Pflanzenschutz-Kartell: Anmeldephase für Sammelklage verlängert
Ein Großteil der Landwirte, die Opfer der Preisabsprachen der Pflanzenschutzfirmen geworden seien, haben sich noch nicht dem Klagebündnis angeschlossen.
Noch immer haben Landwirte in ganz Deutschland die Möglichkeit, eventuelle Schadensansprüche aus illegalen Preisabsprachen einzufordern, die Großhändler bei Pflanzenschutzmitteln vorgenommen hatten. Darauf hat das auf Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche spezialisierte Münchener Unternehmen unilegion GmbH hingewiesen.
Die ursprünglich bis zum 15. Mai laufende Anmeldefrist wurde vom „unilegion Bauernbündnis Pflanzenschutz“ jetzt ein letztes Mal bis zum 26. Juni verlängert. Grund für die zeitliche Streckung ist die bundesweit anhaltende hohe Nachfrage nach der Teilnahme an dem Modell des Rechtsdienstleisters, bei dem laut unilegion auf Geschädigte kein finanzielles Risiko oder Organisationsaufwand zukommen.
Seit Beginn der Initiative hätten sich dem Bauernbündnis rund 3.000 Betriebe mit einer Fläche von 800.000 ha und einem Einkaufsvolumen von etwa 800 Mio. € angeschlossen. Trotz der großen Zahlen bedeute dies, dass ein Großteil der mehr als 250.000 Landwirte, die Opfer der Preisabsprachen geworden seien, noch nichts unternommen habe.
Bereits im Jahr 2020 hatte das Bundeskartellamt den beteiligten Großhändlern, darunter die Agravis Raiffeisen AG, BayWa AG und die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main (RWZ), Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 157 Mio. € verhängt. Der Schaden für die Landwirte, die im Zeitraum von 1998 bis 2015 Pflanzenschutzmittel erworben hatten, geht zumindest nach Schätzung der unilegion GmbH allerdings in die Milliarden. Im Spätsommer 2023 will das Bauernbündnis Klage einreichen und rechnet mit mehr als 3.500 beteiligten Betrieben.
Schadenersatz bei rund 100 Mio. €
Dem Rechtsdienstleister zufolge lohnt sich die Sammelklage insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, die oft begrenzte Zeit und finanzielle Spielräume zur Verfügung hätten, um ihre Rückzahlungsansprüche durchzusetzen.
„Wir können die landwirtschaftlichen Betriebe nur ermutigen, ihr Recht und das Geld, das ihnen zusteht, jetzt noch einzufordern. Für sie sind das keine Peanuts, ganz im Gegenteil. Die hohen Ausgaben können für das wirtschaftliche Überleben mitentscheidend sein, gerade in Zeiten, in denen es die Landwirtschaft alles andere als einfach hat“, so Katharina Fröhlich, Geschäftsführerin bei unilegion.
Das unilegion Bauernbündnis selbst bekommt nach eigenen Angaben lediglich im Erfolgsfall eine anteilige Kostenerstattung und eine Provision. Deren Höhe richte sich danach, wie viel Pflanzenschutzmittel der Teilnehmer gekauft habe. Basierend auf Erfahrungen aus anderen langlaufenden und flächendeckenden Preiskartellen könnten die Betriebe auf eine Rückerstattung von bis zu 20 % ihrer Kosten für Pflanzenschutzmittel zuzüglich Zinsen hoffen.
Bei derzeit bereits rund 3.000 an der Klage beteiligten Landwirten liege die geschätzte zu verhandelnde Schadensersatzsumme zuzüglich Zinsen bei über 100 Mio. €.
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Noch immer haben Landwirte in ganz Deutschland die Möglichkeit, eventuelle Schadensansprüche aus illegalen Preisabsprachen einzufordern, die Großhändler bei Pflanzenschutzmitteln vorgenommen hatten. Darauf hat das auf Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche spezialisierte Münchener Unternehmen unilegion GmbH hingewiesen.
Die ursprünglich bis zum 15. Mai laufende Anmeldefrist wurde vom „unilegion Bauernbündnis Pflanzenschutz“ jetzt ein letztes Mal bis zum 26. Juni verlängert. Grund für die zeitliche Streckung ist die bundesweit anhaltende hohe Nachfrage nach der Teilnahme an dem Modell des Rechtsdienstleisters, bei dem laut unilegion auf Geschädigte kein finanzielles Risiko oder Organisationsaufwand zukommen.
Seit Beginn der Initiative hätten sich dem Bauernbündnis rund 3.000 Betriebe mit einer Fläche von 800.000 ha und einem Einkaufsvolumen von etwa 800 Mio. € angeschlossen. Trotz der großen Zahlen bedeute dies, dass ein Großteil der mehr als 250.000 Landwirte, die Opfer der Preisabsprachen geworden seien, noch nichts unternommen habe.
Bereits im Jahr 2020 hatte das Bundeskartellamt den beteiligten Großhändlern, darunter die Agravis Raiffeisen AG, BayWa AG und die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main (RWZ), Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 157 Mio. € verhängt. Der Schaden für die Landwirte, die im Zeitraum von 1998 bis 2015 Pflanzenschutzmittel erworben hatten, geht zumindest nach Schätzung der unilegion GmbH allerdings in die Milliarden. Im Spätsommer 2023 will das Bauernbündnis Klage einreichen und rechnet mit mehr als 3.500 beteiligten Betrieben.
Schadenersatz bei rund 100 Mio. €
Dem Rechtsdienstleister zufolge lohnt sich die Sammelklage insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, die oft begrenzte Zeit und finanzielle Spielräume zur Verfügung hätten, um ihre Rückzahlungsansprüche durchzusetzen.
„Wir können die landwirtschaftlichen Betriebe nur ermutigen, ihr Recht und das Geld, das ihnen zusteht, jetzt noch einzufordern. Für sie sind das keine Peanuts, ganz im Gegenteil. Die hohen Ausgaben können für das wirtschaftliche Überleben mitentscheidend sein, gerade in Zeiten, in denen es die Landwirtschaft alles andere als einfach hat“, so Katharina Fröhlich, Geschäftsführerin bei unilegion.
Das unilegion Bauernbündnis selbst bekommt nach eigenen Angaben lediglich im Erfolgsfall eine anteilige Kostenerstattung und eine Provision. Deren Höhe richte sich danach, wie viel Pflanzenschutzmittel der Teilnehmer gekauft habe. Basierend auf Erfahrungen aus anderen langlaufenden und flächendeckenden Preiskartellen könnten die Betriebe auf eine Rückerstattung von bis zu 20 % ihrer Kosten für Pflanzenschutzmittel zuzüglich Zinsen hoffen.
Bei derzeit bereits rund 3.000 an der Klage beteiligten Landwirten liege die geschätzte zu verhandelnde Schadensersatzsumme zuzüglich Zinsen bei über 100 Mio. €.