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topplus Energieverband fordert

"Extensive" Agri-PV in die GAP aufnehmen!

Zwischen der klassischen Agri-PV und Biodiversitätssolaranlagen schlägt der bne die „extensive Agri-PV“ als eigene Klasse vor. In Niedersachsen indessen gibt es eine neue Arbeitshilfe für Solarparks.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I wichtige Schritte unternommen, um für einen schnellen Ausbau der Solarindustrie die Interessen von Landwirtschaft, Naturschutz und Energiewirtschaft zusammenbringen. Laut Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sind die Vorschläge aber noch zu zaghaft. Durch eine Erweiterung des Gesetzespakets, die den Hauptanteil des geförderten und ungeförderten Solarparkausbaus adressiert, würde das Spannungsfeld zwischen Flächen für Energiewende, Landwirtschaft und Artenvielfalt weitgehend aufgelöst.

Vorschlag: „Extensive Agri-PV“

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Zwischen der klassischen landwirtschaftlich produktiven Agri-PV und den im Solarpaket angedachten Biodiversitätssolaranlagen schlägt der bne die „extensive Agri-PV“ als eigene Klasse vor. „Solche Anlagen sind kostengünstig und bringen durch angepasste Bauweise und schonende landwirtschaftliche Pflege die Artenvielfalt in Solarparks in der Fläche voran“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Solarparkflächen in solchen Anlagen gingen aus Perspektive der Landwirte in eine Zeitkapsel. „Sie sind und bleiben landwirtschaftliche Flächen und können nach der Nutzung als artenreicher Solarparkfläche wieder klassisch landwirtschaftlich genutzt werden”, so Busch.

Kombination mit GAP-Zahlung

Nötig sei dafür, die extensive Agri-PV in der GAP-Direktzahlungsverordnung zu verankern, begleitet durch Regelungen im EEG. Konkret sollte im Paragraf 12 der GAP-Direktzahlungsverordnung ergänzt werden, dass Landwirte auf Solarparkflächen „Artenvielfalt produzieren“ können und auch dies eine landwirtschaftliche Nutzung sei. Dabei entstünden Synergien: Auf solchen Solarparkflächen entwickelt sich laut bne mit Hilfe der Landwirtschaft mehr Artenvielfalt. Dabei werde gleichzeitig auf kostengünstige Solarparkkonzepte gesetzt, was für die Energiewirtschaft wichtig sei. So blieben Energiekosten gering und das Konzept könne auch für PPA-Solarparks attraktiv sein.

Busch betont die Notwendigkeit einer gemeinsamen Anstrengung: „Momentan kann man beim Solarparkausbau einfach und schnell viel richtig zu machen. Diese Chance muss man jetzt nutzen. Alle beteiligten Akteure und Ministerien sollen an einem Strang ziehen, um biodiversitätsfördernde Solarparks als „extensive Agri-PV“ zu etablieren.“ Diese eröffne den Raum für Synergien bei der Artenvielfalt, umgesetzt in günstigen und guten Solarparks.

Arbeitshilfe aus Niedersachsen

Wie kann der Ausbau der Solarenergienutzung naturverträglich gestaltet werden? Antworten dazu soll jetzt eine Arbeitshilfe für den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Niedersachsen geben. Das Papier haben Experten aus Landesverwaltung und Landkreisen entwickelt, um Vorhabenträgern und Behörden die Aufgabe zu erleichtern und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden. „Wir wollen PV vorrangig auf Gebäuden, Parkplätzen und sonstigen baulichen Anlagen realisieren, aber wir benötigen auch 0,5 Prozent der Landesfläche für Freiflächen-Photovoltaik. Diese Anlagen naturverträglich zu planen und zu genehmigen, ist sehr komplex“, sagt Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Christian Meyer. Deshalb sei es für die praktische Umsetzung richtig und wichtig, wenn die Behörden dafür Handreichungen bekommen. Die notwendigen Hinweise dafür fehlten bislang, diese Lücke werde nun durch die Arbeitshilfe geschlossen.

„Bei der Energiewende kommt es auf die ländlichen Räume an. Die Landkreise als Genehmigungsbehörden, vor allem aber Mensch und Natur sind betroffen, wenn die Solarenergie Flächen beansprucht. Damit müssen wir umgehen", sagt Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT).

Erheblicher Ausbau zeichnet sich ab

Die naturschutzfachliche Arbeitshilfe wurde gemeinsam von dem NLT und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) entwickelt. Anlass war der sich abzeichnende erhebliche Ausbau von Photovoltaikanlagen in der Fläche, der nach Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung naturverträglich erfolgen soll. Zur Erarbeitung haben Fachleute aus Verbänden, Kommunen und Wissenschaft beigetragen.

Die „Hinweise für einen naturverträglichen Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen" haben empfehlenden Charakter für die beteiligten Stellen - Gemeinden, Vorhabenträger, Gutachterbüros, Naturschutzbehörden. Die Arbeitshilfe ist abrufbar auf den Webseiten von NLT und NLWKN .

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