Der Bayerische Bauernverband hat für die Wahlen zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau eine eigenen Kandidatenliste aufgestellt. Nähere Informationen zur Liste 1 „Bayerischer Bauerverband“ sowie den Kandidaten erhalten Sie unter www.sozialwahl-bayern.de.
Wahlberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmer, die in ihrem Unternehmen keine fremden Arbeitskräfte beschäftigen, sowie Rentner, die eine eigene Unfallrente aus der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beziehen. Um das Wählerverzeichnis korrekt erstellen und dann die Wahlunterlagen versenden zu können, ist die SVLFG auf die Mitwirkung der Versicherten angewiesen, informiert der BBV.
Wahlberechtigung prüfen
Die Versicherten erhalten daher derzeit von der SVLFG einen Fragebogen verbunden mit einem Antrag auf Aufstellung eines Wahlausweises. Dieser Fragebogen enthält Informationen dazu, wann ein wahlberechtigter Selbständiger ohne fremde Arbeitskräfte oder ein wahlberechtigter Unfallrentner gegeben ist.
Das Formular soll vollständig ausgefüllt, unterschrieben und dann umgehend mit dem beiliegenden Freiumschlag an die SVLFG zurückgesandt werden. Erst wenn dieser Fragebogen bei der SVLFG eingegangen ist, kann dort geprüft werden, ob der Antragsteller zum wahlberechtigten Personenkreis gehört. Ist dies der Fall, werden die Wahlunterlagen für die Briefwahl versandt.
Damit Sie also an der Sozialwahl teilnehmen können, ist es unbedingt erforderlich, zunächst den Fragebogen mit Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises, der derzeit versandt wird, an die SVLFG im Freiumschlag zurückzusenden. Nur wer diesen Antrag rechtzeitig bei der SVLFG einreicht, kann auch Wahlunterlagen erhalten und dann an der Briefwahl teilnehmen, so der Bauernverband weiter.
Weitere Informationen zur Ausstellung des Wahlausweises finden Sie unter www.SVLFG.de/sozialwahl. Für Fragen können Sie sich auch an die kostenfreie Wahlhotline der SVLFG unter Tel. 0800 5 892716 wenden.
Infos zur Wahl
Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die sogenannte Sozialwahl statt. Es handelt sich dabei um eine Listenwahl. Wahltag für die Sozialwahl 2023 bei der SVLFG ist der 31. Mai 2023.
Bei der SVLFG gibt es drei Gruppen:
- Die versicherten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
- die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und
- die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA). Diese wählen jeweils ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlung.
Weitere Erklärungen gibts auch hier beim Bauernverband Sachsen-Anhalt und hier beim SLB aus Sachsen