Seit dem 1. September 2022 können Rinderhalter die Einzeltierbefunde ihrer geschlachteten Rinder in der QS-Datenbank abrufen. Diese sollen helfen, die Gesundheit ihrer Tiere einzuschätzen und Verbesserungspotenziale auszumachen. „Zukünftig will QS zusätzlich Auswertungen anbieten, die Vergleiche mit anderen Betrieben ermöglichen“, erklärt Thomas May von der QS Qualität und Sicherheit GmbH. Die Auswertung soll getrennt nach Betriebszweigen erfolgen (z.B. nur Mastkälber).
Schlachtbetriebe im QS-System sind seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, Schlachtbefunddaten zu melden. Einige Schlachtbetriebe sind derzeit noch mit der technischen Umsetzung beschäftigt. Bündler, als erste Ansprechpartner der Tierhalter im QS-System, erhalten künftig eingeschränkten Zugang.
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Seit dem 1. September 2022 können Rinderhalter die Einzeltierbefunde ihrer geschlachteten Rinder in der QS-Datenbank abrufen. Diese sollen helfen, die Gesundheit ihrer Tiere einzuschätzen und Verbesserungspotenziale auszumachen. „Zukünftig will QS zusätzlich Auswertungen anbieten, die Vergleiche mit anderen Betrieben ermöglichen“, erklärt Thomas May von der QS Qualität und Sicherheit GmbH. Die Auswertung soll getrennt nach Betriebszweigen erfolgen (z.B. nur Mastkälber).
Schlachtbetriebe im QS-System sind seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, Schlachtbefunddaten zu melden. Einige Schlachtbetriebe sind derzeit noch mit der technischen Umsetzung beschäftigt. Bündler, als erste Ansprechpartner der Tierhalter im QS-System, erhalten künftig eingeschränkten Zugang.