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Schweinehaltung: Rechnet sich der Umbau auf Haltungsform 3?

Einige Schweinehalter überlegen, ob sie ihren bestehenden Maststall zu einem Außenklimastall mit Auslauf umbauen sollen. Doch selbst wenn die Genehmigung vorliegt, bleibt die Frage: Lohnt sich das?

Lesezeit: 7 Minuten

Unser Autor: Wilfried Brede, STA-Serviceteam Alsfeld GmbH, Hessen

Ende Juli 2021 hat der Discounter Aldi Fakten geschaffen: Bis spätestens 2030 will Aldi nur noch Schweinefleisch aus den Haltungsstufen 3 und 4 abnehmen. Im Kleingedruckten steht zwar, dass es sich vornehmlich um Frischfleisch handelt. Aber auch Rewe ist mittlerweile nachgezogen und hat darüber hinaus angekündigt, vornehmlich deutsches Fleisch abzunehmen. Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) ist damit momentan der Taktgeber in Sachen Tierwohl.

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Für Schweinehalter stellt sich angesichts der Ansagen des LEHs immer öfter die Frage, ob sich ein Umstieg auf diese Haltungsstufen lohnt. Anhand eines Beispielbetriebs haben wir unterschiedliche Szenarien durchgerechnet.

Alternativen Gesucht

In unserem Praxisbeispiel handelt es sich um einen Schweinemastbetrieb aus Süddeutschland. Die Vermarktung der Schweine aus dem konventionellen Maststall mit 1496 Plätzen läuft eigentlich gut. Der Landwirt mästet die Tiere gemäß der Haltungsstufe 1 (gesetzl. Standard) und vermarktet einen Großteil an regionale Metzger. Dafür bekommt er einen Aufschlag in Höhe von 0,08 € pro kg Schlachtgewicht (SG) auf die Basisnotierung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG).

Momentan zeichnet sich jedoch ab, dass der Betrieb seine regionale Metzgervermarktung verlieren wird. Denn in einigen Regionen verstärkt sich der Strukturwandel in der Fleischbranche, sodass kleine Handwerksbetriebe die hohen Produktionsauflagen nicht mehr erfüllen und die arbeitswirtschaftliche Belastung nicht mehr stemmen können. Die Metzgereien wechseln dann zu einem Hälften- bzw. Teilstückzukauf, statt ganze Schweine von Vertragslandwirten zu beziehen.

Der Schweinemäster aus unserem Beispiel muss sich also die Frage stellen, wie er zukünftig seine Tiere möglichst gewinnbringend vermarkten kann. Um das zu beantworten, wurden mehrere Vermarktungsvarianten kalkuliert, wie Übersicht 1 auf Seite S22 zeigt.

Als Referenzwert dient die jetzige Situation des Betriebes mit der Metzgervermarktung (Stufe 1 + Metzger). Nach Abzug aller Kosten liegt der Unternehmergewinn momentan bei 11,34 € netto pro Mastschwein.

Entfällt die Metzgervermarktung aus den eingangs genannten Gründen, kann der Landwirt seine Schweine weiter gemäß den gesetzlichen Standards (Stufe 1) halten und über einen Schlachthof vermarkten. Dabei löst sich die zuvor vorhandene Marge, die eine Win-win-Situation für Landwirt und Metzger bedeutete, für den Landwirt auf. Sein Unternehmergewinn beträgt in diesem Fall nur noch 7,59 € netto pro Schwein.

Um seinen Erlös zu erhöhen, könnte der Landwirt alternativ versuchen, die Tiere ohne größere Umbaumaßnahmen im bestehenden Stall mit Hilfe der Initiative Tierwohl (ITW) (Stufe 2) zu vermarkten. Dabei reduziert sich die Anzahl der Mastplätze aufgrund der höheren Platzvorgaben um 10%. Darüber hinaus muss der Betrieb laut ITW-Vorgaben zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen organischen Beschäftigungsmaterial weiteres Raufutter anbieten. Im Betrieb wurde hierzu als Zusatzinvestition eine Rohrkettenanlage mit Pelletautomaten installiert, was sich durch eine erhöhte Abschreibung in den höheren Festkosten dieser Variante widerspiegelt. Die anderen notwendigen Kriterien erfüllt der Betrieb bereits.

Der Bonus für die Initiative Tierwohl wurde mit 5,28 € pro Tier angesetzt. Da der Mäster in der Regel den Bonus nicht für alle Tiere bekommt, wurde eine Auszahlung von 95% bei der Berechnung der Direktkostenfreien Leistung (DkfL) veranschlagt. In dieser Variante erzielt der Mäster somit einen Unternehmergewinn von 8,48 € netto pro Schwein.

Auslaufanbau als Chance?

Neben den bereits beschriebenen Varianten erwägt der Betriebsleiter auch, seine Schweinemast gemäß den Kriterien der Haltungsstufe 3 des LEH umzustellen. Dafür müsste er einen Außenklimareiz für die Tiere schaffen. Um gleichzeitig die um 40% höheren Platzvorgaben zu erfüllen, plant er deshalb, einen Auslauf an den bestehenden Maststall zu bauen.

Bei dem Stall handelt es sich um ein vergleichsweise junges Gebäude, das der Landwirt 2010 in massiver Bauart errichtet hat. Der Doppelkammstall beinhaltet vier Doppelabteile mit je 352 baurechtlich genehmigten Mastplätzen pro Abteil. Der Stall verfügt über eine Sensorflüssigfütterung inklusive einer im Jahr 2015 nachgerüsteten Fermentationsanlage. Ein Nachmastabteil mit 88 Mastplätzen vervollständigt das Stallkonzept.

Jedes Abteil besteht aus 16 Buchten, in denen jedem der 22 untergebrachten Tiere ein Platzangebot von 0,75 m² zur Verfügung steht. Die Zuluft gelangt über die Traufe und den wärmegedämmten Dachraum durch eine diffuse Decke und Deckenventile in die Abteile. Für die Abluftführung sorgt eine Zentralabsaugung.

An den beiden Außenseiten des Stalls könnte ein planbefestigter Auslauf angebaut werden. Dieser soll vollständig überdacht sein und mit Stroh eingestreut werden, was eine automatische Einstreuanlage übernehmen soll. Zusätzlich wird ein Stroh- und Raufutterlager errichtet.

Die Entmistung des Auslaufs erfolgt maschinell mit einem Hoflader. Dazu wurden im Auslauf zwischen den Abteilen Schwenkgitter installiert, damit die Maschine den Mist entlang aller Abteile abschieben kann. Um das zu gewährleisten, wurden die Ausläufe ca. 4,60 m tief und ca. 5,00 m breit angelegt. Jedem Tier steht damit 0,3 m² Fläche im Außenbereich zur Verfügung.

Hohe Investitionskosten

Die Einzelhoflage des Betriebes würde ausreichende Abstände zur nächsten Wohnbebauung, zu möglichen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten und zum Wald gewährleisten. Dadurch ist aus immissionsschutzrechtlicher Sicht der Auslaufanbau grundsätzlich möglich.

Besonderes Augenmerk beim Anbau eines Auslaufs müssen Schweinehalter auf die Zuluftführung über die Traufe legen. Es ist davon auszugehen, dass die Schweine einen Großteil der Exkremente im Außenbereich absetzen. Daher kann es bei angeschleppten Ausläufen suboptimal sein, die Zuluft für den Innenbereich über die Traufe in den Stall zu leiten. Eventuell muss die Zuluftführung stattdessen auf den Giebel umgelegt werden.

Damit alle Tiere in den Auslauf gelangen können, müssten auch die Abteile im Stallinneren neu gestaltet werden. Die 16 Buchten jedes Abteils werden daher zu zwei Buchten auf beiden Seiten des jeweiligen Futterganges zusammengefasst. Ebenso muss die Position der Trennwände, Sensortröge und Tränken angepasst werden.

Durch den höheren Platzanspruch in Haltungsstufe 3 reduziert sich die Anzahl der Mastplätze inklusive des Nachmastabteiles somit auf insgesamt 1400. Die Nettofläche wurde dabei bereits um den Platz von Einrichtungsgegenständen wie Trögen oder Scheuerbalken korrigiert.

Auf Grundlage dieser Annahmen wurde eine Baukostenschätzung nach DIN-276 vorgenommen. Die erheblichen Kostensteigerungen der letzten Monate bei den Rohstoffen im Stahl- bzw. Holzbereich wurden dabei bereits in der Kalkulation berücksichtigt. Insgesamt kosten die Umbaumaßnahmen netto 382526 €, die einzelnen Kostenpunkte sind in Übersicht 2 aufgelistet.

Viel Arbeit, Wenig Gewinn

Zusätzlich zu den veränderten Haltungsanforderungen in Stufe 3 ist die Fütterung mit gentechnikfreien (GVO-freien) Futtermitteln Pflicht. Diesen Kostenfaktor sollten Schweinehalter nicht unterschätzen, denn die Preise für GVO-freies Sojaextraktionsschrot sind gegenüber der Standardware in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Lag der Unterschied vor fünf Jahren noch bei 80 € je t, sind es heute teilweise 300 € pro t oder mehr.

Zusätzlich muss der Landwirt beachten, dass er die GVO-freie Ware mindestens vier Monate lang an das Tier verfüttern muss. Bei einem durchschnittlichen Verkaufsgewicht von 120 kg und Tageszunahmen von 880 g müsste er die Ferkel somit bereits mit einem Gewicht von ca. 14 kg einkaufen! In der Kalkulation dieser Variante (Stufe 3) wurde daher angenommen, dass bereits der Ferkelerzeuger GVO-freie Produkte in der Ferkelaufzucht einsetzt und dafür einen Bonus von 1,87 € je Ferkel bekommt. In diesem Beispiel wurde darüber hinaus vorausgesetzt, dass ein Teil des Sojaschrotes durch andere heimische Eiweißträger ersetzt werden kann.

Betrachtet man bei einer Vermarktung in Haltungsstufe 3 am Ende den Unternehmergewinn, reduziert sich dieser für den Landwirt gegenüber der Ist-Situation mit Metzgervermarktung auf 9,67 € netto pro Schwein.

Stufe 3 nicht die beste Lösung

Unter dem Strich hat sich die gute Erlössituation des Schweinehalters durch den Wegfall der regionalen Metzgervermarktung quasi in Luft aufgelöst. Steigt der Betrieb durch den Anbau des Auslaufs in die Haltungsstufe 3 ein, stehen hohe Investitionen und entsprechende Zusatzbelastungen bei den Festkosten an.

Hinzu kommen ein erhöhter Arbeitsaufwand und gestiegene Futterkosten durch GVO-freie Futtermittel. Die vom LEH ausgezahlten Boni reichen im Berechnungsbeispiel nicht einmal aus, um zumindest die Mehrkosten aufzufangen. Hier müsste der Landwirt die Konditionen nachverhandeln, damit die Schweinemast wirtschaftlich bleibt.

Vergleicht man die Varianten insgesamt miteinander, so wird deutlich, dass sich mit steigender Haltungsstufe auch der Unternehmergewinn erhöht. Keine der Varianten ist jedoch so rentabel wie die bisherige Metzgervermarktung.

In Anbetracht dessen sollte sich die Politik im Klaren sein, dass Regionalität bei Fleisch auch Schlachtung mit kurzen Transportwegen bedeutet. Damit dies in Deutschland eine Zukunft hat, sollten kleine Schlachtstätten sinnvoll gefördert werden.

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