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Regierung geht auf Landwirte zu: Tarifglättung kommt zurück

Die Tarifglättung soll als Teil des Kompensationspakets für den Ausstieg aus dem Agrardiesel kommen. Wem wird diese Regelung helfen?

Lesezeit: 3 Minuten

Die Regierung hat angekündigt, die Tarifglättung wieder einzuführen. Diese war Ende 2022 ausgelaufen. Ob das neue Modell dem alten gleichen wird, ist noch nicht bekannt.

Überraschend kommt die Ankündigung nicht. Bundeswirtschaftsminister Christian Lindner hatte bereits vor ein paar Wochen in einem Interview mit top agrar angedeutet, eine Wiederauflage des Steuermodelles zu prüfen. Mit diesem Schritt wolle die Regierung den Landwirten im Streit um den Agrardiesel entgegenkommen. Allerdings könnte er auch einem klaren Kalkül folgen: Die unionsgeführten Bundesländer haben in den vergangenen Tagen deutliche Entlastungen für die Landwirtschaft gefordert. Andernfalls werde man dem Wachstumschancengesetz am Freitag im Bundesrat nicht zustimmen (22.3.2024). Bereits im Dezember war das Gesetz in einem ersten Anlauf in der Länderkammer gescheitert. Mehr dazu lesen Sie hier: Union bringt Agrardiesel gegen das Wachstumschancengesetz in Stellung

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Friedensangebot an die Unionsländer

Von dem Steuermodell profitierten in der Vergangenheit vor allem Schweinehalter, deren Gewinne in der Vergangenheit stark schwankten. Mit der Tarifglättung konnten die Betroffenen immerhin die hohen Steuerforderungen mit den Verlusten senken.

Und das funktionierte so: Die Tarifglättung fand immer rückwirkend für einen Dreijahreszeitraum statt. In einem ersten Schritt ermittelte der Fiskus den Durchschnittsgewinn der drei Jahre. Im zweiten Schritt legt die Behörde für den Durchschnittsgewinn eine fiktive Durchschnittssteuer fest. Wenn diese hochgerechnet auf drei Jahre geringer ausfiel als die Summe der tatsächlich gezahlten Steuer für die einzelnen Kalenderjahre, erstattete das Finanzamt Ihnen die zu viel gezahlten Beträge. Bislang gab es drei Erhebungszeiträume, nämlich die Kalenderjahre 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022.

Kaum Wirkung?

Es gab allerdings auch Kritik an der Tarifglättung. Deren Effekte seien eher gering und Ackerbauern hätten so gut wie gar nicht davon profitiert. Hinzu komme, dass viele Landwirte auch Einkünfte außerhalb der Landwirtschaft erzielen. Und diese wurden bislang bei der Tarifermäßigung nicht berücksichtigt. Sie galt nur für landwirtschaftliche Einkünfte.

Zu ähnlichen Ergebnissen kam vor Jahren auch der Bayerische Oberste Rechnungshof. Er hatte vor Einführung der Tarifermäßigung für 2.575 tatsächliche Steuerfälle simuliert, wie sich das Steuermodell auswirken könnte. Ergebnis: Die Regelung habe nur einen geringen Einfluss auf die Steuerbelastung. Im Betrachtungszeitraum 2014 bis 2016 käme es bei 48 % der untersuchten Fälle zu einem Glättungsbetrag von 0 €. In 2,6 % der Fälle würden die Landwirte von einer Glättung über 500 € profitieren. Nur bei 0,3 % beträgt die Glättung über 5 000 €. Im Durchschnitt läge die Steuerersparnis bei lediglich 74 €.

Ihre Meinung ist gefragt!

Was erwarten Sie von der Tarifglättung? Ist das eine echte Entlastung für Ihren Betrieb oder geht das Angebot der Ampel fehl?

Ihre Meinung schicken Sie gern an diethard.rolink@topagrar.com. Wir behalten uns vor, besonders interessante Einsendungen gekürzt zu veröffentlichen.

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