtschaftliche Gebäude leer. Was muss ich beachten, wenn ich eine alte Scheune als Unterstellplatz für Wohnwagen oder Pferdeanhänger vermieten will?
Ich möchte meine Scheune auf meinem landwirtschaftlichen Betrieb als Unterstellplatz für Wohnwagen, Pferdeanhänger etc. vermieten. Was muss ich bei der Nutzungsänderung beachten? Muss ich zusätzliche Versicherungen abschließen?
Antwort:
Die Nutzungsänderung sollten Sie beantragen. Ansonsten verstoßen Sie gegen das öffentliche Baurecht. Außerdem kann die gewerbliche Nutzung den Bestand der Hofstelle gefährden, wenn es sich bei dem Betrieb um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handelt. Geht es nur um die Nutzungsänderung der Scheune, sollte das kein Problem sein. Allerdings spielt es dann eine Rolle, wenn die Hofeigenschaft des gesamten Betriebes in Zweifel gezogen werden könnte. Das ist dann der Fall, wenn der gewerbliche Charakter der Hofstelle überwiegen würde.
Zur zweiten Frage: Informieren Sie Ihren Wohngebäudeversicherer vor der Nutzungsänderung. Bei der Ver-mietung für Unterstellplätze ändert sich das Gefahrenpotenzial, z. B. können sich Gasflaschen in Wohnwagen entzünden. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter, welche Risiken versichert sind, z. B. der Diebstahl eines Wohnwagens. Sagen Sie ihm ausdrücklich, dass es sich um fremdes Eigentum und nicht landwirtschaftliches Inventar handelt, damit keine Missverständnisse entstehen. Informieren Sie den Versicherer bei so einer Nutzungsänderung nicht rechtzeitig, ist dieser bei Eintritt eines Versicherungsfalles zur Leistungskürzung oder sogar zur vollständigen Verweigerung der Leistung berechtigt.
Unser Experte:Dr. Boris Lau, Rechtsanwalt, Dr. Lau & Backhaus, Groß Grönau
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Antwort:
Die Nutzungsänderung sollten Sie beantragen. Ansonsten verstoßen Sie gegen das öffentliche Baurecht. Außerdem kann die gewerbliche Nutzung den Bestand der Hofstelle gefährden, wenn es sich bei dem Betrieb um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handelt. Geht es nur um die Nutzungsänderung der Scheune, sollte das kein Problem sein. Allerdings spielt es dann eine Rolle, wenn die Hofeigenschaft des gesamten Betriebes in Zweifel gezogen werden könnte. Das ist dann der Fall, wenn der gewerbliche Charakter der Hofstelle überwiegen würde.
Zur zweiten Frage: Informieren Sie Ihren Wohngebäudeversicherer vor der Nutzungsänderung. Bei der Ver-mietung für Unterstellplätze ändert sich das Gefahrenpotenzial, z. B. können sich Gasflaschen in Wohnwagen entzünden. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter, welche Risiken versichert sind, z. B. der Diebstahl eines Wohnwagens. Sagen Sie ihm ausdrücklich, dass es sich um fremdes Eigentum und nicht landwirtschaftliches Inventar handelt, damit keine Missverständnisse entstehen. Informieren Sie den Versicherer bei so einer Nutzungsänderung nicht rechtzeitig, ist dieser bei Eintritt eines Versicherungsfalles zur Leistungskürzung oder sogar zur vollständigen Verweigerung der Leistung berechtigt.
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