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Schlachtabfälle in die Biogasanlage?

Der BBV nimmt Stellung zu Berichten, dass möglicherweise einzelne Betreiber von Biogasanlagen bei Schlachtabfällen Vorschriften umgehen, Kosten einsparen und illegal Kasse machen.

Lesezeit: 2 Minuten

Aktuell wird das Thema der illegalen Entsorgung von Schlachtabfällen in Biogasanlagen von den Medien und Parteipolitikern aufgegriffen. Dabei ist die Nutzung von Schlachtnebenprodukten in Biogasanlagen absolut nichts Neues und auch vollkommen legal – sofern mit Genehmigung durchgeführt, stellt der Bayerische Bauernverband (BBV) klar.

Zum Erhalt einer solchen Genehmigung reicht demnach das übliche Hygienisierungsverfahren der Gärreste nicht aus. Aufgrund der möglichen Verschleppung von Bakterien ist Voraussetzung, dass Schlachtnebenprodukte ebenso wie beispielsweise gewerbliche Speisereste vor dem Einbringen keimfrei gemacht werden, so z. B. per Drucksterilisation.

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Trotz dieses Aufwands kann sich die Nutzung rechnen, so der BBV weiter. Denn die Entsorgung wird vergütet und die Stoffe sind gehaltvoll. Auch aus ökologischer Sicht sei diese erweiterte Wertschöpfung sinnvoll: eine - sonst häufig erfolgende - Verbrennung der Nebenprodukte wird eingespart, ebenso wie ein gewisser Anteil des Anbaus von Futtersubstraten für die Biogasanlage. Eine win-win-Situation, betont der Verband.

Nun steht im Raum, dass möglicherweise einzelne Betreiber von Biogasanlagen Vorschriften umgehen, Kosten einsparen und illegal Kasse machen würden. Dies wäre selbstverständlich inakzeptabel. Der BBV stellt dazu klar: Die Bayerische Land- und Forstwirtschaft ist das grüne Fundament unserer Gesellschaft und Biogasanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Und 99,9% der Betreiber von Biogasanlagen sind ehrliche Menschen, die korrekt arbeiten. Das sollte nicht vergessen werden.

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