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topplus Landvolk und Özdemir einig

So darf die EU-Entwaldungsverordnung nicht kommen

Das Landvolk Niedersachsen warnt vor unnötiger Bürokratie durch die EU-Entwaldungsverordnung. Das sieht Landwirtschaftsminister Cem Özdemir ähnlich. Die EU-Kommission gibt sich gelassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das niedersächsische Landvolk warnt davor, die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten wie geplant umzusetzen. Während das Landvolk den Schutz von Primärwäldern grundsätzlich unterstützt, kritisiert es die aktuellen Vorschläge der EU scharf.

Ehlers: Entwaldungsproblematik nicht vorhanden

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Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks, bemängelte, dass die Verordnung unnötige bürokratische Hürden für die hiesigen Landwirte schafft. „Für Deutschland und große Teile Europas ist die Entwaldungs-Problematik hinreichend dokumentiert und praktisch nicht vorhanden“, betont Ehlers. Dennoch sollen die gesamte Rinderhaltung mit über 100.000 Betrieben sowie alle Landwirte, die Soja anbauen, und Forstwirte von der Verordnung betroffen sein.

Keine pauschalen Auflagen

Ehlers fordert, dass die Verordnung die speziellen Gegebenheiten der europäischen Landwirtschaft berücksichtigt und nicht pauschal alle Betriebe mit zusätzlichen Auflagen belastet. „Unsere Landwirte brauchen praxisnahe Lösungen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährden“, erklärt er.

Ideen „unausgereift“

Ehlers fordert, dass die Verordnung erst nach Beseitigung aller juristischen Unklarheiten und technischen Anpassungen umgesetzt wird. „Es ist inakzeptabel, dass die EU-Politiker mit unausgereiften Ideen die heimische Landwirtschaft gefährden“, kritisiert er.

Auch Özdemir kritisiert Brüssel

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte die EU-Kommission zuletzt ebenfalls kritisiert. Die sei ihre „Hausaufgaben bislang schuldig“ geblieben.

Özdemir zielte dabei auf das sogenannte Länder-Benchmarking ab. Damit teilt die EU-Kommission einzelne Länder in Risikoklassen ein – je nach Entwaldungsrisiko. Länder wie Deutschland hätten gute Chancen in eine geringe Risikoklasse zu kommen. Das würde weniger Auflagen für Forstwirte oder Rindermäster bedeuten.

Das sagt die EU-Kommission

Auf Nachfrage von top agrar bezüglich der fristgerechten Prüfung des Entwaldungsrisikos erklärte ein Sprecher der EU-Kommission, dass die Arbeiten zur Benchmarking-Bewertung noch im Gange seien. Auf die Frage, ob die EU-Kommission das Inkrafttreten der Verordnung notfalls verschieben werde, ging der Sprecher nicht direkt ein.

Jedoch sei „die Umsetzung der EU-Verordnung zur Entwaldung (EUDR) nicht gefährdet, da alle Länder automatisch als Standardrisiko klassifiziert werden, sobald die Verordnung in Kraft tritt“, so der Sprecher.

 

 

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