Ab nächstem Jahr sollen neue Regeln für das staatliche Antibiotikamonitoring bei Nutztieren gelten. Demnach sind künftig auch Milchviehbetrieb meldepflichtig. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) beschlossen. Wenn auch der Bundesrat grünes Licht gibt, könnten die Vorgaben ab 2023 gelten.
Antibiotika-Monitoring auch für Milchkühe
Derzeit bezieht sich das Meldesystem ausschließlich auf die Mast von Rindern, Kälbern oder weiteren Tierarten. Das Konzept soll jetzt aber ausgeweitet werden, unter anderem auch für Milchkühe und Zuchtkälber, die im Haltungsbetrieb geboren sind. Das heißt also: Milchviehhalter müssen zukünftig Antibiotika-Anwendungen systematisch erfassen und die Behandlungstage melden.
Experten äußern gegenüber top agrar allerdings Zweifel, ob diese Regelungen und die technische Umsetzung im Rinderbereich bis Anfang 2023 umsetzbar sind.
Hoftierarzt soll melden
Mit der aktuellen Änderung ist auch geplant, dass für die halbjährige Meldepflicht des Antibiotikaeinsatzes künftig der Hoftierarzt zuständig sein soll. Außerdem sollen die zuständigen Überwachungsbehörden gestärkt werden: Wenn sich nach 24 Monaten kein Erfolg der Maßnahmen einstellt bzw. der Antibiotikaverbrauch nicht sinkt, sollen die Behörden verpflichtet sein, geeignete Maßnahmen zur Senkung zu ergreifen. Das kann die Anordnung sein, den Maßnahmenplan zu ergänzen, Impfungen durchzuführen oder die Besatzdichte im Stall zu verringern.
Reserveantibiotika stärker gewichtet
Ziel des Monitorings ist es weiter Antibiotika einzusparen. Das betifft vor allem die sogenannten Reserveantibiotika (Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation), die für die Humanmedizin wichtig sind. Diese Reserveantibiotika sollen künftig mit dem Faktor 3 gewichtet werden.