Die vom baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium (MLR) zunächst für drei Jahre ausgelegte Förderung von Versicherungsprämien für die Risiken Starkfrost, Sturm und Starkregen im Obst- und Weinbau wird entsprechend der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung fortgeführt, weiterentwickelt und in eine dauerhafte Fördermaßnahme überführt.
Hohe Beteiligung im zweiten Jahr
Ausschlaggebend für die Entscheidung sei die sehr gute Beteiligung der Obst- und Weinbaubetriebe am Pilotprojekt „Ertragsversicherung Obst- und Weinbau“. Im zweiten Jahr des Projekts haben über 1.600 landwirtschaftliche Obst- und Weinbaubetriebe mit einer Fläche von rund 15.800 ha an der Fördermaßnahme teilgenommen. In Baden-Württemberg seien somit inzwischen rund 45 % der Kernobstfläche und 35 % der Weinbaufläche frostversichert. Eine vom Ministerium in Auftrag gegebene Evaluierung des Projektes bestätige die hohe Zufriedenheit und Akzeptanz der Teilnehmer. Seit Mitte November werden die Zuwendungsbescheide für das aktuelle Förderjahr versendet, sodass die Zuschüsse zu den Versicherungsprämien laut MLR in den meisten Fällen noch 2021 ausbezahlt werden können.
Förderantrag vor Versicherungsabschluss
Wichtig ist laut MLR, dass der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu Versicherungsprämien vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages zu stellen sei. Nur bei mehrjährigen Verträgen könne ab dem zweiten Jahr davon abgewichen werden. Werden Flächen hinzugepachtet, so sei vor der Änderung des Versicherungsvertrages der Förderantrag zu stellen. Aus beihilferechtlichen Gründen sei es nicht möglich, bereits bestehende Versicherungsverträge in das Förderprogramm aufzunehmen.
Der Förderantrag steht ab dem 29. November 2021 hier zum Download zur Verfügung. Unter diesem Link finden Sie auch ein Merkblatt, Ausfüllhinweise und die Verwaltungsvorschrift Ertragsversicherung Obst- und Weinbau.
Jetzt FAKT-Antrag für 2022 stellen
Das MLR weist zusätzlich darauf hin, dass der Antragszeitraum für das FAKT-Vorantragsverfahren am 15. Dezember 2021 endet.Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2022 empfiehlt das MLR allen FAKT-Antragstellern ein Vorantrag zu stellen, in welchem sie erklären, ob sie den bisherigen mindestens 5-jährigen Verpflichtungsumfang beibehalten bzw. um ein weiteres Jahr verlängern wollen, diesen erweitern möchten oder beabsichtigt ist in weitere FAKT-Maßnahmen neu einzusteigen. Dies betrifft insbesondere auch die Tierwohlmaßnahmen mit ihrer einjährigen Verpflichtungslaufzeit. Spätestens am 15. Dezember 2021 sei der Vorantrag zwingend abzuschließen ist, ansonsten liege kein gültiger Vorantrag in FIONA vor.