Neue Spitze bei der Saatguttreuhand – liegt es am Erntegut-Chaos?
Die Saatguttreuhand meldet die Ablösung ihres Geschäftsführers Alois Mörtlbauer. An die Spitze rückt der STV-Syndikusrechtsanwalt Dr. Moritz von Köckritz.
Das Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofes hat die Landhändler dazu verdonnert, sich über die Einhaltung des Sortenschutzes bei allen anliefernden Landwirten zu erkundigen. Darüber, wie der Landhandel das genau umsetzen soll, gibt es heftigen Streit.
Während der Deutsche Bauernverband auf eine kurze schriftliche Erklärung des Landwirts setzt, empfiehlt der Raiffeisenverband seinen Mitgliedern, die Landwirte eine Erklärung mit einem zusätzlichen Passus zu einer Vertragsstrafe unterzeichnen zu lassen. Diese Art von Selbsterklärungen lehnt die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) allerdings ab und kündigt ein eigenes System an, bei dem Landwirte eine „Erntegutbescheinigung“ erhalten, wenn sie sich z.B. anhand von GAP-Daten freiwillig überprüfen lassen.
Erst Anfang Juni hatte der Geschäftsführer der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV), Alois Mörtlbauer, die Einführung der neuen Online-Erntegutbescheinigung zum 15.7.2024 angekündigt. Nun bekommt die STV, die für die Züchter die Nachbaugebühren einsammelt, kurzfristig zum 1.7. einen neuen Geschäftsführer. Seine Nachfolge tritt der langjährige STV-Syndikusrechtsanwalt Dr. Moritz von Köckritz an. Zusätzlich verstärkt Dr. Christoph Stephan als Prokurist das STV-Führungsteam, so die STV in ihrer Pressemitteilung. Er arbeitet seit 2001 für den Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. und koordiniert als Leiter des Prüfdienstes der STV seit 2014 schwerpunktmäßig den Außendienst, so die STV.
Was ist der Grund für den plötzlichen Wechsel?
Zu den Gründen des kurzfristigen Wechsels teilte die STV selbst nichts mit. Hintergrund könnte allerdings der Umgang der STV mit dem Erntegut-Urteil sein, wird in der Branche spekuliert. DBV, Raiffeisenverband und Der Agrarhandel hatten das geplante System z.B. in einer gemeinsamen Erklärung kritisiert und schrieben:
„Das von der STV vorgeschlagene Datenbank-System ist für den angestrebten Zweck in der aktuell bekannten Form überdimensioniert und unverhältnismäßig. Zudem ist ein überstürzter und fehlerhafter Start unter Zeitdruck zur Ernte 2024 absehbar. Die Verbände appellieren an die Züchter, im Sinne einer weiterhin guten Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Handel und Züchtung angemessen mit der Situation in der Ernte 2024 umzugehen und gemeinsam unbürokratische und umsetzungsfähige Alternativen zu finden.“
Das Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofes hat die Landhändler dazu verdonnert, sich über die Einhaltung des Sortenschutzes bei allen anliefernden Landwirten zu erkundigen. Darüber, wie der Landhandel das genau umsetzen soll, gibt es heftigen Streit.
Während der Deutsche Bauernverband auf eine kurze schriftliche Erklärung des Landwirts setzt, empfiehlt der Raiffeisenverband seinen Mitgliedern, die Landwirte eine Erklärung mit einem zusätzlichen Passus zu einer Vertragsstrafe unterzeichnen zu lassen. Diese Art von Selbsterklärungen lehnt die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) allerdings ab und kündigt ein eigenes System an, bei dem Landwirte eine „Erntegutbescheinigung“ erhalten, wenn sie sich z.B. anhand von GAP-Daten freiwillig überprüfen lassen.
Erst Anfang Juni hatte der Geschäftsführer der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV), Alois Mörtlbauer, die Einführung der neuen Online-Erntegutbescheinigung zum 15.7.2024 angekündigt. Nun bekommt die STV, die für die Züchter die Nachbaugebühren einsammelt, kurzfristig zum 1.7. einen neuen Geschäftsführer. Seine Nachfolge tritt der langjährige STV-Syndikusrechtsanwalt Dr. Moritz von Köckritz an. Zusätzlich verstärkt Dr. Christoph Stephan als Prokurist das STV-Führungsteam, so die STV in ihrer Pressemitteilung. Er arbeitet seit 2001 für den Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. und koordiniert als Leiter des Prüfdienstes der STV seit 2014 schwerpunktmäßig den Außendienst, so die STV.
Was ist der Grund für den plötzlichen Wechsel?
Zu den Gründen des kurzfristigen Wechsels teilte die STV selbst nichts mit. Hintergrund könnte allerdings der Umgang der STV mit dem Erntegut-Urteil sein, wird in der Branche spekuliert. DBV, Raiffeisenverband und Der Agrarhandel hatten das geplante System z.B. in einer gemeinsamen Erklärung kritisiert und schrieben:
„Das von der STV vorgeschlagene Datenbank-System ist für den angestrebten Zweck in der aktuell bekannten Form überdimensioniert und unverhältnismäßig. Zudem ist ein überstürzter und fehlerhafter Start unter Zeitdruck zur Ernte 2024 absehbar. Die Verbände appellieren an die Züchter, im Sinne einer weiterhin guten Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Handel und Züchtung angemessen mit der Situation in der Ernte 2024 umzugehen und gemeinsam unbürokratische und umsetzungsfähige Alternativen zu finden.“