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topplus Afrikanische Schweinepest

Schweiz trifft ASP-Vorsorgemaßnahmen

Die ASP-Fälle in Norditalien rücken immer näher an die Schweizer Grenze heran. Deshalb rüsten sich auch die Eidgenossen für den Fall der Fälle.

Lesezeit: 2 Minuten

Nun ist auch die Schweiz in puncto Afrikanische Schweinepest (ASP) alarmiert. Nachdem der nördlichste Fall von ASP bei Wildschweinen in Italien nur 60 km von der Grenze zu Tessin entfernt entdeckt wurde, besteht auch für die Eidgenossen ein ernstzunehmendes Risiko. Deshalb treffen das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie die Kantonstierärzteschaft entsprechende Vorsorgemaßnahmen.

Keine Speiseresten in der Natur entsorgen

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Neben der direkten Übertragung durch infizierte Wildschweine, die die Grenze zur Schweiz passieren, bestehe derzeit das größte Risiko darin, dass Speisereste, die eventuell kontaminierte Fleischprodukte von Wild- und Hausschweinen enthalten, achtlos in der Natur entsorgt werden. Deshalb müssen Lebensmittelabfälle auf Rastplätzen zwingend in geschlossenen Abfallbehältern entsorgt werden, mahnt das BLV in einer Pressemitteilung.

Dreistufige Bekämpfungsstrategie

Die Bekämpfungsstrategie der Schweiz für den Fall eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen besteht im Wesentlichen aus drei Maßnahmen: Erstens der Einrichtung eines Rückzugsraumes für Wildschweine, damit sie die Seuche nicht weiterverbreiten. Zweitens der intensiven Suche nach infizierten Wildschweinekadavern und deren umgehende Beseitigung aus der Natur. Und drittens werden die Kantone ermächtigt, in ASP-gefährdeten  gebieten den Zugang zu Waldstücken einzuschränken.

Verbot, Waldwege zu verlassen

In den Waldgebieten mit beschränktem Zugang können die Kantone zudem

  • verbieten, Essenreste in die Natur zu werfen,

  • sowie Waldwege zu verlassen,

  • eine Leinenpflicht für Hunde anordnen

  • und ein allgemeines Jagdverbot aussprechen.

Entwicklung wird intensiv beobachtet

Das BLV beobachte zudem die internationale Seuchenlage aufmerksam. Im „Radar Bulletin“ informiere das Bundesamt zudem regelmäßig über die Seuchenlage im Ausland und beurteile die Gefahrenlage für die Schweiz.

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