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Öko-Feldtage: BÖLW schlägt Agrarreform hin zum „Stufen-Modell“ vor

Basis, Basis-Plus und Bio: So stellt sich der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft die Zukunft der Agrarförderung vor.

Lesezeit: 2 Minuten

Kaum ist der erste Agrarantrag nach den neuen GAP-Regeln durch, startet die Diskussion über die Fortführung der EU-Agrarförderung ab 2028. Der BÖLW stellte seine Zukunftsvision jetzt auf den Öko-Feldtagen vor, die vom 14.-15. Juni in Ditzingen stattfanden.

Der BÖLW wünscht sich drei Förderstufen - nämlich Basis, Basis Plus, und Bio nach EU-Öko-Verordnung. Bereits für die Basis-Förderung schlägt der BÖLW für Grünland z.B. einen 100 %igen Herbizid-Verzicht vor und eine 50%-ige Reduktion von mineralischem Stickstoffdünger vor. Die Stufen sollten laut BÖLW über mehrere Jahre eingehalten werden.

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Mit jeder Förderstufe sollen die Anforderungen an den Schutz von Wasser, Boden, Klima und Artenvielfalt steigen, dazu kommen konkrete Regelungen für die Bereiche Pflanzenschutz, Düngung, Viehbesatz, Fruchtfolge und Leguminosenanbau, für die ersten 50 ha eines Betriebes soll es mehr Geld geben. Zusätzlich könne man sich „top-ups“ für verschiedene Maßnahmen von der Förderung von Agrofrost bis zu Sonderzahlungen an Junglandwirte vorstellen.

Herbe Kritik: Derzeitige GAP nicht zukunftsfähig

Der BÖLW kritisiert auch die derzeitige Struktur der europäischen Agrarpolitik und machte das u.a. an folgenden Punkten fest:

  • Weiter steigender Verwaltungsaufwand durch die GAP 2023.
  • Unnötige Konkurrenz zwischen Öko-Maßnahmen aus der Ersten und der Zweiten Säule durch Verbot der Doppelförderung und Anrechnung.
  • Erhebliche Unterschiede bei den Programmen der zweiten Säule führen zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bundesländern.
  • Geringe Wirkung der Ökoregelungen durch lediglich einjährige Bindung, Auswahl eher nach ökonomische Gesichtspunkten.

GAP-Zahlungen nicht an Ordnungsrecht knüpfen Das BÖLW geht nicht davon aus, dass künftig noch fast jeder Betrieb die GAP in Anspruch nehme. Eine zentrale Forderung ist daher, das Ordnungsrecht von der Agrarpolitik zu „entflechten“. Die GAP-Zahlungen mit den gesetzlichen Mindestanforderungen zu verknüpfen, wie derzeit in den aktuellen Konditionalitäten vorgeschrieben, stellt für den BÖLW keine tragfähige Lösung dar.

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