Süßwarenindustrie warnt vor EU-Entwaldungsverordnung: Wird die Schokolade knapp?
Die Brüsseler Entwaldungsverordnung soll im internationalen Agrarhandel Wälder und Artenvielfalt schützen. Bei der Umsetzung hapert es aber gewaltig. Die Süßwarenindustrie befürchtet einen Fehlstart.
Gut gemeint ist nicht automatisch gut gemacht. Das gilt wohl auch für die Entwaldungsverordnung der EU-Kommission. Die Süßwarenindustrie beklagt systemische Mängel in dem Paket und warnt, dass insbesondere bei Kakao Versorgungsengpässe drohen, sollten die Brüsseler Pläne so umgesetzt werden.
Viele Fragen nicht geklärt
Die europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) soll ab dem 30. Dezember gelten und ab dem Zeitpunkt vor allem dafür sorgen, dass für die Erzeugung wichtiger Agrarrohstoffe in den Ursprungsländern keine Ur- und Regelwälder gerodet werden. Nicht nur der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) hat allerdings ernsthafte Bedenken zur bevorstehenden Einführung der Verordnung. Ihm zufolge sind wesentliche Anwendungsfragen ungeklärt, was erhebliche Herausforderungen für die Wirtschaft bedeutet und das berechtigte Anliegen des Waldschutzes untergräbt.
Laut dem BDSI sieht sich die Süßwarenindustrie derzeit nicht in der Lage, die Anforderungen der EUDR rechtssicher zu erfüllen, vor allem aufgrund ernsthafter Mängel der Verordnung. Besonders kritisch ist ihm zufolge das Fehlen eines rechtzeitig bereitgestellten IT-Systems durch die EU-Kommission, das erst kurz vor dem Stichtag einsatzbereit sein wird.
Riesiger bürokratischer Aufwand
Der bürokratische Aufwand und die zu erfassende Datenmenge seien für die Endverarbeiter derzeit sowohl technisch als auch logistisch nicht umsetzbar. Zusätzliche Unsicherheiten entstünden durch die unklare Regelung bestimmter Materialien wie Holzpaletten und dekorativer Geschenkverpackungen. Diese befinden sich nach Einschätzung des Verbands in einer rechtlichen Grauzone, was die Compliance-Risiken für Unternehmen erhöht und die Planungssicherheit beeinträchtigt.
Laut BDSI-Hauptgeschäftsführer Dr. Carsten Bernoth sind die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Anwendung der EUDR nicht gegeben, und die Zeit bis zum Start schwindet. Er warnt: „Ohne praktikable Lösungen der EU-Kommission droht ein Fehlstart mit weitreichenden Folgen für die Versorgung mit Agrarrohstoffen und Lebensmitteln in der EU. Wenn nicht klar ist, was zum Zeitpunkt der Verordnung EUDR-konform ist, gibt es die konforme Ware schlichtweg nicht und es droht ein deutlicher Kostenschub.“
Der BDSI fordert die EU-Kommission auf, umgehend notwendige Klärungen vorzunehmen, besonders bei Materialien, die derzeit in einer rechtlichen Grauzone sind. Dies ist entscheidend, um den Firmen genügend Vorbereitungszeit zu gewähren. Die Unterstützung der Bundesregierung sei dabei unverzichtbar.
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Gut gemeint ist nicht automatisch gut gemacht. Das gilt wohl auch für die Entwaldungsverordnung der EU-Kommission. Die Süßwarenindustrie beklagt systemische Mängel in dem Paket und warnt, dass insbesondere bei Kakao Versorgungsengpässe drohen, sollten die Brüsseler Pläne so umgesetzt werden.
Viele Fragen nicht geklärt
Die europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) soll ab dem 30. Dezember gelten und ab dem Zeitpunkt vor allem dafür sorgen, dass für die Erzeugung wichtiger Agrarrohstoffe in den Ursprungsländern keine Ur- und Regelwälder gerodet werden. Nicht nur der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) hat allerdings ernsthafte Bedenken zur bevorstehenden Einführung der Verordnung. Ihm zufolge sind wesentliche Anwendungsfragen ungeklärt, was erhebliche Herausforderungen für die Wirtschaft bedeutet und das berechtigte Anliegen des Waldschutzes untergräbt.
Laut dem BDSI sieht sich die Süßwarenindustrie derzeit nicht in der Lage, die Anforderungen der EUDR rechtssicher zu erfüllen, vor allem aufgrund ernsthafter Mängel der Verordnung. Besonders kritisch ist ihm zufolge das Fehlen eines rechtzeitig bereitgestellten IT-Systems durch die EU-Kommission, das erst kurz vor dem Stichtag einsatzbereit sein wird.
Riesiger bürokratischer Aufwand
Der bürokratische Aufwand und die zu erfassende Datenmenge seien für die Endverarbeiter derzeit sowohl technisch als auch logistisch nicht umsetzbar. Zusätzliche Unsicherheiten entstünden durch die unklare Regelung bestimmter Materialien wie Holzpaletten und dekorativer Geschenkverpackungen. Diese befinden sich nach Einschätzung des Verbands in einer rechtlichen Grauzone, was die Compliance-Risiken für Unternehmen erhöht und die Planungssicherheit beeinträchtigt.
Laut BDSI-Hauptgeschäftsführer Dr. Carsten Bernoth sind die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Anwendung der EUDR nicht gegeben, und die Zeit bis zum Start schwindet. Er warnt: „Ohne praktikable Lösungen der EU-Kommission droht ein Fehlstart mit weitreichenden Folgen für die Versorgung mit Agrarrohstoffen und Lebensmitteln in der EU. Wenn nicht klar ist, was zum Zeitpunkt der Verordnung EUDR-konform ist, gibt es die konforme Ware schlichtweg nicht und es droht ein deutlicher Kostenschub.“
Der BDSI fordert die EU-Kommission auf, umgehend notwendige Klärungen vorzunehmen, besonders bei Materialien, die derzeit in einer rechtlichen Grauzone sind. Dies ist entscheidend, um den Firmen genügend Vorbereitungszeit zu gewähren. Die Unterstützung der Bundesregierung sei dabei unverzichtbar.