Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat in einem Verordnungsentwurf die geplanten Prämienhöhen für die Öko-Regelungen (Eco-Schemes) vorgelegt. Ab 2023 steht den deutschen Landwirten rund 1 Mrd. € aus dem Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die freiwilligen Umweltmaßnahmen zur Verfügung. Sie können damit die gekürzten Direktzahlungen aufbessern.
Sportlicher Zeitplan
Das Ministerium von der noch amtierenden Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat den Verordnungsentwurf Mitte der Woche an Verbände und Interessengruppen geschickt, die sich bis zum 15. Oktober zu der geplanten Verordnung äußern können. In dem Entwurf, der top agrar vorliegt, sieht das BMEL folgende Prämienhöhen vor:
Gekoppelte Prämien für Mutterkühe, -schafe und -ziegen
Die Verordnung regelt auch die gekoppelten Prämien für Mutterkühe, -schafe und -ziegen. Pro Mutterkuh setzt das BMEL 77,93 € für das Antragsjahr 2023 an. Der Wert sinkt bis 2026 auf 73,60 €. Für Mutterschafe und -ziegen gibt es pro Tier 34,83 € im Jahr 2023, die Prämie fällt danach auf 32,89 € im Jahr 2026 ab.
Nehmen Bauern die Angebote an?
Agrarexperten sehen die geplanten Prämien kritisch. Forscher der Fachhochschule Soest haben gestern im Auftrag des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ein Gutachten vorgelegt, indem sie die Kosten für bestimmte Öko-Regelungen berechnet haben. Das Ergebnis: Vor allem auf Gunststandorten liegen die Kosten oft weit über der vom BMEL geplanten Vergütung.
Weitere Angebote für Grünland fehlen
Im Verordnungsentwurf sind keine neuen Öko-Regelungen fürs Grünland enthalten. Branchenvertreter hatten immer wieder gefordert, mehr Maßnahmen für intensiv wirtschaftende Grünland-Betriebe einzuführen. Auch die Agrarminister der Länder forderten auf ihrer Konferenz in der vergangenen Woche mehr Spielraum für das Grünland in der GAP. Dennoch wollte eine Mehrheit der Länder das gesamte GAP-Paket wegen der Öko-Regelungen angesichts des engen Zeitplans nicht mehr aufknüpfen. Eine spätere Anpassung des Strategieplans sei möglich, so die Länder-Minister.
Verabschiedung bis Ende November geplant
Schon am 3. November will Klöckner die Verordnung im Kabinett absegnen lassen, bevor sie am 26. November vom Bundesrat beschlossen werden soll. Auch in Brüssel ist man im Schlussspurt zur GAP. Bis zum 2. Dezember sollen das Europaparlament sowie der EU-Rat den europäischen Rechtsakten zustimmen. Diese geben den Rahmen für die nationale Umsetzung vor.