Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) will ab 2025 Änderungen bei den Öko-Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland umsetzen. Dafür hat sein Bundeslandwirtschafsministerium einen Vorschlag mit zwei neuen Öko-Regelungen erarbeitet, von denen insbesondere Grünland Betriebe profitieren sollen.
Am Donnerstag dieser Woche will Özdemir den Vorschlag mit den Verbänden diskutieren. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) bringt zu der Sitzung einen eigenen Vorschlag für eine neue Öko-Regelung mit. Sie soll insbesondere die Bodenbedeckung und damit den Bodenschutz honorieren.
Lange Bodenbedeckung auf Flächen honorieren
Konkret sollen Landwirte die Öko-Regelung beantragen können, wenn sie eine besonders lange Bodenbedeckung auf ihren Flächen nachweisen können. Die Öko-Regelung soll einkommenswirksam sein und Ackerland und Grünland umfassen, heißt es in einem Diskussionspapier des Nabu, das top agrar vorliegt. Der Nabu orientiert sich damit an einer bereits in Finnland praktizierten Öko-Regelung, heißt es.
Folgende Aufteilung und Prämienzahlungen hat sich der Nabu dafür ausgedacht:
Ackerland:
- Für unter 65 Tage ohne lebendige Bodenbedeckung im Jahr auf angemeldeter Fläche, Prämienhöhe: etwa 50 €/ha
- Für unter 50 Tage ohne lebendige Bodenbedeckung und mind. 30% Bodenbedeckungsgrad im Jahr auf angemeldeter Fläche, Prämienhöhe: etwa 100 €/ha
- Für unter 30 Tage ohne lebendige Bodenbedeckung und mind. 70% Bodenbedeckungsgrad im Jahr auf angemeldeter Fläche, Prämienhöhe: etwa 250 €/ha
Grünland:
- Für unter 15 Tage unzureichende lebendige Bodenbedeckung im Jahr, Prämienhöhe: etwa 50 €/ha
- Für unter 10 Tage unzureichende lebendige Bodenbedeckung im Jahr, Prämienhöhe: etwa 100 €/ha
- Für unter 5 Tage unzureichende lebendige Bodenbedeckung im Jahr, Prämienhöhe: etwa 150 €/ha
Um die Öko-Regelung zu kontrollieren, könne der Grad der Bodenbedeckung durch Sentinel 2-Satelliten erfasst werden, schlägt der Nabu vor. Messbar sei die Öko-Regelung in:
- Anzahl der Tage ohne Bodenbedeckung (Mulchbedeckung messbar als Boden-bedeckungsgrad)
- Anzahl der Tage ohne lebendige Bodenbedeckung (Photosyntheseleistung messbar in NVDI).
Erreichen will der Nabu mit dieser neuen Öko-Regelung eine Förderung der (Boden-)Biodiversität und Bodengesundheit, Treibhausgasemissionsreduktionen (N2O, CO2), eine Verbesserung des Albedo-Effekts, Erosionsreduktionen, Humusaufbau, eine Reduktion der Stickstoffauswaschung, eine Reduktion des synthetischen Stickstoffeintrags (z.B. durch Leguminosen Integration in Zwischen- und Untersaaten), eine Oberflächenkühlung und ein besseres Wassermanagement (Grund- und Oberflächenwasser).
Öko-Regelung Boden soll mit GLÖZ 6 und 7 korrespondieren
Die Öko-Regelung Bodenbedeckung soll den 2023 eingeführten GLÖZ 6 zur Mindestbodenbedeckung ergänzen. Dieser schreibt Betrieben vor, die einen GAP-Agrarantrag stellen, auf mindestens 80 % des Ackerlandes eine Bodenbedeckung vom 15. November bis 15. Januar sicherzustellen. Korrespondieren soll die neue Öko-Regelung auch mit den Regeln zur Fruchtfolge aus GLÖZ 7.
Bund und Länder verhandeln jetzt
Bund und Länder wollen bis spätestens zur Agrarministerkonferenz im Frühling 2024 eine Position für Änderungen an der GAP-Agrarförderung ab 2025 erarbeiten. Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) forderte jedoch diese Woche bereits in diesem Herbst eine Sonder-Agrarministerkonferenz dafür einzuberufen.
In der Kritik steht, dass das BMEL neue Öko-Regelungen damit finanziert will, dass die Basisprämie dafür schrumpft. Vorgesehen ist eine Anhebung des Budgets für die Öko-Regelungen um 5 Prozentpunkte. Ab dem Antragsjahr 2025 könnte damit die Basisprämie für alle Betriebe um 13 €/ha auf 139 €/ha fallen. Damit soll die Agrarförderung zielgerichteter statt flächenorientiert ausgezahlt werden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist gegen eine höhere Umschichtung von Geld aus der Basisprämie zu den Öko-Regelungen ab 2025. Bauernpräsident Joachim Rukwied warnte in dieser Woche davor, dass damit dann mehr Landwirte aus der GAP aussteigen würden.