7,8 % Vorsteuer für pauschalierende Landwirte: Streit um Berechnung entbrannt
Steuerberater und der Deutsche Bauernverband werfen Bundesfinanzministerium fehlerhafte Berechnungen beim neuen Pauschalisierungssatz vor. Aus deren Sicht müsste der Wert steigen und nicht sinken.
Im Laufe des Jahres soll der Pauschalierungssatz von 9 % auf 8,4 % und dann zum 1.1.2025 auf 7,8 % sinken. Steuerexperten schlagen nun Alarm und werfen dem zuständigen Bundesfinanzministerium vor, mit falschen und verzerrten Daten die neuen Pauschalen berechnet zu haben.
Der Deutsche Bauernverband kommt in eigenen Berechnungen sogar auf eine Anhebung des Satzes auf 10,5 %, statt einer Kürzung auf 7,8 %.
Der HLBS kritisiert, dass sich das Bundesfinanzministerium von vornherein mit seinen Berechnungen nicht an die Vorgaben der EU gehalten habe. In der entsprechenden Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU heißt es: „Die Pauschalausgleich-Prozentsätze werden anhand der allein für die Pauschallandwirte geltenden makroökonomischen Daten der letzten drei Jahre bestimmt.“
10,5 statt 7,8 %?
Solche makroökonomischen Daten liegen für Deutschland und auch speziell für pauschalierende Landwirte durchaus vor. Schließlich gibt es das repräsentative Testbetriebsnetz, bei dem nach regel- und pauschalbesteuerten Betrieben getrennt wird.
„Die Bundesregierung hat sich hingegen nicht an realen Daten von Betrieben orientiert. Stattdessen geht sie vom gesamten Produktionswert der Landwirtschaft aus, der sich aus der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung ergibt, die nicht nach regelbesteuerten oder pauschalbesteuerten Umsätzen unterscheidet“, so Stefan Heins, Steuerberater und Präsident des HLBS. Und davon ziehe sie dann die Umsätze der regelbesteuerten Landwirte ab, wie sie sich nach dem Testbetriebsnetz ergeben haben. Somit werden von fiktiven Daten reale Daten subtrahiert.
Diese „Vermengung“ zweier nicht miteinander vergleichbarer Rechengrößen kritisiert der HLBS deutlich: „Diese Methodik ist weder realitätsgerecht noch folgerichtig. Eine solche deutliche und bewusst erfolgte Benachteiligung der pauschalierenden Landwirte durch eine unsystematische Berechnungsmethodik und Verzerrungen im Berechnungssystem ist nicht hinnehmbar und abzulehnen.“
Verzerrte Datengrundlage
Ein weiteres Problem: In die Kalkulation fließen die Umsätze der drei zurückliegenden Jahre ein, für die die entsprechenden Werte vollständig vorliegen. Der Satz von 7,8 % leitet sich daher aus den Umsätzen der Jahre 2020, 2021 und 2022 ab. Seit 2022 dürfen allerdings nur noch Betriebe pauschalieren, die nicht mehr als 600.000 €/Kalenderjahr erwirtschaften. Die Datengrundlage bildet somit nicht den Kreis derer ab, die pauschalieren dürfen, sondern enthält Umsätze von Landwirten, die schon lange zur Regelbesteuerung gewechselt sind. Erst 2026 werden diese wieder aus dem Datenpool herausfallen. Dann dürfte die Unwucht aus dem Ergebnis verschwinden.
Hinzu kommt: Wegen eines Urteils des Bundesfinanzhofes unterliegt künftig der Verkauf von gebrauchten Gütern des Anlagevermögens wie Maschinen nicht mehr der Pauschalierung. Auch das hat das Bundesfinanzministerium in seinen Berechnungen nicht berücksichtigt. Allein die Herausrechnung dieser Anlagenverkäufe ließe nach Berechnungen des Steuerberaters Arno Ruffer vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband in Münster den Pauschalierungssatz um 0,3 Prozentpunkte ansteigen.
Muss die 600.000-€-Grenze steigen?
Was Steuerberater Heins darüber hinaus ärgert: Bislang hat die Regierung sich bei der Pauschalierung immer an den Vorgaben für die Ist-Besteuerung und Buchführung orientiert. Daher galt auch einheitlich: Die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung, Buchführungspflicht und Pauschalierung lagen bei 600.000 €/Kalenderjahr.
Mittlerweile hat die Regierung die Grenzen für die Ist-Besteuerung und Buchführung hingegen auf 800.000 €/Kalenderjahr angehoben. Pauschalieren dürfen hingegen weiterhin nur Landwirte mit einem maximalen Umsatz von 600.000 €/Kalenderjahr. „Das ist unfair“, bringt es Heins auf den Punkt.
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Im Laufe des Jahres soll der Pauschalierungssatz von 9 % auf 8,4 % und dann zum 1.1.2025 auf 7,8 % sinken. Steuerexperten schlagen nun Alarm und werfen dem zuständigen Bundesfinanzministerium vor, mit falschen und verzerrten Daten die neuen Pauschalen berechnet zu haben.
Der Deutsche Bauernverband kommt in eigenen Berechnungen sogar auf eine Anhebung des Satzes auf 10,5 %, statt einer Kürzung auf 7,8 %.
Der HLBS kritisiert, dass sich das Bundesfinanzministerium von vornherein mit seinen Berechnungen nicht an die Vorgaben der EU gehalten habe. In der entsprechenden Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU heißt es: „Die Pauschalausgleich-Prozentsätze werden anhand der allein für die Pauschallandwirte geltenden makroökonomischen Daten der letzten drei Jahre bestimmt.“
10,5 statt 7,8 %?
Solche makroökonomischen Daten liegen für Deutschland und auch speziell für pauschalierende Landwirte durchaus vor. Schließlich gibt es das repräsentative Testbetriebsnetz, bei dem nach regel- und pauschalbesteuerten Betrieben getrennt wird.
„Die Bundesregierung hat sich hingegen nicht an realen Daten von Betrieben orientiert. Stattdessen geht sie vom gesamten Produktionswert der Landwirtschaft aus, der sich aus der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung ergibt, die nicht nach regelbesteuerten oder pauschalbesteuerten Umsätzen unterscheidet“, so Stefan Heins, Steuerberater und Präsident des HLBS. Und davon ziehe sie dann die Umsätze der regelbesteuerten Landwirte ab, wie sie sich nach dem Testbetriebsnetz ergeben haben. Somit werden von fiktiven Daten reale Daten subtrahiert.
Diese „Vermengung“ zweier nicht miteinander vergleichbarer Rechengrößen kritisiert der HLBS deutlich: „Diese Methodik ist weder realitätsgerecht noch folgerichtig. Eine solche deutliche und bewusst erfolgte Benachteiligung der pauschalierenden Landwirte durch eine unsystematische Berechnungsmethodik und Verzerrungen im Berechnungssystem ist nicht hinnehmbar und abzulehnen.“
Verzerrte Datengrundlage
Ein weiteres Problem: In die Kalkulation fließen die Umsätze der drei zurückliegenden Jahre ein, für die die entsprechenden Werte vollständig vorliegen. Der Satz von 7,8 % leitet sich daher aus den Umsätzen der Jahre 2020, 2021 und 2022 ab. Seit 2022 dürfen allerdings nur noch Betriebe pauschalieren, die nicht mehr als 600.000 €/Kalenderjahr erwirtschaften. Die Datengrundlage bildet somit nicht den Kreis derer ab, die pauschalieren dürfen, sondern enthält Umsätze von Landwirten, die schon lange zur Regelbesteuerung gewechselt sind. Erst 2026 werden diese wieder aus dem Datenpool herausfallen. Dann dürfte die Unwucht aus dem Ergebnis verschwinden.
Hinzu kommt: Wegen eines Urteils des Bundesfinanzhofes unterliegt künftig der Verkauf von gebrauchten Gütern des Anlagevermögens wie Maschinen nicht mehr der Pauschalierung. Auch das hat das Bundesfinanzministerium in seinen Berechnungen nicht berücksichtigt. Allein die Herausrechnung dieser Anlagenverkäufe ließe nach Berechnungen des Steuerberaters Arno Ruffer vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband in Münster den Pauschalierungssatz um 0,3 Prozentpunkte ansteigen.
Muss die 600.000-€-Grenze steigen?
Was Steuerberater Heins darüber hinaus ärgert: Bislang hat die Regierung sich bei der Pauschalierung immer an den Vorgaben für die Ist-Besteuerung und Buchführung orientiert. Daher galt auch einheitlich: Die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung, Buchführungspflicht und Pauschalierung lagen bei 600.000 €/Kalenderjahr.
Mittlerweile hat die Regierung die Grenzen für die Ist-Besteuerung und Buchführung hingegen auf 800.000 €/Kalenderjahr angehoben. Pauschalieren dürfen hingegen weiterhin nur Landwirte mit einem maximalen Umsatz von 600.000 €/Kalenderjahr. „Das ist unfair“, bringt es Heins auf den Punkt.