Den Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern steht ab sofort zur Antragstellung der ELER-geförderten Maßnahmen der sogenannten 2. Säule der „ELER-Antrag 2022“ online unter agrarantrag-mv.de zur Verfügung. Die Frist zum Einreichen des „ELER-Antrags 2022“ läuft am 31.12.2021 aus.
Für das Antragsjahr 2022 sind in allen Förderprogrammen der 2. Säule (Ausnahme: Umwandlung Ackerland in Dauergrünland) Neuanträge für auslaufende Verpflichtungen zum 31.12.2021 sowie für ganz neue Antragsteller für ein Jahr möglich. Erstantragsteller im Ökolandbau erhalten auf Grund der Produktionsumstellung eine Förderung über drei Jahre. Auch Erweiterungsanträge sind hier noch möglich.
Genauere Informationen, wichtige Hinweise und verschiedene Hilfe-Dokumente sind im Antragsverfahren hinterlegt. Außerdem können sich die Antragsteller an ihre zuständige Bewilligungsbehörde wenden, die Ansprechpartner in allen fachlichen und technischen Fragen zum „ELER-Antrag 2022“ ist. Unter www.stalu-mv.de/agrarantrag-hotline/ sind die genauen Kontaktdaten ersichtlich.