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topplus Deckbullen

Neue Vorschriften für mehr Arbeitsschutz

Die Berufsgenossenschaft hat ihre Vorschriften für die Arbeit mit Rindern verschärft. Neue Regeln gibt es für die Haltung von Deckbullen und das Behandeln von Tieren in der Herde.

Lesezeit: 5 Minuten

Rund 5.140 Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Rindern gab es 2020 bundesweit. Über 400 meldepflichtige Unfälle (mehr als drei Krankheitstage) entstanden bei der Arbeit mit Bullen. Zwei endeten tödlich, 2019 sogar fünf. „Rinderställe sind einer der größten Unfallschwerpunkte in der Landwirtschaft“, sagt Manfred Eggers von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Er hat sich auf die ­Unfallprävention in der Rinderhaltung spezialisiert.

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Ein hohes Risiko sieht der Berater in der Arbeit mit Deckbullen. Vor allem, wenn sie in der Herde mitlaufen. „Auch umgängliche Bullen können ganz plötzlich zur Gefahr werden und das in alltäglichen Situationen, wie dem Treiben der Kühe zum Melken. Dabei gibt es oft keine Fluchtmöglichkeit für den Menschen.“ Die zweitgrößte Gefahr im Umgang mit Rindern ist laut Eggers das Behandeln oder Untersuchen von Tieren. Besonders, wenn andere Rinder frei herumlaufen.

Viele dieser Unfälle wären vermeidbar. Weil die Regelungen bisher nicht ausreichend waren, hat die SVLFG die Unfallverhütungsvorschrift neu formuliert. Die neue „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung“ (VSG 4.1) regelt den Umgang mit Tieren und bauliche Maßnahmen.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur neuen Vorschrift finden Sie hier: www.svlfg.de/faq-vsg-4-1

Deckbullenbucht ist Pflicht bei Milchkühen

Mit der neuen Vorschrift hat die SVLFG unter anderem die Haltung von Deckbullen konkretisiert: Deckbullen dürfen nicht mehr frei in einer Milchviehherde mitlaufen. „Bei Jungrindern ist das noch erlaubt, weil sich dort die Tierbetreuer nicht regelmäßig in der Herde aufhalten“, sagt Eggers.Im Kuhstall brauchen Milchviehhalter also eine separate Bucht. Der Bulle muss separiert sein, bevor die Tiere zusammengeführt werden oder ein Tierbetreuer die Bucht betritt.

Die Buchten müssen stabil gebaut sein, einen rutschfesten Bodenbelag, mindestens eine Fixiereinrichtung und mindestens eine Fluchtmöglichkeit (Personenschlupf) haben. Als Fixiereinrichtung gilt ein Sicherheitsfangfressgitter, das ausreichend stabil und groß genug ist. Optimal als äußere Abtrennung sind laut Eggers senkrechte Stangen, um genügend Flucht­möglichkeiten für Personen zu ermöglichen.

Alle Rinder fixieren

Auch für das Behandeln, Untersuchen oder Besamen von Tieren gibt es neue Regeln. „In 90 % der Fälle passiert ein Unfall dabei nicht durch das zu untersuchende Tier, sondern durch andere frei herumlaufende Rinder“, betont Eggers. Wer beispielsweise gerade ein Rind besamt, hat wenig Chancen auszuweichen, wenn andere Tiere angreifen oder aufspringen wollen.

Deshalb dürfen beim Behandeln von Rindern keine weiteren Tiere frei in dem Bereich herumlaufen. Die Regelung gilt für alle Personen, die dort arbeiten – Betriebsleiter, Tierarzt oder Besamungstechniker. Rinderhalter müssen nachweisen können, dass sie einzelne Tiere bzw. kleine Gruppen separieren und fixieren können.

Das hat für viele Betriebe praktische Auswirkungen. Schließlich sind Milcherzeuger selbst häufig nicht dabei, wenn der Besamungstechniker in den Stall kommt. Eggers macht deutlich: „Wenn Service-Mitarbeiter, wie Besamungstechniker oder Tierarzt, alleine im Stall sind, muss der Betriebsleiter auch für deren Arbeitssicherheit sorgen.“

Nackenrohr plus Separation

Damit die Tiere nicht über lange Zeit fixiert sein müssen, bietet sich eine Separationsbox oder ein abgetrennter Bereich im Stall an, in dem sich die Tiere frei bewegen können und Zugang zu Wasser bzw. Futter haben. Mithilfe von Selbstfangfressgittern und etwas Kraftfutter könnte dort auch der Service-Mitarbeiter die Tiere kurz vor dem Behandeln festsetzen und anschließend wieder frei lassen.

Besonders aufwendig könnte die Regelung für Betriebe mit Nackenrohr am Futtertisch und ohne Fixiermöglichkeiten werden. Sie müssen für einen Teil der Herde „einen geeigneten Bereich zum Separieren und Fixieren“ nachweisen können. Konkrete Vorgaben, wie viele Plätze es geben muss, gibt es nicht. „Es muss eine der Herdengröße entsprechend ‚angemessene‘ Anzahl sein. Das klären wir aber betriebsindividuell“, sagt Eggers. Ideal wäre laut dem Berater eine automatische Separation. Aber aus Sicht der Versicherung reicht auch ein selbst gebautes Rohr oder Gitter, mit dem sich eine Ecke im Laufstall absperren lässt.

Spätestens Ab 2024 Pflicht

Die neue Vorschrift gilt seit April 2021. Für die Deckbullenbucht und die Separation gibt es einen Übergangszeitraum von drei Jahren, sodass Milchviehhalter diese spätestens ab April 2024 umsetzen müssen. In Neubauten gelten die Regeln ab sofort.

Die Vorschrift ist rechtlich bindend für alle Versicherten in der SVLFG. Der Betriebsleiter trägt die Verantwortung für die Umsetzung. Arbeitnehmer haben eine Mitwirkungspflicht.

Betriebe müssen zudem plausibel erklären können, weshalb sie die Übergangszeit benötigen. Wer die Vorschriften nach der Übergangszeit nicht erfüllt, dem drohen Nachprüfungen oder Bußgelder. Bei grober Fahrlässigkeit kann es zu Regressansprüchen also Rückforderungen kommen.

Kostenlose Beratung

Eggers appelliert, die Vorschriften rasch umzusetzen – aus eigenem Interesse und zum Schutz von Familienangehörigen bzw. Mitarbeitern: „Glauben Sie mir: Ein vermeidbarer Unfall mit Todesfolge ist für alle Beteiligten schrecklich. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Landwirten nach praktikablen Lösungen zu suchen.“

Die Berufsgenossenschaft bietet kostenlose Beratungen an, um betriebsindividuell zu prüfen, wie sich die Arbeitssicherheit beim Neubau oder Umbau am besten umsetzen lässt. Eggers betont: „Wenn wir für eine Beratung angefragt werden, zieht das keine Prüfung nach sich!“ Für Präventionsmaßnahmen gibt es zudem eine finanzielle Förderung von der SVLFG. Einmal im Jahr gibt es einen Topf, der im Windhundverfahren vergeben wird. Die Gesamtsumme variiert von Jahr zu Jahr. Pro Maßnahme sind maximal 50 % bzw. bis zu 500 € förderfähig.

Darüber hinaus bietet die SVLFG Seminare zum sicheren Umgang mit Rindern an. Dabei schulen Berater den Blick auf das Verhalten von Rindern und den sicheren, stressfreien Umgang mit den Tieren.

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