Der mit Spannung erwartete Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 liegt nun vor. Angesichts der Kürzung der Agrardieselvergütung hoffen viele Betriebe auf eine deutliches Entgegenkommen seitens der Regierung, etwa durch eine Wiedereinführung der Tarifglättung oder durch die Schaffung einer Risikoausgleichsrücklage.
Lindner will Tarifglättung bis 2028 befristen
Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist der Entwurf eine Enttäuschung. In einer Stellungnahme weist der Verband darauf hin, dass der Referentenentwurf eine Befristung der Tarifglättung vorsehe. Ursprünglich wurde das auch als Tarifermäßigung oder Gewinnglättung bekannte Steuermodell von der damaligen Großen Koalition 2016 entwickelt und galt bis Ende 2022.
Die aktuelle Ampel-Koalition plant nun offensichtlich, die Tarifglättung rückwirkend zum 1. Januar 2023 wieder einzuführen, wobei Ende 2028 erneut ein Auslaufen vorgesehen ist. Zudem werden nach derzeitigem Stand nicht alle Betriebe von diesem Steuermodell profitieren, da juristische Personen ausgeschlossen sind.
Steuerexperten halten den Effekt der Tarifglättung ohnehin für eher gering. Ackerbauern haben beispielsweise in den vergangenen Jahren so gut wie gar nicht davon profitiert. Lediglich Schweinehalter konnten sich über größere Rückerstattungen freuen. Der Entlastungseffekt durch die Tarifglättung wird auf rund 50 Mio. €/Jahr geschätzt. Zum Vergleich: Die Agrardieselrückerstattung beläuft sich auf rund 450 Mio. €/Jahr.
Wieder keine Risikoausgleichsrücklage
Anders als von vielen Landwirten erhofft, sieht der Entwurf auch keine Risikoausgleichsrücklage vor. Bundeswirtschaftsminister Christian Lindner hatte Anfang des Jahres während der Bauernproteste zumindest angekündigt, deren Einführung zu prüfen. Das Interview finden Sie hier: Christian Lindner wird bei Tarifglättung und Risikorücklage konkret.
Pauschalierungssatz soll doch wieder sinken
Die Regierung pocht auch auf eine weitere Absenkung des Umsatzsteuersatzes für pauschalierende Betriebe von 9 % auf 8,4 %. Die Änderung des Satzes soll direkt ab dem Tag gelten, an dem das Gesetz verkündet wurde. Das die betreffenden Betriebe vor einige Herausforderungen stellen. Bisher war man davon ausgegangen, dass die Absenkung nicht mehr kommen sollte.
"Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft bleibt damit nach wie vor massiv geschwächt", kommentiert der DBV das Gesamtpaket. Von einem "gleichwertigen und angemessenen Ausgleich" für die beschlossene Steuererhöhung beim Agrardiesel könne somit keine Rede sein.
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