Kurz vor Beginn der Agrarministerkonferenz in Landau rückt die MEG Milch Board das Thema Milchlieferbeziehung wieder in den Fokus.
Sie hat das Beratungsunternehmen Lademann & Associates GmbH (L&A) aus Hamburg beauftragt, die Auswirkungen der derzeitigen Lieferbedingungen auf den Wettbewerb auf dem Markt für Rohmilcherfassung in Deutschland zu untersuchen und Eingriffsmaßnahmen zu prüfen. L&A hat in dem 37-seitigen Bericht folgenden Ergebnisse herausgearbeitet:
• Eine vollständige Andienungspflicht bei gleichzeitiger Abnahmegarantie, die noch immer prägend für einen Großteil der erzeugten Rohmilchmenge gilt, führt zu einer Marktverschließung und begünstigt Überproduktion und niedrige Preise.
• Modellhaft kann gezeigt werden, dass die derzeitige Lieferstruktur, die die Molkereien in die Lage versetzt, ohne die vollständige Berücksichtigung der Erzeugerkosten die angediente Rohmilch zu verarbeiten und abzusetzen, die Erzeuger deutlich schlechter stellt als in einer Situation, in der Erzeuger und Molkereien über Preise verhandeln, bevor die Molkerei beliefert wird.
• Durch die einseitige nachträgliche Preisfestsetzung der Molkereien wälzen diese die Marktrisiken auf die Erzeuger ab. Die Erzeuger sind dagegen in der inhärent schlechteren Informationsposition bezüglich wichtiger Marktinformationen zur Mengenplanung, mit der Folge, dass regelmäßig zu hohe Milchmengen auf den Markt kommen, mit dem Ergebnis, dass es zu großen Preisschwankungen auf dem Rohmilchmarkt kommt.
• Aus ökonomischer Sicht kann die Beziehung zwischen Genossenschaftsmolkereien und Milcherzeugern nach dem Prinzipal-Agent-Problem verstanden werden: (Genossenschaftliche) Molkereien, die „Agenten“, verfolgen eigene Interessen und handeln nicht im Sinne der Genossenschaftsmitglieder, den „Prinzipalen“. Gleichzeitig verfolgen auch die Erzeuger unterschiedliche Interessen, die nur durch eine für alle Akteure gültige Regulierung zum Wohle aller miteinander vereinbart werden können.
Die bestehende Marktstruktur zu Lasten der Erzeuger kann nach der Auffassung von L&A durch eine verbindliche Festlegung von Preisen und Mengen überwunden werden. Art. 148 GMO biete hier eine geeignete Grundlage und sollte über § 6a AgrarMSG so umgesetzt werden, dass der umfassende Abschluss von Verträgen bei fester Preis- und Mengenvereinbarung notwendig ist - verbindliche Preise und Mengen für alle Marktteilnehmer sollten zur Stabilisierung des Milchmarkts umgesetzt werden. Damit geht aus ökonomischer Sicht zwingend einher, dass die genossenschaftsrechtliche Andienungspflicht sowie die Abnahmegarantie durch ein verbindliches vertragliches Lieferregime ersetzt werden.
Die MEG Milch Board hat die für Landwirtschaft zuständigen Ministerinnen und Minister werden über die Ergebnisse der Studie informiert. Zudem will die Milcherzeugergemeinschaft die Forderungen nach der umgehenden Umsetzung des Artikels 148 durch eine Banner-Aktion bei der Agrarministerkonferenz in Landau unterstützen.