Rekordbeteiligung bei Ausschreibung für Wind an Land
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2024 veröffentlicht.
„Die aktuelle Ausschreibungsrunde stellt mit fast 2,5 Gigawatt eingereichter Gebotsmenge einen Rekord dar und bestätigt den Trend steigender Gebots- und Genehmigungszahlen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bei einer Fortsetzung dieser positiven Entwicklung sind die Zubauziele bei Wind an Land erreichbar.“
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 2.795 Megawatt (MW) wurden 197 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.485 MW eingereicht. Ähnliche Volumina gab es seit den Gebotsrunden im Jahr 2017 nicht mehr. Im Ergebnis konnten 189 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 2.379 MW einen Zuschlag erlangen. Acht Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Volumen nicht ausgeschöpft
Die eingereichte Gebotsmenge dieser Ausschreibungsrunde erreichte annähernd das im Erneuerbaren-Energien-Gesetz vorgegebene Zielvolumen von 2,5 Gigawatt (GW).
Sie lag dennoch deutlich unterhalb des ungekürzten Ausschreibungsvolumen von 4,1 GW, weil im vergangenen Jahr die Ausschreibungsvolumina nicht ausgeschöpft wurden. Diese nicht zugeteilte Menge wird mit den Ausschreibungen in diesem Jahr nachgeholt.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Werte liegen zwischen 7,20 ct/kWh und 7,35 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 7,33 ct/kWh wie in den Vorrunden nur knapp unterhalb des Höchstwerts (7,35 ct/kWh).
Die regionale Verteilung war ähnlich zu den vorangegangenen Ausschreibungsrunden. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (727 MW, 68 Zuschläge), Niedersachsen (430 MW, 26 Zuschläge) und Schleswig-Holstein (318 MW, 17 Zuschläge).
BWE: Positive Stimmung schlägt sich nieder
“Die deutsche Windenergiebranche ist zurück. Nach einem Jahr mit einem Spitzenvolumen bei den Neugenehmigungen und einem sehr genehmigungsstarken ersten Quartal sehen wir, dass sich die positive Stimmung der Branche nun auch in den Ausschreibungen niederschlägt. Jetzt gilt es, diesen Schwung auch weiterhin zu halten”, kommentiert Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie BWE. In diesem Jahr könnten nach heutigem Stand insgesamt fast 13.500 MW in die Ausschreibung gehen. Damit rücke das Ziel von 10 oder mehr Gigawatt in greifbare Nähe. Ausreichend Genehmigungsvolumen stünden inzwischen bereit. „Unterstützt von einem im Vorjahresvergleich starken Zubau im ersten Quartal schwenken wir damit auf den Zielpfad aus dem EEG ein“, sagt Heidebroek.
Ungleiche Verteilung
Wermutstropfen sei weiterhin die ungleiche Verteilung der Zuschläge auf das Bundesgebiet. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vereinigten über 60 % des bezuschlagten Volumens auf sich und setzen sich deutlich vom Rest des Landes ab.
Auf die ostdeutschen Bundesländer entfallen insgesamt 22 % der Zuschläge (512 MW). Somit bleibt das bezuschlagte Volumen pro Kopf in Ostdeutschland höher als im Rest der Republik.
Von der am 6. Juni im Bundestag verabschiedeten Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes erwartet sich die BWE-Präsidentin einen weiteren Schub bei der Genehmigung neuer Anlagen. “Digitalisierung der Verfahren, scharf gestellte Fristen und die Schaffung von Vollständigkeits- und Zustimmungsfiktion haben das Potenzial, deutlich mehr Tempo in die Genehmigungsverfahren zu bringen. Im vergangenen Jahr lag die durchschnittliche Genehmigungsdauer bei 24,6 Monaten. Das muss sich dringend ändern, damit die Windenergie ihren vorgesehenen Beitrag zur deutschen Energieversorgung leisten kann.”
Kritisch bleibt die lange Verzögerung bei der Erteilung der Zuschläge. “Die BNetzA muss hier dringend schneller werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass mehr als zwei Monate zwischen Ausschreibung und Zuschlagserteilung liegen. Das verlängert die Realisierung von Projekten.”
Innovationsausschreibung: Solar vorn
An den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung abgegeben werden. Die ausgeschriebene Menge umfasste ein Volumen von 583 MW. Es gingen 48 Gebote mit einer Gebotsmenge von 564 MW ein. Sämtliche Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen von Solaranlagen und Speichern. Fünf Gebote wurden in dieser Runde vom Verfahren ausgeschlossen. Somit konnte 43 Geboten ein Zuschlag erteilt werden. Die Zuschlagsmenge belief sich auf 512 MW.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 6,78 ct/kWh bis 9,17 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert entspricht mit 8,33 ct/kWh dem Wert der vorherigen Gebotsrunde. Er liegt deutlich unter dem Höchstwert von 9,18 ct/kWh.
Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (245 MW, 24 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringerem Volumen für Standorte in Mecklenburg-Vorpommern (79 MW, vier Zuschläge) und Schleswig-Holstein (73 MW, fünf Zuschläge).
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„Die aktuelle Ausschreibungsrunde stellt mit fast 2,5 Gigawatt eingereichter Gebotsmenge einen Rekord dar und bestätigt den Trend steigender Gebots- und Genehmigungszahlen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bei einer Fortsetzung dieser positiven Entwicklung sind die Zubauziele bei Wind an Land erreichbar.“
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 2.795 Megawatt (MW) wurden 197 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.485 MW eingereicht. Ähnliche Volumina gab es seit den Gebotsrunden im Jahr 2017 nicht mehr. Im Ergebnis konnten 189 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 2.379 MW einen Zuschlag erlangen. Acht Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Volumen nicht ausgeschöpft
Die eingereichte Gebotsmenge dieser Ausschreibungsrunde erreichte annähernd das im Erneuerbaren-Energien-Gesetz vorgegebene Zielvolumen von 2,5 Gigawatt (GW).
Sie lag dennoch deutlich unterhalb des ungekürzten Ausschreibungsvolumen von 4,1 GW, weil im vergangenen Jahr die Ausschreibungsvolumina nicht ausgeschöpft wurden. Diese nicht zugeteilte Menge wird mit den Ausschreibungen in diesem Jahr nachgeholt.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Werte liegen zwischen 7,20 ct/kWh und 7,35 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 7,33 ct/kWh wie in den Vorrunden nur knapp unterhalb des Höchstwerts (7,35 ct/kWh).
Die regionale Verteilung war ähnlich zu den vorangegangenen Ausschreibungsrunden. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (727 MW, 68 Zuschläge), Niedersachsen (430 MW, 26 Zuschläge) und Schleswig-Holstein (318 MW, 17 Zuschläge).
BWE: Positive Stimmung schlägt sich nieder
“Die deutsche Windenergiebranche ist zurück. Nach einem Jahr mit einem Spitzenvolumen bei den Neugenehmigungen und einem sehr genehmigungsstarken ersten Quartal sehen wir, dass sich die positive Stimmung der Branche nun auch in den Ausschreibungen niederschlägt. Jetzt gilt es, diesen Schwung auch weiterhin zu halten”, kommentiert Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie BWE. In diesem Jahr könnten nach heutigem Stand insgesamt fast 13.500 MW in die Ausschreibung gehen. Damit rücke das Ziel von 10 oder mehr Gigawatt in greifbare Nähe. Ausreichend Genehmigungsvolumen stünden inzwischen bereit. „Unterstützt von einem im Vorjahresvergleich starken Zubau im ersten Quartal schwenken wir damit auf den Zielpfad aus dem EEG ein“, sagt Heidebroek.
Ungleiche Verteilung
Wermutstropfen sei weiterhin die ungleiche Verteilung der Zuschläge auf das Bundesgebiet. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vereinigten über 60 % des bezuschlagten Volumens auf sich und setzen sich deutlich vom Rest des Landes ab.
Auf die ostdeutschen Bundesländer entfallen insgesamt 22 % der Zuschläge (512 MW). Somit bleibt das bezuschlagte Volumen pro Kopf in Ostdeutschland höher als im Rest der Republik.
Von der am 6. Juni im Bundestag verabschiedeten Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes erwartet sich die BWE-Präsidentin einen weiteren Schub bei der Genehmigung neuer Anlagen. “Digitalisierung der Verfahren, scharf gestellte Fristen und die Schaffung von Vollständigkeits- und Zustimmungsfiktion haben das Potenzial, deutlich mehr Tempo in die Genehmigungsverfahren zu bringen. Im vergangenen Jahr lag die durchschnittliche Genehmigungsdauer bei 24,6 Monaten. Das muss sich dringend ändern, damit die Windenergie ihren vorgesehenen Beitrag zur deutschen Energieversorgung leisten kann.”
Kritisch bleibt die lange Verzögerung bei der Erteilung der Zuschläge. “Die BNetzA muss hier dringend schneller werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass mehr als zwei Monate zwischen Ausschreibung und Zuschlagserteilung liegen. Das verlängert die Realisierung von Projekten.”
Innovationsausschreibung: Solar vorn
An den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung abgegeben werden. Die ausgeschriebene Menge umfasste ein Volumen von 583 MW. Es gingen 48 Gebote mit einer Gebotsmenge von 564 MW ein. Sämtliche Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen von Solaranlagen und Speichern. Fünf Gebote wurden in dieser Runde vom Verfahren ausgeschlossen. Somit konnte 43 Geboten ein Zuschlag erteilt werden. Die Zuschlagsmenge belief sich auf 512 MW.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 6,78 ct/kWh bis 9,17 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert entspricht mit 8,33 ct/kWh dem Wert der vorherigen Gebotsrunde. Er liegt deutlich unter dem Höchstwert von 9,18 ct/kWh.
Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (245 MW, 24 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringerem Volumen für Standorte in Mecklenburg-Vorpommern (79 MW, vier Zuschläge) und Schleswig-Holstein (73 MW, fünf Zuschläge).