So sieht der EU-Vorschlag zur Stilllegung im Detail aus
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für Ausnahmen von der GAP-Stilllegung konkretisiert. Was auf die Bauern zukommt, liegt nun in den Händen der EU-Mitgliedstaaten.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch vorgeschlagen, die Auflagen zur Stilllegung von Ackerland im Rahmen der Gemeinsam Agrarpolitik (GAP) zu lockern. Landwirte will die EU-Kommission demnach davon befreien, 4 % ihres Ackerlandes stillzulegen. Stattdessen sollen sie Leguminosen oder Zwischenfrüchte anbauen.
Um die Pläne umzusetzen, hat die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung vorgelegt. Über diese sollen die Mitgliedstaaten in den nächsten Tagen abstimmen.
Ein möglicher Termin ist die nächste Sitzung des sogenannten Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) am Montag, den 12. Februar.
Das plant die Kommission im Detail
Im Kern sieht die Ausnahmeregel beim GLÖZ 8 folgendes vor: Anstatt 4 % ihres Ackerlandes stillzulegen, können Landwirte auf 7 % ihres Ackerlandes:
Zwischenfrüchte sollen mit einem Anrechnungsfaktor von 0,3 gewertet werden. Das Prinzip dürfte vielen Landwirten aus den Greening-Regeln der vergangenen GAP bekannt sein.
Rechenbeispiel
Bewirtschaftet ein Landwirt 100 ha Ackerland und möchte die vorgeschlagene Ausnahmeregel nutzen, muss er 7 % seines Ackerlandes also 7 ha einbringen. Die kann er entweder stilllegen oder dort Leguminosen mit Pflanzenschutzverzicht anbauen.
Die dritte Option wäre der Anbau von Zwischenfrüchten nach einer Hauptkultur. Aufgrund des Gewichtungsfaktors von 0,3 müsste der Landwirte auf 23,3 ha Zwischenfrüchte anbauen.
Leguminosen und Zwischenfrüchte ohne Pflanzenschutz
Landwirte, die die Ausnahmen nutzen wollen, müssen sowohl in den dafür vorgesehen Leguminosen als auch in der Zwischenfrucht auf chemischen Pflanzenschutz verzichten.
Optionen kombinierbar
Laut der vorgeschlagenen Durchführungsverordnung müssen sich Landwirte nicht für eine der Maßnahmen entscheiden, sondern können sie kombinieren.
Für den Landwirt im Beispiel oben, könnte das beispielsweise bedeuten: Er legt 2 ha Brache an, baut auf 3 ha Leguminosen mit Pflanzenschutzverzicht an und rechnet 6,66 ha Zwischenfrüchte an. So erreicht er 7 ha Glöz 8-Flächen (2 ha Brache + 3 ha Leguminosen + 6,66 ha ZF * 0,3= 7 ha Glöz 8-Fläche).
Mitgliedstaaten müssen Ausnahmen umsetzen
Ob die Ausnahmen tatsächlich so in Kraft treten, hängt von den EU-Mitgliedstaaten ab. Die müssen der Verordnung nicht nur zustimmen. Sie müssen das Gesetz auf national umsetzen und in ihren nationalen GAP-Strategieplänen integrieren.
Die Abkürzung GLÖZ steht für Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Agrarflächen. Diese Standards müssen alle Landwirte einhalten, die Agrarsubventionen aus Brüssel erhalten wollen
Der GLÖZ 8-Standard schreibt vor, einen Mindestanteil der landwirtschaftlichen Fläche für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente bereitzustellen.
In der GAP-Förderung 2023-2027 formuliert das EU-Recht die GAP-Auflagen im Rahmen der Konditionalität. vor, (GLÖZ 8).
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Die EU-Kommission hat am Mittwoch vorgeschlagen, die Auflagen zur Stilllegung von Ackerland im Rahmen der Gemeinsam Agrarpolitik (GAP) zu lockern. Landwirte will die EU-Kommission demnach davon befreien, 4 % ihres Ackerlandes stillzulegen. Stattdessen sollen sie Leguminosen oder Zwischenfrüchte anbauen.
Um die Pläne umzusetzen, hat die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung vorgelegt. Über diese sollen die Mitgliedstaaten in den nächsten Tagen abstimmen.
Ein möglicher Termin ist die nächste Sitzung des sogenannten Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) am Montag, den 12. Februar.
Das plant die Kommission im Detail
Im Kern sieht die Ausnahmeregel beim GLÖZ 8 folgendes vor: Anstatt 4 % ihres Ackerlandes stillzulegen, können Landwirte auf 7 % ihres Ackerlandes:
Zwischenfrüchte sollen mit einem Anrechnungsfaktor von 0,3 gewertet werden. Das Prinzip dürfte vielen Landwirten aus den Greening-Regeln der vergangenen GAP bekannt sein.
Rechenbeispiel
Bewirtschaftet ein Landwirt 100 ha Ackerland und möchte die vorgeschlagene Ausnahmeregel nutzen, muss er 7 % seines Ackerlandes also 7 ha einbringen. Die kann er entweder stilllegen oder dort Leguminosen mit Pflanzenschutzverzicht anbauen.
Die dritte Option wäre der Anbau von Zwischenfrüchten nach einer Hauptkultur. Aufgrund des Gewichtungsfaktors von 0,3 müsste der Landwirte auf 23,3 ha Zwischenfrüchte anbauen.
Leguminosen und Zwischenfrüchte ohne Pflanzenschutz
Landwirte, die die Ausnahmen nutzen wollen, müssen sowohl in den dafür vorgesehen Leguminosen als auch in der Zwischenfrucht auf chemischen Pflanzenschutz verzichten.
Optionen kombinierbar
Laut der vorgeschlagenen Durchführungsverordnung müssen sich Landwirte nicht für eine der Maßnahmen entscheiden, sondern können sie kombinieren.
Für den Landwirt im Beispiel oben, könnte das beispielsweise bedeuten: Er legt 2 ha Brache an, baut auf 3 ha Leguminosen mit Pflanzenschutzverzicht an und rechnet 6,66 ha Zwischenfrüchte an. So erreicht er 7 ha Glöz 8-Flächen (2 ha Brache + 3 ha Leguminosen + 6,66 ha ZF * 0,3= 7 ha Glöz 8-Fläche).
Mitgliedstaaten müssen Ausnahmen umsetzen
Ob die Ausnahmen tatsächlich so in Kraft treten, hängt von den EU-Mitgliedstaaten ab. Die müssen der Verordnung nicht nur zustimmen. Sie müssen das Gesetz auf national umsetzen und in ihren nationalen GAP-Strategieplänen integrieren.
Die Abkürzung GLÖZ steht für Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Agrarflächen. Diese Standards müssen alle Landwirte einhalten, die Agrarsubventionen aus Brüssel erhalten wollen
Der GLÖZ 8-Standard schreibt vor, einen Mindestanteil der landwirtschaftlichen Fläche für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente bereitzustellen.
In der GAP-Förderung 2023-2027 formuliert das EU-Recht die GAP-Auflagen im Rahmen der Konditionalität. vor, (GLÖZ 8).