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topplus Vier Stunden

Tiertransporte begrenzen: Parteien unterbieten EU-Kommission im Wahlkampf

Die EU-Kommission will Tiertransporte auf neun Stunden begrenzen. Zur Europawahl unterbieten sich die Parteien mit Maximalforderungen zu den Transportzeiten.

Lesezeit: 2 Minuten

Bereits im Dezember 2023 hat die EU-Kommission eine Reform des EU-Tierschutzrechts vorgeschlagen und es dabei vor allem auf Tiertransporte abgesehen. Sie plant, Lebendtiertransporte auf maximal neun Stunden zu begrenzen.

Nun muss sich das EU-Parlament und die 27 Mitgliedstaaten der EU zum Vorschlag der EU-Kommission positionieren. Dadurch ist die Frage wie und wie lang Tiere transportiert werden dürfen auch Thema im EU-Wahlkampf.

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Grüne, Linke und AfD wollen Transportzeit weiter absenken

In ihren Wahlprogrammen überbieten die Grünen und die SPD die Pläne der EU-Kommission und fordern eine Maximaldauer von acht Stunden Tiertransporte. Die Union aus CDU und CSU spricht Tiertransporte in ihrem Programm nicht an.

Die AfD will nach der EU-Wahl durchsetzen, dass lebende Tiere innerhalb der EU für maximal sechs Stunden transportiert werden dürfen. Die Linke fordert vier Stunden als Maximaldauer.

Transporte in Drittstaaten unerwünscht

Die Grünen, die SPD, die Linke und die Freien Wähler wollen Transporte in Drittstaaten komplett verbieten. Die AfD will das nur zu Zwecken der Zucht zulassen.

Die EU-Kommission hatte zu Tiertransporten in Drittstaaten keine neuen Regeln vorgeschlagen.

Kommt das Ende der Käfighaltung?

Im Rahmen der EU-Bürgerinitiative „End The Cage Age“ (beendet das Käfig-Zeitalter) hatten sich knapp 1,4 Millionen Europäerinnen und Europäer dafür ausgesprochen, sowohl die Käfighaltung von Legehennen und die Kastenhaltung von Sauen als auch die Einzelhaltung von Kälbern EU-weit zu verbieten. Hinter diese Forderung stellen sich die Grünen und die Linke.

EU-weite Standards

Die FDP und die Freien Wähler wollen nach der EU-Wahl für europaweite Mindestandards im Tierschutz sorgen. Für die FDP ist klar, „dass niedrige Tierschutzstandards nicht zu einem Wettbewerbsvorteil führen“ dürfen.

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