Muss der Landwirt oder der Lohnunternehmer die verschmutzte Straße reinigen?
Die Güllefässer rollen. Bei den feuchten Flächen bleibt es nicht aus, dass die Straßen verschmutzen. Doch wer ist für die Reinigung verantwortlich: Landwirt oder Lohunternehmer?
Die letzten Wochen und Monate waren die Felder nicht befahrbar. Vergangene Woche hingegen waren vielerorts die Güllefässer im Einsatz. Das bedeutet aber auch dreckige Reifen und verschmutzte Straßen. Wir haben zusammengefasst, was Sie beachten müssen.
Gesetzlich geregelt ist die Reinigungspflicht in § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wird die Fahrbahn durch Ackerfahrzeuge verschmutzt, muss der Verantwortliche diese unverzüglich reinigen. Bei Unfällen, die in Zusammenhang mit verunreinigten Straßen stehen haften Sie vollumfänglich. Bei schweren Unfällen kann es sogar zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung kommen.
Wer ist verantwortlich?
Zuständig für die Säuberung der Straße ist der Verursacher. Das sind Sie als Landwirt, wenn Sie mit Ihrer Maschine auf dem Feld gearbeitet haben, oder auch der Lohnunternehmer. Wenn ein Lohnunternehmen beim Gülle fahren die Straße verschmutzt, ist es für die Reinigung verantwortlich. Außer, Sie übertragen vorher die Reinigungspflicht auf den Auftraggeber, z. B. den Landwirt. Es lohnt sich also im Vorfeld abzuklären, wer die Straßenreinigung übernimmt.
Wozu bin ich verpflichtet?
Ganz wichtig ist die möglichst schnelle Säuberung der Fahrbahn: Bei viel befahrenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen schon während der Feldarbeiten. Bei befestigten Feldwegen reicht meist eine Reinigung nach Abschluss der Arbeiten aus. Solange die Straße nicht sauber ist, sollten Sie die Gefahrenstelle mit Schildern ausreichend kenntlich machen. Dazu sind Landwirt und Lohnunternehmer verpflichtet. Klären Sie aber mit dem Straßenverkehrsamt, ob eine (gebührenpflichtige) Genehmigung für das Aufstellen erforderlich ist. Teilweise helfen die Gemeinden auch mit Leihschildern aus.
Welche Strafen drohen, wenn ich die Reinigungspflicht ignoriere?
Ignorieren Sie als Verantwortlicher die Straßenreinigungspflicht, dürfen die zuständigen Stellen, wie Gemeinden, Polizei etc. ihre Straßenreinigungsdienste beauftragen. Diese geben die Kosten dann an den Verursacher weiter. Auch Busgeldstrafen drohen. Polizei und Behörden reagieren umso empfindlicher, je schneller die Autos auf der Straße unterwegs sind. Die Polizei kann ihre Ackerarbeiten durchaus stoppen.
Die letzten Wochen und Monate waren die Felder nicht befahrbar. Vergangene Woche hingegen waren vielerorts die Güllefässer im Einsatz. Das bedeutet aber auch dreckige Reifen und verschmutzte Straßen. Wir haben zusammengefasst, was Sie beachten müssen.
Gesetzlich geregelt ist die Reinigungspflicht in § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wird die Fahrbahn durch Ackerfahrzeuge verschmutzt, muss der Verantwortliche diese unverzüglich reinigen. Bei Unfällen, die in Zusammenhang mit verunreinigten Straßen stehen haften Sie vollumfänglich. Bei schweren Unfällen kann es sogar zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung kommen.
Wer ist verantwortlich?
Zuständig für die Säuberung der Straße ist der Verursacher. Das sind Sie als Landwirt, wenn Sie mit Ihrer Maschine auf dem Feld gearbeitet haben, oder auch der Lohnunternehmer. Wenn ein Lohnunternehmen beim Gülle fahren die Straße verschmutzt, ist es für die Reinigung verantwortlich. Außer, Sie übertragen vorher die Reinigungspflicht auf den Auftraggeber, z. B. den Landwirt. Es lohnt sich also im Vorfeld abzuklären, wer die Straßenreinigung übernimmt.
Wozu bin ich verpflichtet?
Ganz wichtig ist die möglichst schnelle Säuberung der Fahrbahn: Bei viel befahrenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen schon während der Feldarbeiten. Bei befestigten Feldwegen reicht meist eine Reinigung nach Abschluss der Arbeiten aus. Solange die Straße nicht sauber ist, sollten Sie die Gefahrenstelle mit Schildern ausreichend kenntlich machen. Dazu sind Landwirt und Lohnunternehmer verpflichtet. Klären Sie aber mit dem Straßenverkehrsamt, ob eine (gebührenpflichtige) Genehmigung für das Aufstellen erforderlich ist. Teilweise helfen die Gemeinden auch mit Leihschildern aus.
Welche Strafen drohen, wenn ich die Reinigungspflicht ignoriere?
Ignorieren Sie als Verantwortlicher die Straßenreinigungspflicht, dürfen die zuständigen Stellen, wie Gemeinden, Polizei etc. ihre Straßenreinigungsdienste beauftragen. Diese geben die Kosten dann an den Verursacher weiter. Auch Busgeldstrafen drohen. Polizei und Behörden reagieren umso empfindlicher, je schneller die Autos auf der Straße unterwegs sind. Die Polizei kann ihre Ackerarbeiten durchaus stoppen.