Özdemir-Ministerium: Keine Zugeständnisse beim Anbindeverbot von Kühen
Das Landwirtschaftsministerium gab diese Woche den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes in die Länder- und Verbändeanhörung. Die Novelle würde das Aus für die meisten Anbindebetriebe bedeuten.
Die Bemühungen des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) und der bayerischen Staatsregierung, das Verbot der Anbindehaltung von Kühen abzuwenden, laufen voraussichtlich ins Leere.
Der diese Woche vom Bundeslandwirtschaftsministerium in die Länder- und Verbändeanhörung gegebene Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes enthält nach erster Durchsicht praktisch kaum Änderungen im Vergleich zu der Fassung, die bereits vor einigen Monaten bekannt wurde:
Nach einer Übergangszeit von fünf Jahren soll die Anbindehaltung von Rindern verboten sein.
Ausnahmen soll es nur für Betriebe mit bis zu 50 Rindern in Anbindehaltung geben, wenn sie während der Vegetationszeit Zugang zu Weideland und im Winter mindestens zweimal pro Woche Zugang zu einem Freigelände haben. Bei einer Hofübergabe soll diese Ausnahmeregelung jedoch nicht mehr gelten.
Nach Angaben des BMEL bedarf die geplante Gesetzesänderung keiner Zustimmung durch den Bundesrat, sodass allein der Bundestag darüber entscheiden kann.
„Die Gesetzesänderung würde zu einem massiven Strukturbruch führen und die kleinstrukturierte Tierhaltung in Bayern zerstören“, warnt BBV-Milchreferentin Charlotte Roth.
Nach Erhebungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft halten von den 22.700 Milchviehbetrieben im Freistaat derzeit noch 7.200 ihre Kühe ganzjährig in Anbindung, weitere 3.500 kombinieren Anbindung und Auslauf.
„Auch von den Kombibetrieben würde die Mehrzahl die Kriterien nicht erfüllen, weil ihnen der Auslauf für die Winterhaltung fehlt“, erläutert Roth. Der BBV hatte deshalb in den letzten Monaten mit der Kampagne „Rettet Berta“ gegen ein Anbindeverbot mobil gemacht.
Eine weitere Erschwernis für Rinderhalter bedeuten die Vorgaben für das Enthornen von Kälbern. Während dies der Tierhalter bisher nach einer Sedierung und einer Schmerzmittelgabe noch allein durchführen konnte, soll künftig eine Lokalanästhesie durch den Tierarzt notwendig sein.
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Die Bemühungen des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) und der bayerischen Staatsregierung, das Verbot der Anbindehaltung von Kühen abzuwenden, laufen voraussichtlich ins Leere.
Der diese Woche vom Bundeslandwirtschaftsministerium in die Länder- und Verbändeanhörung gegebene Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes enthält nach erster Durchsicht praktisch kaum Änderungen im Vergleich zu der Fassung, die bereits vor einigen Monaten bekannt wurde:
Nach einer Übergangszeit von fünf Jahren soll die Anbindehaltung von Rindern verboten sein.
Ausnahmen soll es nur für Betriebe mit bis zu 50 Rindern in Anbindehaltung geben, wenn sie während der Vegetationszeit Zugang zu Weideland und im Winter mindestens zweimal pro Woche Zugang zu einem Freigelände haben. Bei einer Hofübergabe soll diese Ausnahmeregelung jedoch nicht mehr gelten.
Nach Angaben des BMEL bedarf die geplante Gesetzesänderung keiner Zustimmung durch den Bundesrat, sodass allein der Bundestag darüber entscheiden kann.
„Die Gesetzesänderung würde zu einem massiven Strukturbruch führen und die kleinstrukturierte Tierhaltung in Bayern zerstören“, warnt BBV-Milchreferentin Charlotte Roth.
Nach Erhebungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft halten von den 22.700 Milchviehbetrieben im Freistaat derzeit noch 7.200 ihre Kühe ganzjährig in Anbindung, weitere 3.500 kombinieren Anbindung und Auslauf.
„Auch von den Kombibetrieben würde die Mehrzahl die Kriterien nicht erfüllen, weil ihnen der Auslauf für die Winterhaltung fehlt“, erläutert Roth. Der BBV hatte deshalb in den letzten Monaten mit der Kampagne „Rettet Berta“ gegen ein Anbindeverbot mobil gemacht.
Eine weitere Erschwernis für Rinderhalter bedeuten die Vorgaben für das Enthornen von Kälbern. Während dies der Tierhalter bisher nach einer Sedierung und einer Schmerzmittelgabe noch allein durchführen konnte, soll künftig eine Lokalanästhesie durch den Tierarzt notwendig sein.