Landwirte können nur schwer Krankenstand anmelden. Die Arbeit am Hof bleibt dann meist liegen, oder Familienmitglieder müssen die fehlende Arbeitskraft kompensieren. Die Bedeutung der Sozialen Betriebshilfe für landwirtschaftliche Betriebe rückt deshalb immer mehr in den Vordergrund, insbesondere in Zeiten, in denen die Herausforderungen für bäuerliche Familienbetriebe zunehmen. Vor diesem Hintergrund wollen die Bäuerinnen Niederösterreich darauf hinweisen, dass es in unvorhergesehenen Situationen Hilfe gibt, die in Anspruch genommen werden kann.
Landwirt zu sein ist ein Beruf, der in vielen Bereichen rund um die Uhr Aufmerksamkeit erfordert. Die Tiere müssen versorgt werden und auch Arbeiten in der Natur können nicht wochenlang warten. Hier spielt die soziale Betriebshilfe eine entscheidende Rolle. Sie ist eine wichtige Unterstützungsmaßnahme zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes in Notfällen wie Krankheit, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Umständen und soll dazu dienen, dass unaufschiebbare anfallende Arbeiten erledigt werden können.
Darüber hinaus gibt es auch in der Land- und Forstwirtschaft Phasen, in denen die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter eine Pause oder eine Auszeit benötigen. Auch dies ist wichtig für die eigene Gesundheit und Lebensqualität. Die Möglichkeit, eine Betriebshelferin oder einen Betriebshelfer auf den eigenen Betrieb zu holen, sichert nicht nur die Kontinuität in der Betriebsführung, sondern unterstützt auch die betroffenen Familienmitglieder in schwierigen Zeiten.
Betriebshilfe im Notfall beantragen
„Es ist keine leichte Entscheidung, die man treffen muss, wenn man in eine solche Situation kommt - ich spreche hier aus eigener Erfahrung. Nicht jeder Familienverband kann den Ausfall einer Arbeitskraft kompensieren, und gerade dann ist es wichtig zu wissen, dass man unter bestimmten Kriterien eine befristete Beihilfe beantragen kann. Glücklicherweise werden diese Einsätze auch gefördert", erklärt Landesbäuerin Irene Neumann-Hartberger und ergänzt: "Als Bäuerinnenorganisation ist es uns ein Anliegen, dieses Thema aufzugreifen und unter die Bäuerinnen zu bringen. Schließlich ist es nicht nur eine Frage der Notwendigkeit, sondern auch ein Recht, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn es die Situation erfordert“.
Webinar klärte auf
„Die Bäuerinnen“ veranstalteten am 13. Mai ein Webinar, bei dem sich rund 100 Bäuerinnen und Bauern über das Thema informierten. Dabei wurde die Soziale Betriebshilfe aus Sicht der SVS vorgestellt und Informationen von der Antragstellung bis zur Abrechnung vermittelt. Weiters stellten sich die wichtigsten Anbieterinstitutionen in Niederösterreich - der Maschinenring, die Dorfhelferinnen und die landwirtschaftlichen Zivildiener - vor. Die Institutionen sind stets bemüht, eine optimale Lösung für die individuelle betriebliche Situation zu finden.
Betont wurde auch die Wichtigkeit der rechtzeitigen Meldung und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen. Außerdem können nur dann genügend Betriebshelferinnen und -helfer, Dorfhelferinnen und -helfer sowie Zivildienstleistende eingesetzt werden, wenn auch genügend Bereitschaft für diese Tätigkeiten vorhanden ist.
Weitere Informationen zum Thema „Soziale Betriebshilfe“ sowie zu anderen rechtlichen Themen für Bäuerinnen und Frauen am Land finden Sie in der Broschüre „Rechte der Frau in der Landwirtschaft“ der Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Bäuerinnen.