Das Antragsverfahren für den Agrarantrag ist in NRW gerade gelaufen, da taucht eine neue „Foto-App“ für Feldkontrollen auf. Was kommt damit jetzt auf die Landwirte zu?
Herr Dr. Dahlhoff, in Hessen gab es ein Antragschaos – wie ist es in NRW gelaufen?
Dahlhoff: Bis zum 15. Mai haben rund 38.000 Landwirte in Nordrhein-Westfalen einen Agrarförderantrag gestellt. Erfahrungsgemäß kommen in der Nachfrist bis zum 31. Mai noch einige Anträge hinzu, auch bei den Grundanträgen mit der Antragsfrist vom 30. Juni können noch zusätzliche Anträge einlaufen. Wir rechnen insgesamt mit rund 38.400 Anträgen. Das wäre ein Rückgang von 1 bis 3% und entspricht der langfristigen Entwicklung. Erfreulich ist, dass die Programme durchgängig stabil liefen. Auch die Mithilfetermine haben Landwirte in diesem Jahr wieder gut angenommen.
Das Wetter bleibt eine Herausforderung. Was ist, wenn sich jetzt noch witterungsbedingt Änderungen ergeben?
Dahlhoff: Das könnte dieses Jahr tatsächlich besonders bedeutend sein. Eine Änderung der Nutzart ist noch bis zum 30. September möglich. Das können Landwirte direkt im Antragsportal ELAN-NRW über die Funktion des Mehrfacheinreichens eintragen. Eine schriftliche Mitteilung an die Kreisstelle ist aktuell nur noch erforderlich, wenn ein Antrag zurückgezogen werden soll.
MonaNRW kommtvoraussichtlich ab Mitte Juni
Auf der Hauptversammlung im Dezember haben Sie eine Foto-App angekündigt. Ist das noch aktuell?
Dahlhoff: Absolut. Derzeit schaffen wir dafür die technischen Vorbereitungen. Die App ist für das Smartphone oder Tablet und heißt MonaNRW, die Kurzform für „Monitoring Agrarförderung Nordrhein-Westfalen“. Wir binden sie voraussichtlich ab Mitte Juni schrittweise in den Antragsbearbeitungsprozess ein.
Dr. Arne Dahlhoff: Das schreibt die EU ab 2025 für das Flächenmonitoring verpflichtend vor. Kern ist die Beobachtung landwirtschaftlicher Flächen mit Satellitendaten. So lassen sich beispielsweise die angebauten Kulturen oder die Vorgaben zur landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit prüfen. Die Antragsteller können zudem insbesondere bei unklaren Sachverhalten die Fördervoraussetzungen mit Fotos dokumentieren und an die Zahlstelle übermitteln. Wir bereiten das Verfahren derzeit vor und planen, die App bis Mitte Juni zu veröffentlichen. Wir wollen sie in diesem Jahr im Betrieb testen, bevor das Verfahren im nächsten Jahr von der EU vorgegeben wird.
Muss jeder Landwirt die Foto-App nutzen?
Dahlhoff: In diesem Jahr ist die Teilnahme freiwillig. Wer nicht mitmachen möchten, hat keine Nachteile. Im kommenden Jahr muss Deutschland dann die Foto-App aufgrund der EU-Vorgaben für alle Antragsteller anbieten. Uns ist bewusst, dass jede neue Technik eine Herausforderung ist. Insbesondere in der Startphase kostet es Zeit, sich mit der neuen Technik auseinanderzusetzen. Wir möchten dabei so gut wie möglich unterstützen.
Arbeit der EU-Zahlstelle an Landwirte weitergereicht?
Machen Sie es sich nicht etwas leicht und lagern mit der Foto-App Arbeiten, die eigentlich die EU-Zahlstelle leisten müsste, auf die Landwirte aus?
Dahlhoff: Sie sprechen einen berechtigten Punkt an, den ich gerne aufgreife. Denn: Auch bisher war die Mitarbeit des Antragstellers erforderlich, beispielsweise mit der Rückmeldung auf ein Anhörungsschreiben, der Beantwortung von Fragen oder Begleitung bei einer Vor-Ort-Kontrolle. Durch die MonaNRW-App erleichtert sich diese Mitarbeit. Die Antragsteller können selbst entscheiden, wann sie das Foto aufnehmen, also wann es am besten in den Tages- oder Wochenablauf passt. Durch Routine im Umgang mit der App lässt sich Zeit sparen. Außerdem können Antragsteller früher und gezielter unklare Sachverhalte aufklären. So lassen sich zum Beispiel über die Fotos seltene oder über Satelliten schwer erkennbare Kulturen erkennen. Das war bisher ausschließlich über schnelle Feldkontrollen vor Ort durch den Prüfdienst oder Dienstleister möglich. Daneben helfen georeferenzierte Fotos, also Fotos, die über die Geodaten einer Fläche zuzuordnen sind, das Flächenmonitoring-Verfahren zu verbessern.
Wie kann so eine Mitarbeit konkret aussehen?
Dahlhoff: Nehmen wir als Beispiel, dass unklar ist, ob auf der Fläche Winterweizen gedrillt ist. Dann erhält der Antragsteller von der EU-Zahlstelle eine Anfrage in der App. Er ist aufgefordert, auf der Fläche ein Foto von der Kultur aufzunehmen und anschließend mit der App an die EU-Zahlstelle zu senden. Bei der Aufnahme wird das Foto automatisch georeferenziert. Damit ist der Nachweis erbracht, dass das Foto zum angegebenen Zeitpunkt auf der angegebenen Fläche aufgenommen wurde.
Entfallen damit die schnellen Feldkontrollen vor Ort?
Dahlhoff: Grundsätzlich kann das bei unklaren Sachverhalten aus dem Flächenmonitoring so sein. Möglich ist aber trotzdem, dass bei anderen Sachverhalten eine betriebsbezogene Kontrolle vor Ort notwendig wird. Bei den betriebsbezogenen Flächenprüfungen stehen Kriterien im Vordergrund, die sich nicht über das Flächenmonitoring kontrollieren lassen, zum Beispiel Dünge- und Pflanzenschutzmittelverzicht, Befahrverbote, Verwendung der zulässigen Saatgutmischung. Ergänzend dazu sind auch Konditionalitäten-Kontrollen ganzjährig möglich.
Was ist, wenn ich auf dem Acker kein Netz habe?
Dahlhoff: Die App lässt sich auch ohne Internetempfang auf dem Acker nutzen, über die Offline-Nutzung. Voraussetzung ist lediglich der GPS-Empfang, der aber unabhängig ist von der Netzabdeckung. Der Internetzugang, ob über WLAN oder Mobilfunknetz, ist vor allem für die Datenübertragung notwendig. Das bedeutet, dass ich das Foto offline auf dem Acker aufnehmen kann und später, wenn ich wieder im Büro bin oder an einem Ort mit Mobilfunknetz, das Foto hochladen kann.
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Herr Dr. Dahlhoff, in Hessen gab es ein Antragschaos – wie ist es in NRW gelaufen?
Dahlhoff: Bis zum 15. Mai haben rund 38.000 Landwirte in Nordrhein-Westfalen einen Agrarförderantrag gestellt. Erfahrungsgemäß kommen in der Nachfrist bis zum 31. Mai noch einige Anträge hinzu, auch bei den Grundanträgen mit der Antragsfrist vom 30. Juni können noch zusätzliche Anträge einlaufen. Wir rechnen insgesamt mit rund 38.400 Anträgen. Das wäre ein Rückgang von 1 bis 3% und entspricht der langfristigen Entwicklung. Erfreulich ist, dass die Programme durchgängig stabil liefen. Auch die Mithilfetermine haben Landwirte in diesem Jahr wieder gut angenommen.
Das Wetter bleibt eine Herausforderung. Was ist, wenn sich jetzt noch witterungsbedingt Änderungen ergeben?
Dahlhoff: Das könnte dieses Jahr tatsächlich besonders bedeutend sein. Eine Änderung der Nutzart ist noch bis zum 30. September möglich. Das können Landwirte direkt im Antragsportal ELAN-NRW über die Funktion des Mehrfacheinreichens eintragen. Eine schriftliche Mitteilung an die Kreisstelle ist aktuell nur noch erforderlich, wenn ein Antrag zurückgezogen werden soll.
MonaNRW kommtvoraussichtlich ab Mitte Juni
Auf der Hauptversammlung im Dezember haben Sie eine Foto-App angekündigt. Ist das noch aktuell?
Dahlhoff: Absolut. Derzeit schaffen wir dafür die technischen Vorbereitungen. Die App ist für das Smartphone oder Tablet und heißt MonaNRW, die Kurzform für „Monitoring Agrarförderung Nordrhein-Westfalen“. Wir binden sie voraussichtlich ab Mitte Juni schrittweise in den Antragsbearbeitungsprozess ein.
Dr. Arne Dahlhoff: Das schreibt die EU ab 2025 für das Flächenmonitoring verpflichtend vor. Kern ist die Beobachtung landwirtschaftlicher Flächen mit Satellitendaten. So lassen sich beispielsweise die angebauten Kulturen oder die Vorgaben zur landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit prüfen. Die Antragsteller können zudem insbesondere bei unklaren Sachverhalten die Fördervoraussetzungen mit Fotos dokumentieren und an die Zahlstelle übermitteln. Wir bereiten das Verfahren derzeit vor und planen, die App bis Mitte Juni zu veröffentlichen. Wir wollen sie in diesem Jahr im Betrieb testen, bevor das Verfahren im nächsten Jahr von der EU vorgegeben wird.
Muss jeder Landwirt die Foto-App nutzen?
Dahlhoff: In diesem Jahr ist die Teilnahme freiwillig. Wer nicht mitmachen möchten, hat keine Nachteile. Im kommenden Jahr muss Deutschland dann die Foto-App aufgrund der EU-Vorgaben für alle Antragsteller anbieten. Uns ist bewusst, dass jede neue Technik eine Herausforderung ist. Insbesondere in der Startphase kostet es Zeit, sich mit der neuen Technik auseinanderzusetzen. Wir möchten dabei so gut wie möglich unterstützen.
Arbeit der EU-Zahlstelle an Landwirte weitergereicht?
Machen Sie es sich nicht etwas leicht und lagern mit der Foto-App Arbeiten, die eigentlich die EU-Zahlstelle leisten müsste, auf die Landwirte aus?
Dahlhoff: Sie sprechen einen berechtigten Punkt an, den ich gerne aufgreife. Denn: Auch bisher war die Mitarbeit des Antragstellers erforderlich, beispielsweise mit der Rückmeldung auf ein Anhörungsschreiben, der Beantwortung von Fragen oder Begleitung bei einer Vor-Ort-Kontrolle. Durch die MonaNRW-App erleichtert sich diese Mitarbeit. Die Antragsteller können selbst entscheiden, wann sie das Foto aufnehmen, also wann es am besten in den Tages- oder Wochenablauf passt. Durch Routine im Umgang mit der App lässt sich Zeit sparen. Außerdem können Antragsteller früher und gezielter unklare Sachverhalte aufklären. So lassen sich zum Beispiel über die Fotos seltene oder über Satelliten schwer erkennbare Kulturen erkennen. Das war bisher ausschließlich über schnelle Feldkontrollen vor Ort durch den Prüfdienst oder Dienstleister möglich. Daneben helfen georeferenzierte Fotos, also Fotos, die über die Geodaten einer Fläche zuzuordnen sind, das Flächenmonitoring-Verfahren zu verbessern.
Wie kann so eine Mitarbeit konkret aussehen?
Dahlhoff: Nehmen wir als Beispiel, dass unklar ist, ob auf der Fläche Winterweizen gedrillt ist. Dann erhält der Antragsteller von der EU-Zahlstelle eine Anfrage in der App. Er ist aufgefordert, auf der Fläche ein Foto von der Kultur aufzunehmen und anschließend mit der App an die EU-Zahlstelle zu senden. Bei der Aufnahme wird das Foto automatisch georeferenziert. Damit ist der Nachweis erbracht, dass das Foto zum angegebenen Zeitpunkt auf der angegebenen Fläche aufgenommen wurde.
Entfallen damit die schnellen Feldkontrollen vor Ort?
Dahlhoff: Grundsätzlich kann das bei unklaren Sachverhalten aus dem Flächenmonitoring so sein. Möglich ist aber trotzdem, dass bei anderen Sachverhalten eine betriebsbezogene Kontrolle vor Ort notwendig wird. Bei den betriebsbezogenen Flächenprüfungen stehen Kriterien im Vordergrund, die sich nicht über das Flächenmonitoring kontrollieren lassen, zum Beispiel Dünge- und Pflanzenschutzmittelverzicht, Befahrverbote, Verwendung der zulässigen Saatgutmischung. Ergänzend dazu sind auch Konditionalitäten-Kontrollen ganzjährig möglich.
Was ist, wenn ich auf dem Acker kein Netz habe?
Dahlhoff: Die App lässt sich auch ohne Internetempfang auf dem Acker nutzen, über die Offline-Nutzung. Voraussetzung ist lediglich der GPS-Empfang, der aber unabhängig ist von der Netzabdeckung. Der Internetzugang, ob über WLAN oder Mobilfunknetz, ist vor allem für die Datenübertragung notwendig. Das bedeutet, dass ich das Foto offline auf dem Acker aufnehmen kann und später, wenn ich wieder im Büro bin oder an einem Ort mit Mobilfunknetz, das Foto hochladen kann.