Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz von Agrarminister Özdemir tritt am Donnerstag offiziell in Kraft. Bevor das Label im Handel zu finden ist, gilt eine zweijährige Übergangsfrist.
Überraschung in Berlin: Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz tritt bereits am Donnerstag offiziell in Kraft. Den entsprechenden Gesetzestext hat Bundespräsident Walter Steinmeier vergangenen Donnerstag unterzeichnet. Er wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, einen Tag nachdem die Borchert-Kommission ihre Auflösung bekannt gegeben hat.
Vergangene Woche hatte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) noch erklärt, dass mit dem Inkrafttreten erst im vierten Quartal 2023 zu rechnen sei. Der Bundesrat hatte den Gesetzesentwurf von Bundesagrarminister Cem Özdemir bereits Anfang Juli gebilligt.
Die Haltungskennzeichnung umfasst zunächst nur die Schweinehaltung und den Haltungsabschnitt der Mast. Sie definiert die fünf Haltungsstufen Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio.
Betroffene Schweinehalter haben bis zum 31.7.2024 Zeit, ihre Tierzahlen und die Haltungsform gemäß der Kriterien des Kennzeichnungsgesetzes den zuständigen Behörden mitzuteilen. Neueinsteiger in die Schweinehaltung müssen ihre Meldung sofort erledigen. Wer nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Das Gesetz enthält eine zweijährige Übergangsfrist, sodass frisches Schweinefleisch ab 1. August 2025 gekennzeichnet werden muss. Sofern den Lebensmittelunternehmen die geforderten Informationen zu den Haltungsbedingungen der Schweine vorliegen, können sie ihre Produkte auch vorher schon kennzeichnen.
Kennzeichnungspflichtig ist vorerst nur frisches Schweinefleisch, das im Lebensmittelhandel, in Fleischereifachgeschäften und in Online-Shops verkauft wird. Auch private Haltungslabel sollen weiterhin möglich sein. Verbindlich gilt die Haltungskennzeichnung allerdings nur für Fleischprodukte mit deutscher Herkunft. Fleisch aus dem Ausland kann freiwillig gekennzeichnet werden.
Das BMEL will das Gesetz schrittweise auch auf verarbeitete Fleischprodukte und die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten. Auch der Einbezug weiterer Tierarten und Haltungsabschnitte, wie der Ferkelerzeugung, sei geplant.
Baurechtliche Erleichtung für höhere Haltungsstufen
Flankierend dazu wurde heute ein weiteres neues Gesetz veröffentlicht, das Stallumbauten für die verschiedenen Haltungsstufen baurechtlich erleichtert. Dieses tritt allerdings erst am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Darin ist eine Privilegierung für Betriebe vorgesehen, die ihre Stallanlagen auf die drei höchsten Haltungsstufen umrüsten wollen. Tierhalter müssen ihre Bestände nicht verringern, wenn sie in höhere Tierhaltungsstufen wechseln möchten.
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Überraschung in Berlin: Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz tritt bereits am Donnerstag offiziell in Kraft. Den entsprechenden Gesetzestext hat Bundespräsident Walter Steinmeier vergangenen Donnerstag unterzeichnet. Er wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, einen Tag nachdem die Borchert-Kommission ihre Auflösung bekannt gegeben hat.
Vergangene Woche hatte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) noch erklärt, dass mit dem Inkrafttreten erst im vierten Quartal 2023 zu rechnen sei. Der Bundesrat hatte den Gesetzesentwurf von Bundesagrarminister Cem Özdemir bereits Anfang Juli gebilligt.
Die Haltungskennzeichnung umfasst zunächst nur die Schweinehaltung und den Haltungsabschnitt der Mast. Sie definiert die fünf Haltungsstufen Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio.
Betroffene Schweinehalter haben bis zum 31.7.2024 Zeit, ihre Tierzahlen und die Haltungsform gemäß der Kriterien des Kennzeichnungsgesetzes den zuständigen Behörden mitzuteilen. Neueinsteiger in die Schweinehaltung müssen ihre Meldung sofort erledigen. Wer nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Das Gesetz enthält eine zweijährige Übergangsfrist, sodass frisches Schweinefleisch ab 1. August 2025 gekennzeichnet werden muss. Sofern den Lebensmittelunternehmen die geforderten Informationen zu den Haltungsbedingungen der Schweine vorliegen, können sie ihre Produkte auch vorher schon kennzeichnen.
Kennzeichnungspflichtig ist vorerst nur frisches Schweinefleisch, das im Lebensmittelhandel, in Fleischereifachgeschäften und in Online-Shops verkauft wird. Auch private Haltungslabel sollen weiterhin möglich sein. Verbindlich gilt die Haltungskennzeichnung allerdings nur für Fleischprodukte mit deutscher Herkunft. Fleisch aus dem Ausland kann freiwillig gekennzeichnet werden.
Das BMEL will das Gesetz schrittweise auch auf verarbeitete Fleischprodukte und die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten. Auch der Einbezug weiterer Tierarten und Haltungsabschnitte, wie der Ferkelerzeugung, sei geplant.
Baurechtliche Erleichtung für höhere Haltungsstufen
Flankierend dazu wurde heute ein weiteres neues Gesetz veröffentlicht, das Stallumbauten für die verschiedenen Haltungsstufen baurechtlich erleichtert. Dieses tritt allerdings erst am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Darin ist eine Privilegierung für Betriebe vorgesehen, die ihre Stallanlagen auf die drei höchsten Haltungsstufen umrüsten wollen. Tierhalter müssen ihre Bestände nicht verringern, wenn sie in höhere Tierhaltungsstufen wechseln möchten.