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PV-Speicher vergessen einzutragen: Werden Fördergelder gestrichen?

Haben Sie vergessen, Ihren Stromspeicher im Marktstammdatenregister einzutragen, werden Ihnen die EEG-Förderzahlungen gekürzt. Unser Expertin erklärt, wie Sie das vermeiden können.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Leider habe ich nicht gewusst, dass ich den nachgerüsteten PV-Speicher ebenfalls ins Marktstammregister eintragen muss. Nun habe ich gelesen, dass ein verspäteter Eintrag zum Verlust der Förderung führen kann. Ab wann trifft das tatsächlich zu? Kann ich das irgendwie vermeiden?

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Antwort:

Betreiben Sie den Stromspeicher in Kombination mit einer Solaranlage, reicht die alleinige Registrierung der Solaranlage nicht aus. Sie müssen den Stromspeicher als eigenständige Anlage im Marktstammdatenregister registrieren. Sie müssen die Eintragung innerhalb eines Monats nach Inbetriebsetzung vornehmen. Im Register werden nur die sogenannten “Stammdaten” abgefragt, darunter Standort, technische Anlagendaten und Kontaktdaten. Informationen über Ihren Ertrag oder Ähnliches müssen Sie nicht eintragen. Die Bundesnetzagentur bietet eine Registrierungshilfe und eine Videoanleitung an, um sicher durch die Onlineformulare zu kommen. 

Fördergelder nicht riskieren

Diese "Bürokratiepflicht" ist leider nicht allgemein bekannt, so dass es immer wieder zu Versäumnissen kommt. Diese haben leider so lange die Kürzungen von EEG-Förderzahlungen zur Folge, bis der "Pflichtverstoß" behoben wird. Für eine fehlende Meldung können nach § 52 EEG 2023 jeweils 10 €/Monat erhoben werden. Die Sanktion reduziert sich auf 2 €/Monat bis zum Ende des Monats, an dem die Meldung nachträglich erfolgte. Die Einspeisevergütung (Abschlagszahlungen) kann für die Zeit des "Pflichtverstoßes" ausgesetzt und die Sanktionszahlungen mit der Vergütung verrechnet werden. 

Schnell nachmelden

Es ist also sehr zu empfehlen, den Speicher rasch mit den korrekten Daten der Inbetriebsetzung nachzutragen. Da dem Netzbetreiber in aller Regel alle notwendigen Informationen zum Netzanschluss der Solaranlage und des Speichers vorliegen (z.B. über das Inbetriebnahmeprotokoll), werden Fehleinträge im Marktstammdatenregister schnell erkannt. Es bringt also nichts, wenn Sie einfach ein spätestes Datum der Inbetriebnahme eintragen.

Unsere Expertin: Susanne Jung, Geschäftsführerin, Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)

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