Einigung: Landwirte sollen höhere Prämien für Öko-Regelungen bekommen
Die Bundesländer wollen die Öko-Regelungen allein über die Erhöhung der Prämien für die Landwirtschaft attraktiver machen. Die Beratungen für eine neue Grünland Prämie verschieben sie auf 2025.
Die Agrarministerinnen und -minister der Länder haben sich am Dienstag auf eine Anpassung der Öko-Regelungen für 2024 verständigt. Das teilt das Vorsitzland der Agrarministerkonferenz (AMK), Schleswig-Holstein, mit.
Danach sollen die Öko-Regelungen aus der GAP-Agrarförderung 2024 allein über die Erhöhung der Prämien und über einige Vereinfachungen bei den Förderbedingungen attraktiver für die Landwirtschaft werden. Erste Andeutungen dazu hatte es bereits bei einer Amtschefkonferenz Ende Juni dazu gegeben.
Zudem soll es auch 2024 wie bereits 2023 zu Nachzahlungen für die Teilnahme an Öko-Regelungen kommen, wenn das Budget für die Öko-Regelungen auch 2024 nicht von den Betrieben ausgeschöpft wird.
Die Änderungen bei den Öko-Regelungen für 2024 im Detail
Laut dem Umlaufbeschluss, der top agrar vorliegt, haben sich die Länder auf folgende Änderungen bei den Öko-Regelungen für 2024 geeinigt:
Öko-Regelung 1a (nichtproduktive Flächen): Unabhängig von der 6-prozentigen Höchstgrenze dürfen alle Betriebe, mit Ausnahme von Betrieben mit bis zu 10 Hektar Ackerfläche, immer bis zu einem Hektar einbringen. Auf diesen Hektar wird der geplante Einheitsbetrag der 1. Stufe (1.300 €/ha) angewandt, für weitere Flächen die Beträge der jeweils vorgesehenen Stufen. Für die Berechnung der zu gewährenden Zahlung wird die tatsächlich eingebrachte Flächengröße zugrunde gelegt. Der Mindestflächenanteil von 1 % der Ackerfläche wird für alle an der Öko-Regelung 1a teilnehmenden Betriebe gestrichen. Die Mindestfläche von 0,1 Hektar bleibt erhalten.
Öko-Regelung 1b und 1c (Blühstreifen/-flächen): Anhebung der Prämienhöhe von 150 auf 200 €/ha.
Öko-Regelung 1b (Blühstreifen/-flächen): Für Blühstreifen/-flächen auf nichtproduktiven Flächen nach Öko-Regelung 1a werden die Flächenrestriktionen vereinfacht. Es gelten nur noch die Mindestgröße von 0,1 Hektar und eine Höchstgröße von 3 Hektar für Blühstreifen/-flächen.
Öko-Regelung 2 (Anbau vielfältiger Kulturen): Anhebung der Prämienhöhe von 45 auf 60 €/ha.
Öko-Regelung 3 (Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftungsweise): Anhebung der Prämienhöhe von 60 auf 200 €/ha Gehölzfläche.
Öko-Regelung 4 (Extensivierung des Dauergrünlandes eines Betriebes): Die Vorgabe, dass der Viehbesatz an bis zu 40 Tagen unterschritten werden darf, wird ersatzlos gestrichen. Der Zeitraum, in dem der durchschnittliche Viehbesatz eingehalten sein muss, wird auf das Kalenderjahr ausgedehnt (vom Zeitraum 1. Januar bis 30. September auf den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember). Es wird klargestellt, dass bei Anwendung des in der GAP-Direktzahlungen-Verordnung festgelegten Berechnungsschlüssels für die raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) die Kategorie „Lamm und Ziegenlamm“ von der angegebenen RGV für die Kategorie „Schafe und Ziegen“ mitumfasst ist. Die Feststellung von gepflügten Dauergrünlandflächen im Umfang von höchstens 500 qm/Betrieb/Region/Jahr soll nicht zum vollständigen Ausschluss von dieser Öko-Regelung führen, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen Vorgaben der Konditionalität vor. Für die Ermittlung der zu gewährenden Zahlung wird nur die tatsächliche Flächengröße zugrunde gelegt.
Öko-Regelung 6 (Verzicht auf Pflanzenschutzmitteleinsatz): Anhebung der Prämienhöhe von 130 auf 150 € für das Jahr 2024 und die Folgejahre. In Anpassung einer Rechtsänderung wird der bisherige Verweis auf die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 (Öko-Landbauverordnung) gestrichen. Zugelassen bleiben im ökologischen Landbau zugelassene Pflanzenschutzmittel.
Neue Grünlandprämie frühestens 2025
Nicht enthalten in dem Beschluss der Länder ist die zuletzt erneut diskutierte neue Grünlandprämie. Zuletzt hatte ein Kompromissvorschlag zur Schaffung einer zusätzlichen Öko-Regelung für Dauergrünland mit maximal zwei Schnitten für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Bundesländer wollen dies jedoch laut Umlaufbeschluss weiter diskutieren. Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz stellte in Aussicht, dass diese 2025 nochmal eine Chance bekommen soll.
„Für den GAP-Strategieplan 2025 braucht es erneut eine kritische Prüfung hinsichtlich der Ausgestaltung sowie der Prämienhöhe bei den Ökoregelungen“, sagte Schwarz. Für ihn sei besonders wichtig, dass es eine attraktive Öko-Regelung für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung geben muss. Er sei daher froh, dass die Länder am Dienstag zumindest für die Zukunft noch einmal eine bessere Berücksichtigung von Grünland- und Milchviehbetrieben mit Weidehaltung bei den Öko-Regelungen nochmals betont haben, äußerte sich Schwarz.
Noch sind die Änderungen bei den Öko-Regelungen nicht bindend. Die Vorschläge der Länder gelten nun als Grundlage für die Verhandlungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) mit der EU-Kommission. Ob die Vorschläge umgesetzt werden, obliegt dem weiteren Verhandlungsverlauf auf EU-Ebene. Sie sollen allerdings noch in diesem Monat der Kommission vorgelegt werden.
Im ersten Jahr 2023 hatte es bei den Landwirten nur eine mittelmäßige Teilnahme an den Öko-Regelungen gegeben. Bei den Agraranträgen im Mai haben die Betriebe nur rund 60 % des Budgets für die Öko-Regelungen nachgefragt. In der Folge werden 2023 rund 250 Mio. €, die eigentlich für die Öko-Regelungen reserviert waren, wieder über die Direktzahlungen an die Betriebe pauschal ausgezahlt.
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Die Agrarministerinnen und -minister der Länder haben sich am Dienstag auf eine Anpassung der Öko-Regelungen für 2024 verständigt. Das teilt das Vorsitzland der Agrarministerkonferenz (AMK), Schleswig-Holstein, mit.
Danach sollen die Öko-Regelungen aus der GAP-Agrarförderung 2024 allein über die Erhöhung der Prämien und über einige Vereinfachungen bei den Förderbedingungen attraktiver für die Landwirtschaft werden. Erste Andeutungen dazu hatte es bereits bei einer Amtschefkonferenz Ende Juni dazu gegeben.
Zudem soll es auch 2024 wie bereits 2023 zu Nachzahlungen für die Teilnahme an Öko-Regelungen kommen, wenn das Budget für die Öko-Regelungen auch 2024 nicht von den Betrieben ausgeschöpft wird.
Die Änderungen bei den Öko-Regelungen für 2024 im Detail
Laut dem Umlaufbeschluss, der top agrar vorliegt, haben sich die Länder auf folgende Änderungen bei den Öko-Regelungen für 2024 geeinigt:
Öko-Regelung 1a (nichtproduktive Flächen): Unabhängig von der 6-prozentigen Höchstgrenze dürfen alle Betriebe, mit Ausnahme von Betrieben mit bis zu 10 Hektar Ackerfläche, immer bis zu einem Hektar einbringen. Auf diesen Hektar wird der geplante Einheitsbetrag der 1. Stufe (1.300 €/ha) angewandt, für weitere Flächen die Beträge der jeweils vorgesehenen Stufen. Für die Berechnung der zu gewährenden Zahlung wird die tatsächlich eingebrachte Flächengröße zugrunde gelegt. Der Mindestflächenanteil von 1 % der Ackerfläche wird für alle an der Öko-Regelung 1a teilnehmenden Betriebe gestrichen. Die Mindestfläche von 0,1 Hektar bleibt erhalten.
Öko-Regelung 1b und 1c (Blühstreifen/-flächen): Anhebung der Prämienhöhe von 150 auf 200 €/ha.
Öko-Regelung 1b (Blühstreifen/-flächen): Für Blühstreifen/-flächen auf nichtproduktiven Flächen nach Öko-Regelung 1a werden die Flächenrestriktionen vereinfacht. Es gelten nur noch die Mindestgröße von 0,1 Hektar und eine Höchstgröße von 3 Hektar für Blühstreifen/-flächen.
Öko-Regelung 2 (Anbau vielfältiger Kulturen): Anhebung der Prämienhöhe von 45 auf 60 €/ha.
Öko-Regelung 3 (Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftungsweise): Anhebung der Prämienhöhe von 60 auf 200 €/ha Gehölzfläche.
Öko-Regelung 4 (Extensivierung des Dauergrünlandes eines Betriebes): Die Vorgabe, dass der Viehbesatz an bis zu 40 Tagen unterschritten werden darf, wird ersatzlos gestrichen. Der Zeitraum, in dem der durchschnittliche Viehbesatz eingehalten sein muss, wird auf das Kalenderjahr ausgedehnt (vom Zeitraum 1. Januar bis 30. September auf den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember). Es wird klargestellt, dass bei Anwendung des in der GAP-Direktzahlungen-Verordnung festgelegten Berechnungsschlüssels für die raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) die Kategorie „Lamm und Ziegenlamm“ von der angegebenen RGV für die Kategorie „Schafe und Ziegen“ mitumfasst ist. Die Feststellung von gepflügten Dauergrünlandflächen im Umfang von höchstens 500 qm/Betrieb/Region/Jahr soll nicht zum vollständigen Ausschluss von dieser Öko-Regelung führen, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen Vorgaben der Konditionalität vor. Für die Ermittlung der zu gewährenden Zahlung wird nur die tatsächliche Flächengröße zugrunde gelegt.
Öko-Regelung 6 (Verzicht auf Pflanzenschutzmitteleinsatz): Anhebung der Prämienhöhe von 130 auf 150 € für das Jahr 2024 und die Folgejahre. In Anpassung einer Rechtsänderung wird der bisherige Verweis auf die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 (Öko-Landbauverordnung) gestrichen. Zugelassen bleiben im ökologischen Landbau zugelassene Pflanzenschutzmittel.
Neue Grünlandprämie frühestens 2025
Nicht enthalten in dem Beschluss der Länder ist die zuletzt erneut diskutierte neue Grünlandprämie. Zuletzt hatte ein Kompromissvorschlag zur Schaffung einer zusätzlichen Öko-Regelung für Dauergrünland mit maximal zwei Schnitten für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Bundesländer wollen dies jedoch laut Umlaufbeschluss weiter diskutieren. Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz stellte in Aussicht, dass diese 2025 nochmal eine Chance bekommen soll.
„Für den GAP-Strategieplan 2025 braucht es erneut eine kritische Prüfung hinsichtlich der Ausgestaltung sowie der Prämienhöhe bei den Ökoregelungen“, sagte Schwarz. Für ihn sei besonders wichtig, dass es eine attraktive Öko-Regelung für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung geben muss. Er sei daher froh, dass die Länder am Dienstag zumindest für die Zukunft noch einmal eine bessere Berücksichtigung von Grünland- und Milchviehbetrieben mit Weidehaltung bei den Öko-Regelungen nochmals betont haben, äußerte sich Schwarz.
Noch sind die Änderungen bei den Öko-Regelungen nicht bindend. Die Vorschläge der Länder gelten nun als Grundlage für die Verhandlungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) mit der EU-Kommission. Ob die Vorschläge umgesetzt werden, obliegt dem weiteren Verhandlungsverlauf auf EU-Ebene. Sie sollen allerdings noch in diesem Monat der Kommission vorgelegt werden.
Im ersten Jahr 2023 hatte es bei den Landwirten nur eine mittelmäßige Teilnahme an den Öko-Regelungen gegeben. Bei den Agraranträgen im Mai haben die Betriebe nur rund 60 % des Budgets für die Öko-Regelungen nachgefragt. In der Folge werden 2023 rund 250 Mio. €, die eigentlich für die Öko-Regelungen reserviert waren, wieder über die Direktzahlungen an die Betriebe pauschal ausgezahlt.