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topplus Diskussion um GLÖZ 8

Sinnvolle Alternativen zur Stilllegung: Blühpflanzen und Biotop-Solarparks

Das Aussetzen der Flächenstilllegung (GLÖZ 8) hat bei Umweltverbänden und -politikern viel Kritik geerntet. Doch es gäbe statt der unproduktiven Brache sinnvollere Alternativen für den Artenschutz.

Lesezeit: 6 Minuten

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ausnahme bei der Umsetzung von Brachflächen (GLÖZ 8) national umzusetzen. Gleichzeitig hat die Regierung beschlossen, Gespräche mit den berufsständischen Vertretungen und den umweltpolitischen Interessensvertretungen zu führen, um die Ziele des GAP-Strategieplans für die Biodiversität weiter zu erreichen.

Im GLÖZ-Standard Nr. 8 ist bislang unter anderem vorgeschrieben, dass ein Mindestanteil von Ackerland für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente vorgesehen ist. Letzteres bezieht sich in der Regel auf brachliegende Flächen, aber auch auf nichtproduktive Landschaftselemente wie Hecken oder Bäume.

Die Einigung der Bundesregierung hat zu großer Kritik geführt. „Wer glaubt, mit dem Schleifen von GLÖZ 8 den Bäuerinnen und Bauern etwas Gutes zu tun, verkennt die Realitäten. Der Mensch braucht eine gesunde Natur und die Landwirtschaft ebenso“, sagte beispielsweise Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt, der gleichzeitig auch Energiewendeminister ist.

Was dabei vergessen wird: Es gibt durchaus Alternativen zur reinen Flächenstilllegung, die einen Mehrwert für den Artenschutz bieten kann und gleichzeitig die Produktion von erneuerbaren Energien erlaubt – eine wichtige Voraussetzung, um den Klimawandel und damit verbundenes Artensterben aufzuhalten.

Idee 1: Biodiversitäts-Solarparks

Klassische Solarparks oder Agri-Photovoltaikanlagen lassen sich bei geschickter Planung so anlegen, dass zwischen den Modulen Blühstreifen entstehen. Zudem lassen sich Biotope wie Wasserstellen usw. anlegen. Mit Maßnahmen wie einem Rehdurchschlupf lassen sich die Nachteile, die durch die Zäune entstehen, umgehen. Hierzu gibt es verschiedene Beispiele:

  • Mit dem Gesetzesentwurf zum Solarpaket will die Bundesregierung den Ausbau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen begrenzen und gleichzeitig Agri-PV sowie Artenvielfalt stärken.

  • Biodiversitätsanlagen lassen sich mithilfe von beweglichen Modulen (Trackern) umsetzen. Die Vorteile: Mehr Licht wegen deutlich weniger überdeckter Fläche, eine maximale Höhe von 2,35 m und besseres Pflanzenwachstum. Die einfache Abfuhr der Mahd ermöglicht das Aushagern der Fläche, nur dadurch entsteht ein blühendes Biotop. Hierzu gibt es eine Studie.

  • Das Unternehmen Goldbeck Solar, die Energiegenossenschaft Hohe Waid und die AVR Energie wollen mit dem „Sonnenweg Hirschberg“ unterschiedliche Freiflächenlösungen vorstellen – von Biodiversitätslösungen bis zur Agri-PV.

  • Eine neue deutschlandweite Unternehmensinitiative will den PV-Boom jetzt nutzen, um gleichzeitig einen Mehrwert für die Biodiversität und die Landwirtschaft zu bewirken.

  • Eine neue Fachinformation identifiziert geeignete Flächenkulissen für eine an Biodiversität ausgerichtete Bauweise von Solarkraftwerken und wie diese auf die Ziele der Bundesregierung einzahlen können.

  • Freiflächensolaranlagen sollten auch Raum für mehr Artenvielfalt schaffen. Die ausschließlich effizienzgetriebenen Parks seien der falsche Weg, sagt Hanno Schoklitsch von „Deinland“ aus Hamburg.

  • Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat die Planungsgrundsätze für Solarparks weiterentwickelt. Über 40 Unternehmen haben die „Gute Planung von PV-Freilandanlagen“ unterzeichnet.

Eine Einordnung der verschiedenen Begriffe und Technologien hat der Solarberater Ralf Schnitzler vorgenommen.

Idee 2: Wildpflanzen für Biogas

Der Landkreis Rhön-Grabfeld im nördlichen Bayern ist im wahrsten Sinne des Wortes eine „blühende Region“. Hier bauen 50 Landwirte auf insgesamt 120 ha die Wildpflanzenmischung „Veitshöchheimer Hanfmix“ an. Der geerntete Aufwuchs wird auf fünf Biogasanlagen verteilt. „2017 haben wir mit 23 ha begonnen, jetzt streben wir die 200 ha an“, sagt Mathias Klöffel, Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes und einer der Geschäftsführer der Agrokraft, einer Tochter von Bauernverband und Maschinenring Rhön-Grabfeld.

Der Hanfmix im Detail

Der Hanfmix ist eine Mischung aus 30 Wildpflanzenarten. Die beiden Blühmischungen bringen eine Reihe von Vorteilen, wie wissenschaftliche Untersuchungen zeigen:

  • Sie bieten Nahrung und Deckung für viele Wildtierarten, von Insekten über Vögel bis hin zu Niederwild. Über 124 Wildbienenarten sowie über 40 Vogelarten haben die Biologen auf den Flächen gezählt. 

  • Im Jahr sind nur zwei Arbeitsgänge nötig: Düngung im Frühjahr und die Ernte. Die Bodenruhe sorgt dafür, dass sich auch seltene Arten wie das Rebhuhn oder der Feldhamster ansiedeln.

  • Über mehrere Jahre sind keine Pflanzenschutzmittel nötig.

  • Die Pflanzen wurzeln tief. Damit erreichen sie tiefere Wasserschichten und sind trockenheitsresistenter sind als so manche Nutzpflanze. Außerdem senken sie Nitratwerte im Boden und tragen zum Grundwasserschutz bei. 

Im Landkreis Rhön-Grabfeld hat sich nach fünf Jahren Erfahrung die Dauerkultur aus ackerbaulicher Sicht als positiv erwiesen. „Wir sind eine der trockensten Regionen in ganz Bayern und haben mit extremer Vorsommertrockenheit zu kämpfen“, sagt Klöffel. Mehrjährige Pflanzen bieten daher den Vorteil, dass die Landwirte nicht jedes Jahr um den Feldaufgang bangen müssen. Allerdings kann es bei der Aussaat des Hanfmixes zu Problemen kommen, wenn die Feuchtigkeit ausbleibt.

Förderung nötig

Die Agrokraft hat die Wirtschaftlichkeit von Wildpflanzen und Energiemais verglichen. Bei Maishektarerträgen von 40 t Frischmasse (FM) und 35 €/t FM Verkaufspreis ergeben sich Einnahmen von 1 535 €/ha (Übersicht 2). Dem gegenüber stehen variable Kosten von 1 157 €/ha, sodass ein Überschuss von 378 €/ha bleibt.

Wildpflanzen dagegen bringen weniger Ertrag und Erlöse, sodass hier Einnahmen von 436 €/ha und ein Defizit von 131 €/ha entstehen. „Im Vergleich zu Mais haben wir ein Defizit von über 500 €/ha. Ohne Förderung geht es also nicht“, sagt Klöffel.

„Wildpflanzen müssen gesellschaftlich honoriert werden“, fordert auch Markus Bäuml, Ansprechpartner für alternative Energiepflanzen und Biodiversität beim Fachverband Biogas. Hier stehe nicht der Biogasertrag im Fokus, sondern der Artenschutz. Daher ist eine Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht sinnvoll, sondern muss von anderer Stelle erfolgen.

Besser als Brache

„Für uns haben sich die Wildblumen als sinnvolle Kompromisslösung zwischen Biogasertrag und Artenschutz ­erwiesen“, resümiert Agrokraft-Ge­schäfts­führer Klöffel. Sie seien kein Ersatz für Mais, der als Massenträger weiterhin nötig sei. Außerdem wäre der Flächenbedarf zu hoch, wenn man die Energieversorgung allein über Blühpflanzen decken wollte. „Aber Wildpflanzen sind eine wichtige Ergänzung.“ Er hält diese Lösung auch für wesentlich effizienter als die Flächenstilllegung. „Jede Brache bleibt weit hinter den Wildpflanzen zurück: Stilllegungsflächen haben weniger Blütenangebote, weniger ökologischen Nutzen und zudem keinen Biogasertrag, sind also sowohl für den Arten- als auch für den Klimaschutz eine Nullnummer“, findet er deutliche Worte.

Künftig wäre auch vorstellbar, dass die Wildpflanzenflächen zum Ausgleich z. B. von Solarparks angerechnet werden. Klöffel: „Die Flächen bieten viel mehr als nur Ökopunkte oder einen Ausgleich. Das Argument diskutieren wir derzeit bei den Behörden.“

Weiterer Infos zu dem Blühpflanzenprojekt im Landkreis Rhön-Grabfeld finden Sie hier

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