Nun ist auch die Schweiz in puncto Afrikanische Schweinepest (ASP) alarmiert. Nachdem der nördlichste Fall von ASP bei Wildschweinen in Italien nur 60 km von der Grenze zu Tessin entfernt entdeckt wurde, besteht auch für die Eidgenossen ein ernstzunehmendes Risiko. Deshalb treffen das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie die Kantonstierärzteschaft entsprechende Vorsorgemaßnahmen.
Keine Speiseresten in der Natur entsorgen
Neben der direkten Übertragung durch infizierte Wildschweine, die die Grenze zur Schweiz passieren, bestehe derzeit das größte Risiko darin, dass Speisereste, die eventuell kontaminierte Fleischprodukte von Wild- und Hausschweinen enthalten, achtlos in der Natur entsorgt werden. Deshalb müssen Lebensmittelabfälle auf Rastplätzen zwingend in geschlossenen Abfallbehältern entsorgt werden, mahnt das BLV in einer Pressemitteilung.
Dreistufige Bekämpfungsstrategie
Die Bekämpfungsstrategie der Schweiz für den Fall eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen besteht im Wesentlichen aus drei Maßnahmen: Erstens der Einrichtung eines Rückzugsraumes für Wildschweine, damit sie die Seuche nicht weiterverbreiten. Zweitens der intensiven Suche nach infizierten Wildschweinekadavern und deren umgehende Beseitigung aus der Natur. Und drittens werden die Kantone ermächtigt, in ASP-gefährdeten gebieten den Zugang zu Waldstücken einzuschränken.
Verbot, Waldwege zu verlassen
In den Waldgebieten mit beschränktem Zugang können die Kantone zudem
verbieten, Essenreste in die Natur zu werfen,
sowie Waldwege zu verlassen,
eine Leinenpflicht für Hunde anordnen
und ein allgemeines Jagdverbot aussprechen.
Entwicklung wird intensiv beobachtet
Das BLV beobachte zudem die internationale Seuchenlage aufmerksam. Im „Radar Bulletin“ informiere das Bundesamt zudem regelmäßig über die Seuchenlage im Ausland und beurteile die Gefahrenlage für die Schweiz.
Ihre Meinung ist gefragt!
Wie beurteilen Sie die Vorsorgemaßnahmen? Wird es gelingen, die ASP-Gefahr damit zu kontrollieren? Schreiben Sie uns und schicken Sie Ihre Meinung an henning.lehnert@topagrar.com!
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Nun ist auch die Schweiz in puncto Afrikanische Schweinepest (ASP) alarmiert. Nachdem der nördlichste Fall von ASP bei Wildschweinen in Italien nur 60 km von der Grenze zu Tessin entfernt entdeckt wurde, besteht auch für die Eidgenossen ein ernstzunehmendes Risiko. Deshalb treffen das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie die Kantonstierärzteschaft entsprechende Vorsorgemaßnahmen.
Keine Speiseresten in der Natur entsorgen
Neben der direkten Übertragung durch infizierte Wildschweine, die die Grenze zur Schweiz passieren, bestehe derzeit das größte Risiko darin, dass Speisereste, die eventuell kontaminierte Fleischprodukte von Wild- und Hausschweinen enthalten, achtlos in der Natur entsorgt werden. Deshalb müssen Lebensmittelabfälle auf Rastplätzen zwingend in geschlossenen Abfallbehältern entsorgt werden, mahnt das BLV in einer Pressemitteilung.
Dreistufige Bekämpfungsstrategie
Die Bekämpfungsstrategie der Schweiz für den Fall eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen besteht im Wesentlichen aus drei Maßnahmen: Erstens der Einrichtung eines Rückzugsraumes für Wildschweine, damit sie die Seuche nicht weiterverbreiten. Zweitens der intensiven Suche nach infizierten Wildschweinekadavern und deren umgehende Beseitigung aus der Natur. Und drittens werden die Kantone ermächtigt, in ASP-gefährdeten gebieten den Zugang zu Waldstücken einzuschränken.
Verbot, Waldwege zu verlassen
In den Waldgebieten mit beschränktem Zugang können die Kantone zudem
verbieten, Essenreste in die Natur zu werfen,
sowie Waldwege zu verlassen,
eine Leinenpflicht für Hunde anordnen
und ein allgemeines Jagdverbot aussprechen.
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Das BLV beobachte zudem die internationale Seuchenlage aufmerksam. Im „Radar Bulletin“ informiere das Bundesamt zudem regelmäßig über die Seuchenlage im Ausland und beurteile die Gefahrenlage für die Schweiz.
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