Mit der im Dezember 2022 verabschiedeten Änderung des Tierarzneimittelgesetztes (TAMG) gilt ab 1.1.2023 das Antibiotikaminimierungskonzept für alle Nutztiere. Neu ist: Die Tierärzte melden die Verbräuche. Landwirte melden nur, ob sie „mitteilungspflichtige Nutzungsarten“ halten.
Neben dem staatlichen Antibiotikamonitoring gibt es auch ein QS-Antibiotikamonitoring für die Tierhalter im QS-System. Je nach Tierart melden Betriebe dort bereits freiwillig oder verpflichtend ihre Antibiotika-Belge. Um doppelte Eingaben zu vermeiden, lassen sich Daten aus QS an die staatliche Datenbank (HIT) übertragen: Wenn der Tierhalter sein Einverständnis erklärt hat, muss der Tierarzt die Belege nur einmal einpflegen. QS leitet die Antibiotikabelege automatisch an die staatliche HIT-TAM weiter.
Für Rindermäster im QS-System ist das QS-Antibiotikamonitoring seit dem 1.1.2023 verpflichtend. QS-Milchviehhalter können freiwillig teilnehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten hat QS hier zusammengefasst: www.q-s.de/abm-faq
Häufige Fragen und Antworten zu QS-Antibiotikamonitoring:
Was macht der Tierhalter?
QS: Mastrinderhalter, die in diesem Jahr neu am QS-Antibiotikamonitoring teilnehmen, melden ihrem Bündler die Anzahl der belegten Tierplätze und die Tierarztpraxis. Der Bündler sorgt für die Eingabe in der QS-Datenbank.
Was macht der Tierarzt?
QS: Nur Tierärzte dürfen die Anwendungs- und Abgabebelege für das QS-Antibiotikamonitoring in der Datenbank „VetProof“ melden. Hierfür lassen sie sich einmalig in der Datenbank registrieren.
Was ist mit dem Tierarzt zu klären?
QS: Der Tierhalter sollte mit seinem Tierarzt klären, ob er bereits bei VetProof registriert ist und somit die Meldung in der Datenbank übernehmen kann. Das ist auch noch kurzfristig möglich. Weitere Infos: www.q-s.de/abm.
Ab wann kann die Eingabe erfolgen?
QS: Sobald der Bündler die registrierte Tierarztpraxis mit dem Tierhalter in VetProof verknüpft hat, kann der Tierarzt die Antibiotikabelege für den Rinderhalter melden. Zum Start wird es aufgrund der Vielzahl neuer Verknüpfungen etwas dauern. Wichtig ist: Alle Beteiligten erhalten ausreichend Zeit, um die Daten einzupflegen. Weil das AB-Monitoring erst anläuft, wird es zunächst auch keine Liefersperren oder ähnliche Konsequenzen im QS-System geben.
Was ist mit der staatlichen Antibiotikadatenbank HIT-TAM?
QS: Wenn Tierhalter ihr Einverständnis geben, leitet das QS-System die Daten automatisch weiter. Das Meldesystem der Tierärzte (VetProof) wird aktuell so umgebaut, dass die Belege gemäß dem neuen Tierarzneimittelgesetz an die HIT-Datenbank weitergeleitet werden können. QS hält die registrierten Tierärzte auf dem Laufenden.
Milchviehhalter bei QS nur freiwillig
Für QS-Milchviehhalter ist das QS-Antibiotikamonitoring freiwillig. Teilnehmende Betriebe können QS aber dazu berechtigen, die Daten an die HIT-Datenbank weiterzuleiten. Die technischen Details werden aktuell noch angepasst und sollen demnächst verfügbar sein.
Weil Milchviehhalter aber bereits laut Tierarzneimittelgesetz ihre AB-Daten melden müssen, soll aber auch für Milchviehhalter die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring zu Pflicht werden. Gespräche dazu laufen bereits.
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Mit der im Dezember 2022 verabschiedeten Änderung des Tierarzneimittelgesetztes (TAMG) gilt ab 1.1.2023 das Antibiotikaminimierungskonzept für alle Nutztiere. Neu ist: Die Tierärzte melden die Verbräuche. Landwirte melden nur, ob sie „mitteilungspflichtige Nutzungsarten“ halten.
Neben dem staatlichen Antibiotikamonitoring gibt es auch ein QS-Antibiotikamonitoring für die Tierhalter im QS-System. Je nach Tierart melden Betriebe dort bereits freiwillig oder verpflichtend ihre Antibiotika-Belge. Um doppelte Eingaben zu vermeiden, lassen sich Daten aus QS an die staatliche Datenbank (HIT) übertragen: Wenn der Tierhalter sein Einverständnis erklärt hat, muss der Tierarzt die Belege nur einmal einpflegen. QS leitet die Antibiotikabelege automatisch an die staatliche HIT-TAM weiter.
Für Rindermäster im QS-System ist das QS-Antibiotikamonitoring seit dem 1.1.2023 verpflichtend. QS-Milchviehhalter können freiwillig teilnehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten hat QS hier zusammengefasst: www.q-s.de/abm-faq
Häufige Fragen und Antworten zu QS-Antibiotikamonitoring:
Was macht der Tierhalter?
QS: Mastrinderhalter, die in diesem Jahr neu am QS-Antibiotikamonitoring teilnehmen, melden ihrem Bündler die Anzahl der belegten Tierplätze und die Tierarztpraxis. Der Bündler sorgt für die Eingabe in der QS-Datenbank.
Was macht der Tierarzt?
QS: Nur Tierärzte dürfen die Anwendungs- und Abgabebelege für das QS-Antibiotikamonitoring in der Datenbank „VetProof“ melden. Hierfür lassen sie sich einmalig in der Datenbank registrieren.
Was ist mit dem Tierarzt zu klären?
QS: Der Tierhalter sollte mit seinem Tierarzt klären, ob er bereits bei VetProof registriert ist und somit die Meldung in der Datenbank übernehmen kann. Das ist auch noch kurzfristig möglich. Weitere Infos: www.q-s.de/abm.
Ab wann kann die Eingabe erfolgen?
QS: Sobald der Bündler die registrierte Tierarztpraxis mit dem Tierhalter in VetProof verknüpft hat, kann der Tierarzt die Antibiotikabelege für den Rinderhalter melden. Zum Start wird es aufgrund der Vielzahl neuer Verknüpfungen etwas dauern. Wichtig ist: Alle Beteiligten erhalten ausreichend Zeit, um die Daten einzupflegen. Weil das AB-Monitoring erst anläuft, wird es zunächst auch keine Liefersperren oder ähnliche Konsequenzen im QS-System geben.
Was ist mit der staatlichen Antibiotikadatenbank HIT-TAM?
QS: Wenn Tierhalter ihr Einverständnis geben, leitet das QS-System die Daten automatisch weiter. Das Meldesystem der Tierärzte (VetProof) wird aktuell so umgebaut, dass die Belege gemäß dem neuen Tierarzneimittelgesetz an die HIT-Datenbank weitergeleitet werden können. QS hält die registrierten Tierärzte auf dem Laufenden.
Milchviehhalter bei QS nur freiwillig
Für QS-Milchviehhalter ist das QS-Antibiotikamonitoring freiwillig. Teilnehmende Betriebe können QS aber dazu berechtigen, die Daten an die HIT-Datenbank weiterzuleiten. Die technischen Details werden aktuell noch angepasst und sollen demnächst verfügbar sein.
Weil Milchviehhalter aber bereits laut Tierarzneimittelgesetz ihre AB-Daten melden müssen, soll aber auch für Milchviehhalter die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring zu Pflicht werden. Gespräche dazu laufen bereits.