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Trotz Kritik: Özdemir hält an Artikel 148 GMO fest

Das BMEL will zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der die Umsetzung des Artikels 148 GMO vorsieht. Inwieweit davon auch Genossenschaftsmolkereien betroffen sind, bleibt vorerst unklar.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will die Position der Landwirte am Milchmarkt stärken und bleibt deshalb bei seiner Ankündigung von Anfang März: „Wir werden die Möglichkeiten zur Steuerung der Vertragsgestaltung zwischen Milchbauern und Molkereien, die Artikel 148 GMO bietet, nutzen und zügig einen Verordnungsentwurf hierzu vorlegen, der vorsieht, dass für 80 % der Milchmenge ein verbindlicher Preis vor Anlieferung angeboten werden muss“, heißt es in einem Schreiben vom 22.03.24 von Cem Özdemir an die Bevollmächtigten der Länder, das top agrar vorliegt.

Kritik beim Berliner Milchforum

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Damit setzt sich der Bundeslandwirtschaftsminister über die breite Kritik des Deutschen Bauernverbands (DBV) und des Milchindustrie-Verbands (MIV) hinweg. Erst vergangene Woche trugen beim Berliner Milchforum verschiedene Interessenvertreter erneut ihre Bedenken vor.

Ein großer Kritikpunkt war, dass sich die Mehrheit von Anwesenden bei einer Veranstaltung des BMEL im August vergangenen Jahres gegen die Umsetzung des Artikels 148 ausgesprochen hatte. "Diese demokratische Abstimmung hat bei den Politikern aber offensichtlich keinen Wert", kritisierte unter anderem Peter Manderfeld, Sprecher der IG Milch.

Meinung gewählter Vertreter

Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick sah darin kein Argument, da ja nur „ein paar Milcherzeuger anwesend waren und nicht die Mehrheit“. Klaus-Peter Lucht, Bauernpräsident aus Schleswig-Holstein, ergriff daraufhin das Wort und erklärte, dass bei der BMEL-Veranstaltung Delegierte waren, die die Meinung zahlreicher Bauern vertreten.

Ob und wie der Artikel 148 GMO von Genossenschaftsmolkereien umgesetzt werden muss, ist noch unklar.

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