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Provokationen und Beschimpfungen

Mobbing von Bauernkindern: So reagiert man auf Anfeindungen im Netz

Stimmungsmache im digitalen Raum kann für Kinder und Jugendliche sehr verletztend sein. Wir zeigen, wie man damit umgehen kann.

Lesezeit: 2 Minuten

Mobbing übers Internet und Smartphone ist vor allem für Kinder und Jugendliche an der Tagesordnung. Wie läuft es ab, was können Betroffene und Eltern dagegen tun? Wir haben bei Moritz Becker, Medienpädagoge bei Smiley e.V., Verein zur Förderung von Medienkompetenz, Hannover, nachgefragt.

Was ist Cybermobbing?

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  • Beleidigende Kommentare, falsche Behauptungen und Lügen in sozialen Netzwerken verbreiten.
  • Immer wieder die gleichen, verletzenden Nachrichten, z.B. über WhatsApp verschicken.
  • Gefälschte Homepages über einen Betroffenen erstellen.
  • Verschicken von entwürdigenden, häufig gefälschten Nacktfotos.
  • Heimliche Videos, z.B. aus der Umkleidekabine, verschicken.
  • Jemanden auf sog. „InstagramBeichtseiten“ verleumden.

Was ist daran so problematisch?

  • Die Täter bleiben im Netz anonym. Das setzt die Hemmschwelle für Mobbing herab.
  • Die Betroffenen bleiben nicht anonym. Oft erfährt die ganze Jahrgangsstufe oder sogar die ganze Schule, was online passiert.
  • Die peinlichen Bilder oder Kommentare wird der Betroffene meist über Jahre nicht los.
  • Der Psychoterror geht nach der Schule weiter. Nicht mal zu Hause haben Betroffene Ruhe vor den Attacken der Mitschüler.
  • Wer im Netz gemobbt wird, hat meistens auch im Alltag mit Mobbingsituationen zu kämpfen.

Was können Betroffene dagegen tun?

  • Sich jemandem anvertrauen, so schwer es auch fällt!
  • Cybermobbing an sich ist keine Straftat. Gegen manche Formen kann man aber vorgehen.
  • Inhalte, die die eigenen Persönlichkeitsrechte oder z.B. das Recht am eigenen Bild verletzen, bei den Betreibern der sozialen Netzwerke melden. Das sollten auch Freunde, Bekannte und Klassenkameraden tun.
  • Auch wenn es im Nachhinein unangenehm ist: Es ist nicht verboten, jemandem ein Bikini-Foto oder ähnliches zu schicken. Verboten ist es, dieses ungefragt weiter zu schicken. Eventuell lässt sich sogar Anzeige erstatten.

Was können Eltern tun?

  • Immer ‚up to date‘ sein, ist unrealistisch. Bieten Sie das Gespräch dennoch an. Ein Beispiel: „Auch wenn du denkst, ich verstehe dein Problem nicht, weil ich ‚Musical.ly‘ nicht kenne, erklär es mir bitte trotzdem.“
  • Sich im Vorhinein als Gesprächspartner bei verstörenden Inhalten im Netz anbieten.
  • Kindern schon früh vermitteln, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist. Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild erklären.
  • Jederzeit ansprechbar sein, die Sorgen der Kinder ernst nehmen!
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