Das Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) ist beschlossene Sache. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der Novelle einschlich einer dazugehörigen Rechtsverordnung abschließend zu; diese können nun am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, ist das Ziel der Neuregelung, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei landwirtschaftlichen Nutztieren besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Dafür wird das Antibiotika-Minimierungskonzept auf weitere Tierarten ausgeweitet und ein Reduktionsziel von 50 % verankert.
Nationales Antibiotika-Minimierungskonzept wird erweitert
Dem Agrarressort zufolge entspricht die erstmalige Festlegung einer Verringerung des Antibiotikaverbrauchs um 50 % der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem. Deshalb wird das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept erweitert. Dieses erstreckt sich zukünftig nicht mehr nur auf Masttiere, sondern auch auf weitere Nutzungsarten, darunter Milchkühe, nicht im Haltungsbetrieb geborene Kälber, Jung- und Legehennen sowie Sauen mit Saugferkeln. Der Antibiotikaverbrauch soll auch in Betrieben mit diesen Tieren erfasst und systematisch verringert werden.
Meldepflichten für Tierhalter ausgeweitet
Zudem werden die Meldepflicht für Behandlungen mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln von den Tierhaltern auf die Veterinäre verlagert und zuständige Überwachungsbehörden gestärkt. Diese sind zukünftig gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist. Festgestellt wird dies weiter mit der betriebsindividuellen Therapiehäufigkeit im Vergleich zu nationalen Kenngrößen.
Gewichtungsfaktoren für Reserveantibiotika
Eingeführt werden mit der Gesetzesänderung außerdem Gewichtungsfaktoren für Reserveantibiotika, damit diese seltener eingesetzt werden. Für Colistin werden darüber hinaus die Weichen für eine striktere nationale Regelung gestellt. So wird eine Rechtsgrundlage für ein Verbot der Umwidmung von Colistinpräparaten zur oralen Anwendung bei Nutztieren geschaffen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hob hervor, dass die Anwendung von Antibiotika auf ein therapeutisch unvermeidbares Minimum reduziert werden müsse. Vor diesem Hintergrund sei auch der Umbau der Tierhaltung von zentraler Bedeutung, um die Tiergesundheit zu verbessern.
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Das Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) ist beschlossene Sache. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der Novelle einschlich einer dazugehörigen Rechtsverordnung abschließend zu; diese können nun am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, ist das Ziel der Neuregelung, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei landwirtschaftlichen Nutztieren besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Dafür wird das Antibiotika-Minimierungskonzept auf weitere Tierarten ausgeweitet und ein Reduktionsziel von 50 % verankert.
Nationales Antibiotika-Minimierungskonzept wird erweitert
Dem Agrarressort zufolge entspricht die erstmalige Festlegung einer Verringerung des Antibiotikaverbrauchs um 50 % der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem. Deshalb wird das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept erweitert. Dieses erstreckt sich zukünftig nicht mehr nur auf Masttiere, sondern auch auf weitere Nutzungsarten, darunter Milchkühe, nicht im Haltungsbetrieb geborene Kälber, Jung- und Legehennen sowie Sauen mit Saugferkeln. Der Antibiotikaverbrauch soll auch in Betrieben mit diesen Tieren erfasst und systematisch verringert werden.
Meldepflichten für Tierhalter ausgeweitet
Zudem werden die Meldepflicht für Behandlungen mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln von den Tierhaltern auf die Veterinäre verlagert und zuständige Überwachungsbehörden gestärkt. Diese sind zukünftig gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist. Festgestellt wird dies weiter mit der betriebsindividuellen Therapiehäufigkeit im Vergleich zu nationalen Kenngrößen.
Gewichtungsfaktoren für Reserveantibiotika
Eingeführt werden mit der Gesetzesänderung außerdem Gewichtungsfaktoren für Reserveantibiotika, damit diese seltener eingesetzt werden. Für Colistin werden darüber hinaus die Weichen für eine striktere nationale Regelung gestellt. So wird eine Rechtsgrundlage für ein Verbot der Umwidmung von Colistinpräparaten zur oralen Anwendung bei Nutztieren geschaffen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hob hervor, dass die Anwendung von Antibiotika auf ein therapeutisch unvermeidbares Minimum reduziert werden müsse. Vor diesem Hintergrund sei auch der Umbau der Tierhaltung von zentraler Bedeutung, um die Tiergesundheit zu verbessern.