Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüro Bioenergie haben heute im Rahmen einer Pressekonferenz ihre Vorschläge zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) vorgestellt. Kern des Vorschlagkatalogs ist eine grundsätzliche Neuausrichtung des Ausschreibungsdesigns.
Laut der Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie, darunter der Fachverband Biogas und der Deutsche Bauernverband, haben die vergangenen Ausschreibungsrunden für Biomethan sowie Biomasse klar gezeigt, dass das aktuelle Ausschreibungsdesign des EEG am Bedarf des Markts vorbei geht. Horst Seide, Präsident im Fachverband Biogas fordert die Politik daher auf, die mit dem EEG 2023 eingeführte Verengung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke zurückzunehmen und den Schwerpunkt auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu legen.
Kein Interesse an Spitzenlast ohne Wärmenutzung
Die Ausschreibungsergebnisse der überzeichneten regulären Biomasse-Ausschreibung und der mehrmals fehlgeschlagenen Biomethan-Ausschreibungen zeigten, dass Projektierer an Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen – betrieben mit Biogas, Biomethan oder Holz – interessiert sind, nicht aber an Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung. „Bei den im Ausschreibungsdesign vorgeschriebenen geringen Volllaststunden, in denen ein Biomethan-Peaker maximal betrieben werden darf, ist an eine sinnvolle Verwendung der Wärme gar nicht zu denken. Dabei sollte die Bundesregierung im Hinblick auf die längst überfällige Wärmewende Stadtwerken oder Betreibern lokaler Wärmenetze ermöglichen auch Biomethan einzusetzen, und zwar so, dass Strom und Wärme klimaneutral erzeugt werden können,“ fordert Seide.
Höhere Vergütung für alternative Rohstoffe nötig
Auch Bernhard Krüsken, Generalsekretär im Deutschen Bauernverband, unterstrich die mangelhafte Ausgestaltung des aktuellen EEG 2023: „Eine immer stärkere Reduzierung des Anteils klassischer nachwachsender Rohstoffe bei gleichzeitig ausbleibender Vergütungsanhebung, die die Verwendung alternativer, aber teurerer Substrate kompensieren könnte, ist absurd. Hier sind intelligente Lösungen gefragt, die kleineren, dezentralen Anlagen eine Zukunftsperspektive eröffnet und gleichzeitig Kostensteigerungen – auch durch die Inflation – aufgreift.“ Langfristig könnten landwirtschaftlich geführte Biogasanlagen zu den aktuellen Konditionen keine Energie mehr produzieren. So laufe Deutschland Gefahr, einen wesentlichen erneuerbaren Energieproduzenten zu verlieren.
Bremsklötze Mengensteuerung und Südquote
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, stellte anschließend die Vorschläge der Branche im Detail vor. Den Fokus legte sie dabei insbesondere auf die Ausschreibungsvolumina sowie einiger Hemmnisse: „Das reguläre Biomasse-Ausschreibungsvolumen sollte nicht reduziert, sondern um die nicht in Anspruch genommenen Volumina der Biomethan-Ausschreibungen erhöht werden. Ebenfalls sind die Südquote oder die endogene Mengensteuerung schlichtweg ein unnötiger Bremsklotz.“ Zum Erreichen der Klimaziele seien alle erneuerbaren Potenziale nötig. Darum sollten sie nicht künstlich ausgebremst werden. Nicht zuletzt müsse der Weg hin zu einer noch flexibleren Stromproduktion konsequent beschritten werden. „Der Flexibilitätszuschlag in der regulären Ausschreibung wie in der Biomethan-Ausschreibung muss an die Inflation angepasst werden, um weiteren Zubau von Flexibilität zu ermöglichen, so Rostek.
Diese und weitere Vorschläge zur Änderung des EEG 2023 sind auch auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.