In die Diskussion um die Vorsteuerpauschalierung kommt offensichtlich Dynamik. Entgegen anders lautenden Medienberichten ist die Absenkung des Satzes von 9 auf 8,4 % jedoch noch nicht vom Tisch.
Im Hickhack um das Wachstumschancengesetz ist offenbar Bewegung gekommen - und möglicherweise verzichtet die Regierung auf die Absenkung der Vorsteuer für pauschalierende Landwirte von 9 auf 8,4 %.
Gesetz im Vermittlungsausschuss
Zur Erinnerung: Das aus 50 Einzelmaßnahmen bestehende Wachstumschancengesetz ist als Turbo für die deutsche Wirtschaft gedacht und soll diese um rund 7 Mrd. € entlasten. Der bisherige Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht allerdings auch eine Absenkung des Pauschalsteuersatzes vor.
Ende vergangenen Jahres hat der Bundestag dem Gesetz zugestimmt. Doch damit hatte die Ampelkoalition nicht gerechnet: Auf den letzten Metern bremste der Bundesrat das Lieblingsprojekt der Ampel aus. Der geplante Starttermin 1.1.2024 war damit hinfällig. Seitdem liegt das Gesetzespaket im Vermittlungsausschuss, der nun einen Kompromiss zwischen Bund und Ländern aushandelt.
Die entscheidende Sitzung des Vermittlungsausschusses findet am 21.2.2024 statt. Im Hintergrund arbeitet bereits eine Arbeitsgruppe an einem konsensfähigen Vorschlag - und der enthält immerhin einen Lichtblick. In dem inoffiziellen Papier ist die Absenkung der Pauschale vom Tisch. Das berichtet Steffen Bilger von der CDU/CSU-Fraktion. „Ein positives Signal an die Landwirte ist die von den Verhandlern von CDU und CSU in der Arbeitsgruppe durchgesetzte Streichung der geplanten Absenkung bei der Umsatzsteuer-Pauschalierung", so Bilger.
Alles offen
Allerdings seien die Formulierungen im Antrag vage und könnten jederzeit wieder gestrichen werden, heißt es auf Nachfrage von top agrar. Hinzu kommt: Weichen die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, muss der Bundestag erneut zustimmen. Für Jubelstürme ist zum jetzigen Zeitpunkt also noch zu früh.
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Im Hickhack um das Wachstumschancengesetz ist offenbar Bewegung gekommen - und möglicherweise verzichtet die Regierung auf die Absenkung der Vorsteuer für pauschalierende Landwirte von 9 auf 8,4 %.
Gesetz im Vermittlungsausschuss
Zur Erinnerung: Das aus 50 Einzelmaßnahmen bestehende Wachstumschancengesetz ist als Turbo für die deutsche Wirtschaft gedacht und soll diese um rund 7 Mrd. € entlasten. Der bisherige Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht allerdings auch eine Absenkung des Pauschalsteuersatzes vor.
Ende vergangenen Jahres hat der Bundestag dem Gesetz zugestimmt. Doch damit hatte die Ampelkoalition nicht gerechnet: Auf den letzten Metern bremste der Bundesrat das Lieblingsprojekt der Ampel aus. Der geplante Starttermin 1.1.2024 war damit hinfällig. Seitdem liegt das Gesetzespaket im Vermittlungsausschuss, der nun einen Kompromiss zwischen Bund und Ländern aushandelt.
Die entscheidende Sitzung des Vermittlungsausschusses findet am 21.2.2024 statt. Im Hintergrund arbeitet bereits eine Arbeitsgruppe an einem konsensfähigen Vorschlag - und der enthält immerhin einen Lichtblick. In dem inoffiziellen Papier ist die Absenkung der Pauschale vom Tisch. Das berichtet Steffen Bilger von der CDU/CSU-Fraktion. „Ein positives Signal an die Landwirte ist die von den Verhandlern von CDU und CSU in der Arbeitsgruppe durchgesetzte Streichung der geplanten Absenkung bei der Umsatzsteuer-Pauschalierung", so Bilger.
Alles offen
Allerdings seien die Formulierungen im Antrag vage und könnten jederzeit wieder gestrichen werden, heißt es auf Nachfrage von top agrar. Hinzu kommt: Weichen die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, muss der Bundestag erneut zustimmen. Für Jubelstürme ist zum jetzigen Zeitpunkt also noch zu früh.