Landwirtschaftliche Unternehmen können in Mecklenburg-Vorpommern ab 2023 eine finanzielle Unterstützung für die Errichtung von Agroforstsystemen erhalten.
„Damit ist unser Land nach Bayern eines der ersten Bundesländer, welches die Neuanlage von streifenförmigen Agroforstsystemen auf Acker- und Dauergrünlandflächen im Rahmen einer investiven Förderung unterstützt“, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann.
Wie lauten die Förderbedingungen?
„Im Rahmen der Agroforstrichtlinie können bis zu 65 % der tatsächlich entstandenen Netto - Ausgaben (z.B. für die Anschaffung der Gehölze und Pflanzung) erstattet werden“, führt die Staatsseretärin aus.
Die Höhe der Zuwendung beträgt demnach maximal
- bis zu 1.566 € je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb,
- bis zu 4.138 € je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Sträuchern,
- bis zu 5.271 € je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung.
Förderanträge können beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gestellt werden.
Die geförderten Agroforstsysteme müssen so angelegt werden, dass sie den Bedingungen der Ökoregelung 3 (ÖR 3) entsprechen. Die Beibehaltung von Agroforstsystemen wird im Rahmen des Agrarantrages mit der Ökoregelung 3 unterstützt.
Was soll Agroforst bringen?
Durch die Kombination landwirtschaftlicher Kulturen und Forstwirtschaft werde ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität und Klimaresilienz geleistet, fährt Aßmann fort.
Vorteile von Agroforstsystemen seien u.a.:
- Die Verringerung der Verdunstung und Schutzwirkung für Ackerkulturen gegen Starkwinde und damit gegen Bodenerosion (Klimaanpassung)
- Schutz vor Wassererosion,
- Langfristige Kohlenstoffspeicherung in der Biomasse und im Boden,
- Erhöhung der biologischen Vielfalt,
- Zusätzliche Einkommensquelle aus energetischer Nutzung oder Nahrungsmittelproduktion für teilnehmende Betriebe.