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topplus Meldepflicht für Mäster

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Niedersachsen geht voran

Bis zum 1.8.2024 muss jeder Tierhalter, der Schweine mästet und vermarktet, seine Haltungsform registrieren. Zuständig sind die Bundesländer. Das Land Niedersachsen präsentiert erste Infos für Mäster.

Lesezeit: 2 Minuten

Fünf Wochen nur noch bis zum Ablauf der Meldefrist – und die meisten Schweinemäster wissen nicht, wo und wie sie ihre Haltungsform registrieren können. Im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat der Bund die Länder beauftragt, zuständige Behörden für die Registrierung und Ausführungshinweise für die Einstufung in die Haltungsformen zu benennen. Die aber lassen sich Zeit. „Allerhöchste Zeit, dass nun die Details zur Umsetzung der staatlichen Haltungskennzeichnung definiert werden“, fordert die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).

Niedersachsen legt Kriterien fest für die Haltungsformen

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Niedersachsen hat jetzt einen Aufschlag gemacht und Auslegungshinweise veröffentlicht. Zuständig für die Registrierung ist das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves). Das Laves hat auf seine Internetseite Details zur Kennzeichnung veröffentlicht.

Es gibt einen ausführlichen Kriterienkatalog für die fünf verschiedenen Haltungsformen sowie Hinweise zum Online-Meldeverfahren – insgesamt rund 75 Seiten lang. Ergänzt werden diese Basisinformationen durch einen Fragen/Antworten-Katalog.

Betreibt ein Landwirt unter einer VVVO-Nummer mehrere Ställe, so muss er einen Lageplan der Ställe mit Nummerierung hochladen. Zudem muss er für jeden Stall die Haltungsform, die uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche sowie die Tierzahl angeben. Als Nachweis der wahrheitsgemäßen Meldung können amtliche Bescheinigungen, Skizzen und Fotos eingereicht werden.

Wer Schweine mästet, muss melden

Die Meldepflicht ist unabhängig von der Zahl der gemästeten Schweine. Auch Sauenhalter, die ihre schwer verkäuflichen Ferkel selbst mästen, sind betroffen.

Spätestens zwei Monate nach erfolgreicher Registrierung erhält der Landwirt eine unbefristete individuelle Kennnummer. Diese braucht er künftig für die Schweinevermarktung, wenn ab August 2025 frisches Schweinefleisch mit der Haltungsform gekennzeichnet werden muss.

Allerdings hat das Laves das Meldeportal noch nicht freigeschaltet, sondern fordert auf der Internetseite die Tierhalter auf, „ab Anfang Juli regelmäßig reinzuschauen“.

Wichtig: Vorgaben bundesweit vereinheitlichen

Außer Niedersachsen hat sich bislang nur Rheinland-Pfalz mit sehr schlanken Ausführungshinweisen hervorgetan und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Meldebehörde benannt. Für die übrigen Bundesländer wird die Zeit knapp, sodass der Meldetermin wahrscheinlich nicht zu halten ist. Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) bemängelt, dass der Bund die Lander mit der Umsetzung allein lässt, statt über einheitliche Vorschriften für Ruhe zu sorgen.

Auch ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack fordert bundesweit möglichst gleiche Vorgaben für die Umsetzung der Kriterien: „Ein Flickenteppich an Vorgaben dient Niemandem – am wenigsten den Schweinehaltern.“

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