Solarstrategie: Neue Chancen für die Landwirtschaft
Das Wirtschaftsministerium will ertragsschwache Standorte oder Stilllegungsflächen verstärkt für die Solarstromproduktion nutzen. Das soll auch die Artenvielfalt fördern.
In der kürzlich vorgestellten Solarstrategie setzt das Bundeswirtschaftsministerium stark auf Freiflächenanlagen. „PV-Freiflächenanlagen sind die günstigste Stromerzeugungstechnologie. Flächenkonkurrenzen wird durch intelligente Konzepte und Innovationen vorgebeugt“, heißt es in dem Papier. Dazu zählt das Ministerium Biodiversitäts-Solarparks genauso wie die Agri-PV. Hierbei soll es über das EEG und weitere Gesetze Erleichterungen geben:
Ab dem Jahr 2024 sind Landwirte verpflichtet, mindestens 4 % ihrer Flächen aus der aktiven Bewirtschaftung zu nehmen und in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zu halten. Das BMWK schlägt vor, dass Landwirte auf diesen Flächen Biodiversitäts-Solarparks errichten dürfen, weil das dem Naturschutz, der Landwirtschaft und der Energiewende dienen würde.
Das wichtige Kriterium nach der GAP-Direktzah- lungen-Verordnung (GAPDZV), wonach die Flächen hauptsächlich für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden müssen, wäre aus Sicht des BMWK weiter erfüllt.
Diese Solarparks wären auch eine extensive Form der Agri-PV.
Zusätzlich prüft das BMWK gemeinsam mit den fachlich betroffenen Ressorts die Erstellung einer einheitlichen Definition der Biodiversitäts-PV und eine entsprechende Förderung im EEG.
Schließlich sollte geregelt werden, dass Biodiversitäts-PV-Anlagen keine Ausgleichsflächen benötigen, da die Anlage sowie die für die Biodiversität genutzte Fläche selbst als Ausgleich gelten.
Solarwirtschaft begrüßt die Pläne
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt das Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums, den Zugang zu ertragsschwachen Standorten, sogenannten benachteiligten Gebieten oder Stilllegungsflächen künftig zu vereinfachen. Auch die geplante Einführung eines Wegenutzungsrechtes bei der Netzdurchleitung zum zugewiesenen Netzanschlusspunkt eines Solarparks hält der Verband für richtig. Eine erfolgreiche Blaupause dafür würden bereits praktizierte Regelungen beim Breitbandausbau und bei den Übertragungsnetzen bieten.
Erleichterungen für die Landwirtschaft
Ein weiterer wichtiger Schritt zeichne sich durch die geplante stärkere solare Mobilisierung von Landwirten ab, die zu den wichtigsten Treibern der Energiewende zählen. Viele Landwirte würden gern ungenutzte Dachbrachen oder ertragsschwache Flächen für die Sonnenstromernte nutzen. Dies soll nun verstärkt geschehen, indem landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich bei der PV-Förderung nicht länger schlechter gestellt werden, ferner Solarparks künftig steuerrechtlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet und PV-Anlagen in Hofnähe baurechtlich privilegiert werden.
Das 45 Seiten umfassende Papier zur Photovoltaik-Strategie finden Sie hier.
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In der kürzlich vorgestellten Solarstrategie setzt das Bundeswirtschaftsministerium stark auf Freiflächenanlagen. „PV-Freiflächenanlagen sind die günstigste Stromerzeugungstechnologie. Flächenkonkurrenzen wird durch intelligente Konzepte und Innovationen vorgebeugt“, heißt es in dem Papier. Dazu zählt das Ministerium Biodiversitäts-Solarparks genauso wie die Agri-PV. Hierbei soll es über das EEG und weitere Gesetze Erleichterungen geben:
Ab dem Jahr 2024 sind Landwirte verpflichtet, mindestens 4 % ihrer Flächen aus der aktiven Bewirtschaftung zu nehmen und in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zu halten. Das BMWK schlägt vor, dass Landwirte auf diesen Flächen Biodiversitäts-Solarparks errichten dürfen, weil das dem Naturschutz, der Landwirtschaft und der Energiewende dienen würde.
Das wichtige Kriterium nach der GAP-Direktzah- lungen-Verordnung (GAPDZV), wonach die Flächen hauptsächlich für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden müssen, wäre aus Sicht des BMWK weiter erfüllt.
Diese Solarparks wären auch eine extensive Form der Agri-PV.
Zusätzlich prüft das BMWK gemeinsam mit den fachlich betroffenen Ressorts die Erstellung einer einheitlichen Definition der Biodiversitäts-PV und eine entsprechende Förderung im EEG.
Schließlich sollte geregelt werden, dass Biodiversitäts-PV-Anlagen keine Ausgleichsflächen benötigen, da die Anlage sowie die für die Biodiversität genutzte Fläche selbst als Ausgleich gelten.
Solarwirtschaft begrüßt die Pläne
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt das Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums, den Zugang zu ertragsschwachen Standorten, sogenannten benachteiligten Gebieten oder Stilllegungsflächen künftig zu vereinfachen. Auch die geplante Einführung eines Wegenutzungsrechtes bei der Netzdurchleitung zum zugewiesenen Netzanschlusspunkt eines Solarparks hält der Verband für richtig. Eine erfolgreiche Blaupause dafür würden bereits praktizierte Regelungen beim Breitbandausbau und bei den Übertragungsnetzen bieten.
Erleichterungen für die Landwirtschaft
Ein weiterer wichtiger Schritt zeichne sich durch die geplante stärkere solare Mobilisierung von Landwirten ab, die zu den wichtigsten Treibern der Energiewende zählen. Viele Landwirte würden gern ungenutzte Dachbrachen oder ertragsschwache Flächen für die Sonnenstromernte nutzen. Dies soll nun verstärkt geschehen, indem landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich bei der PV-Förderung nicht länger schlechter gestellt werden, ferner Solarparks künftig steuerrechtlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet und PV-Anlagen in Hofnähe baurechtlich privilegiert werden.
Das 45 Seiten umfassende Papier zur Photovoltaik-Strategie finden Sie hier.