Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ruft Unternehmen und Forschungseinrichtungen dazu auf, innovative Projektideen in den beiden Bereichen Tierzucht und Tiergesundheit einzureichen. Um welche Projekte es sich handelt und wo Sie sie einreichen können, erfahren Sie hier.
Bereich 1: Zukunftsfähige und nachhaltige Zuchtstrategien
Bis zum 1. Oktober 2024 können innovative Landwirte ihre Projektskizzen zur Entwicklung von neuen Zuchtstrategien an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) schicken. Ziel ist es, die Gesundheit und Robustheit der Nutztiere zu verbessern, um gleichzeitig die Produktion effizienter zu gestalten und negative Umweltfolgen zu reduzieren. Auch das Tierwohl und der Erhalt der biologischen Vielfalt heimischer Nutztierrassen steht im Fokus. Letztere biete ein "beträchtliches Innovationspotential" - So steht es in der Pressemitteilung des BLE.
Bereich 2: Verbesserung der Bestandsgesundheit
Bis zum 27. November 2024 sucht das BMEL Projektskizzen zur Verbesserung der Bestandsgesundheit und zur Entwicklung neuer Präventions- und Behandlungsstrategien.
Angesichts der Herausforderungen durch multifaktorielle Erkrankungen in der Tierhaltung besteht hier ein Bedarf an neuen Lösungen. In der Mitteilung heißt es: "Trotz intensiver Forschung ist es bisher jedoch nur ansatzweise gelungen, produktionsbedingte, multifaktorielle Erkrankungen zu reduzieren. Hier besteht weiterhin ein hoher Bedarf an neuartigen Werkzeugen und innovativen Lösungen unter Zuhilfenahme ernährungsphysiologischer, futtermittelkundlicher und veterinärmedizinischer Expertise."
Interessierte können ihre Projektskizzen in beiden Bereichen an den Projektträger BLE im Rahmen des Innovationsförderprogramms des BMEL schicken. Weitere Informationen über Ansprechpartner, Umfang und Vorlagen für die Projektskizze sowie das Auswahlverfahren lesen Sie hier.
Über das Innovationsförderprogramm des BMEL
"Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung in ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Gefördert werden
anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad von technischen und nichttechnischen Entwicklungen erhöhen,
Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit,
Untersuchungen zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen und zur Identifizierung zukünftiger Innovationsfelder,
Vorhaben zur Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt
für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
für experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten."
Quelle: Förderdatenbank - Förderprogramme - Innovationsförderung des (foerderdatenbank.de)