Daten für das Antibiotika-Monitoring von Milchkühen sind lückenhaft
Wie umfangreich ist die Datengrundlage für die Kennzahlen zum Antibiotika-Einsatz bei Milchkühen? Das hat top agrar bei sechs Bundesländern nachgefragt.
An der Aussagekraft der Kennzahlen zum Antibiotika-Einsatz bei Milchkühen gibt es Zweifel. Und die scheinen begründet: Wie jetzt die Rückmeldungen aus den Bundesländern zeigen, sind teilweise nur die Hälfte der Betriebe für den Bundesschnitt berücksichtigt worden.
Doch einige Landwirte und Tierärzte berichteten gegenüber top agrar, dass sie mit höheren Werten gerechnet haben. Vermutet wurde, dass Anfang 2023 noch vieles unklar war und das zu ungenauen bzw. nicht vollständigen Meldungen führte. Auf Nachfrage hatte das BVL erklärt, dass meldepflichtige Betriebe, die die Frist verpasst haben, ihre Daten noch sieben Monate nachträglich in HI-Tier einpflegen können. Diese nachträglichen Daten gehen dann aber nicht in den bundesweiten Schnitt ein. Die Folge: Womöglich müssen deutlich mehr Betriebe jetzt Maßnahmen zur Antibiotika-Reduktion ergreifen, als eigentlich laut Tierarzneimittelgesetz (TAMG) vorgesehen.
top agrar hat deshalb in sechs milchstarken Bundesländern nachgefragt: Von vielen Betrieben wurden Daten an das BVL zur Berechnung der bundesweiten Kennzahlen übermittelt? Und wie viele Betriebe hätten das theoretisch sein müssen? Meldepflicht sind Milchviehhalter mit mehr als 25 Milchkühen.
Niedersachsen: Nur 50 % der Betriebe gemeldet
In Niedersachsen gibt es laut niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML) rund 7.500 Milcherzeuger und ein Großteil halte vermutlich mehr als 25 Kühe. Allerdings: Im ersten Halbjahr hat Niedersachsen die Therapiehäufigkeiten von nur rund 2.800 Milchviehbetrieben an das BVL übermittelt. Im zweiten Halbjahr waren es rund 3.400 Betriebe.
Auch in Bayern fehlen vermutlich Betriebe
Bayern kann keine Angaben zur Zahl der meldepflichtigen Betriebe machen. 2023 gab es aber rund 15.000 Milchviehbetriebe in der Milchkontrolle mit durchschnittlich etwa 57 Kühen. An das BVL gemeldet hat das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Zahlen von rd. 8.000 Betrieben im ersten Halbjahr und 11.300 Betrieben im zweiten Halbjahr.
Vorbildlich scheinen die Meldungen von Tierärzten und Landwirten in Schleswig-Holstein zu sein: Dort lagen Therapiehäufigkeiten von 2.478 bzw. 2472 Betrieben für das erste bzw. zweite Halbjahr vor. Dies entspricht laut Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein (MLLEV) einem Anteil von 98 bzw. 99 % der rund 2.500 Milchviehbetriebe des Landes.
Mecklenburg-Vorpommern hatte die Daten von 298 bzw. 236 Betrieben für das erste bzw. zweite Halbjahr gemeldet, berichtet die Tierarzneimittelüberwachung des Landesamtes für Landwirtschaft (LALLF). Das dürfte ein Großteil der Betriebe abdecken.
NRW gibt keine Auskunft
Keine Rückmeldung haben wir erhalten vom Staatsministerium in Sachsen. Eine Auskunft ausdrücklich verweigert hat hingegen das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Nordrhein-Westfalen: Laut Tierarzneimittelgesetz sei man nicht dazu berechtigt, die angefragten Daten weiterzugeben.
Veterinäramt vor Ort entscheiden
Bis zum 1. April müssen Tierhalter, deren betriebliche Therapiehäufigkeit über der bundesweiten Kennzahl 2 liegt einen Maßnahmenplan zur Antibiotika-Reduktion einreichen. Zuständig für die Umsetzung und Kontrolle des Antibiotikaminimierungskonzeptes sind die kommunalen Veterinärbehörden - das machen Länder und Bund immer wieder deutlich. Es bleibt abzuwarten, ob die offensichtlich nicht vollständige Datengrundlage bei den Entscheidungen vor Ort eine Rollen spielt.
Ihre Meinung ist gefragt
Was halten Sie von den dargestellten Recherchen und Rückmeldungen aus den Bundesländern? Wie sind Ihre Erfahrungen mit den Behörden vor Ort?
An der Aussagekraft der Kennzahlen zum Antibiotika-Einsatz bei Milchkühen gibt es Zweifel. Und die scheinen begründet: Wie jetzt die Rückmeldungen aus den Bundesländern zeigen, sind teilweise nur die Hälfte der Betriebe für den Bundesschnitt berücksichtigt worden.
Doch einige Landwirte und Tierärzte berichteten gegenüber top agrar, dass sie mit höheren Werten gerechnet haben. Vermutet wurde, dass Anfang 2023 noch vieles unklar war und das zu ungenauen bzw. nicht vollständigen Meldungen führte. Auf Nachfrage hatte das BVL erklärt, dass meldepflichtige Betriebe, die die Frist verpasst haben, ihre Daten noch sieben Monate nachträglich in HI-Tier einpflegen können. Diese nachträglichen Daten gehen dann aber nicht in den bundesweiten Schnitt ein. Die Folge: Womöglich müssen deutlich mehr Betriebe jetzt Maßnahmen zur Antibiotika-Reduktion ergreifen, als eigentlich laut Tierarzneimittelgesetz (TAMG) vorgesehen.
top agrar hat deshalb in sechs milchstarken Bundesländern nachgefragt: Von vielen Betrieben wurden Daten an das BVL zur Berechnung der bundesweiten Kennzahlen übermittelt? Und wie viele Betriebe hätten das theoretisch sein müssen? Meldepflicht sind Milchviehhalter mit mehr als 25 Milchkühen.
Niedersachsen: Nur 50 % der Betriebe gemeldet
In Niedersachsen gibt es laut niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML) rund 7.500 Milcherzeuger und ein Großteil halte vermutlich mehr als 25 Kühe. Allerdings: Im ersten Halbjahr hat Niedersachsen die Therapiehäufigkeiten von nur rund 2.800 Milchviehbetrieben an das BVL übermittelt. Im zweiten Halbjahr waren es rund 3.400 Betriebe.
Auch in Bayern fehlen vermutlich Betriebe
Bayern kann keine Angaben zur Zahl der meldepflichtigen Betriebe machen. 2023 gab es aber rund 15.000 Milchviehbetriebe in der Milchkontrolle mit durchschnittlich etwa 57 Kühen. An das BVL gemeldet hat das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Zahlen von rd. 8.000 Betrieben im ersten Halbjahr und 11.300 Betrieben im zweiten Halbjahr.
Vorbildlich scheinen die Meldungen von Tierärzten und Landwirten in Schleswig-Holstein zu sein: Dort lagen Therapiehäufigkeiten von 2.478 bzw. 2472 Betrieben für das erste bzw. zweite Halbjahr vor. Dies entspricht laut Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein (MLLEV) einem Anteil von 98 bzw. 99 % der rund 2.500 Milchviehbetriebe des Landes.
Mecklenburg-Vorpommern hatte die Daten von 298 bzw. 236 Betrieben für das erste bzw. zweite Halbjahr gemeldet, berichtet die Tierarzneimittelüberwachung des Landesamtes für Landwirtschaft (LALLF). Das dürfte ein Großteil der Betriebe abdecken.
NRW gibt keine Auskunft
Keine Rückmeldung haben wir erhalten vom Staatsministerium in Sachsen. Eine Auskunft ausdrücklich verweigert hat hingegen das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Nordrhein-Westfalen: Laut Tierarzneimittelgesetz sei man nicht dazu berechtigt, die angefragten Daten weiterzugeben.
Veterinäramt vor Ort entscheiden
Bis zum 1. April müssen Tierhalter, deren betriebliche Therapiehäufigkeit über der bundesweiten Kennzahl 2 liegt einen Maßnahmenplan zur Antibiotika-Reduktion einreichen. Zuständig für die Umsetzung und Kontrolle des Antibiotikaminimierungskonzeptes sind die kommunalen Veterinärbehörden - das machen Länder und Bund immer wieder deutlich. Es bleibt abzuwarten, ob die offensichtlich nicht vollständige Datengrundlage bei den Entscheidungen vor Ort eine Rollen spielt.
Ihre Meinung ist gefragt
Was halten Sie von den dargestellten Recherchen und Rückmeldungen aus den Bundesländern? Wie sind Ihre Erfahrungen mit den Behörden vor Ort?