Nach einem sanften Start im Jahr 2023 deutet alles darauf hin, dass ab 2024 alle Auflagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) greifen. Das heißt, dass sich Landwirte, die Gelder aus Brüssel beantragen wollen, an die Standards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) ihrer Flächen halten müssen.
Das sind die 9 GLÖZ-Standards:
- GLÖZ 1: Schutz Dauergrünland
- GLÖZ 2: Mindestschutz Feuchtgebiete / Moore
- GLÖZ 3: Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern
- GLÖZ 4: Schaffung Pufferstreifen entlang Wasserläufen
- GLÖZ 5: Begrenzung von Wasser- und Winderosion
- GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiten
- GLÖZ 7: Fruchtwechselverpflichtung auf Ackerland
- GLÖZ 8: Mindestanteil nichtproduktiver Flächen auf Ackerland (Brache)
- GLÖZ 9: Sensibles Dauergrünland
In den folgenden top agrar-Beiträgen finden Sie wichtige Infos, um die GLÖZ-Regeln einzuhalten:
Stilllegung (GLÖZ 8):
Erosion (GLÖZ 5):
Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6):
Fruchtwechsel (GLÖZ 7):
GAP und Biobetriebe:
Öko-Regelungen (Eco-Schemes):
Diese Liste wird laufend aktualisiert.