Umsatzsteuer: Pauschalierungssatz soll auf 9 % sinken
Der Pauschalierungssatz bei der Umsatzsteuer in der Landwirtschaft könnte Anfang 2023 erneut und dann auf 9 % sinken. Derzeit laufen dazu die Verhandlungen im Bundestag.
Die Bundesregierung will den Pauschalierungssatz bei der Umsatzsteuer in der Landwirtschaft von derzeit 9,5 % zum 1.1.2023 auf 9 % senken. Damit würde der Pauschalierungsvorteil um weitere 0,5%-Punkte fallen. Bereits zum 1.1.2022 hatte noch die alte Koalition den Satz von 10,7 % auf 9,5 % reduziert. Vor allem für Tierhalter ist dieser Schritt mit Verlusten verbunden.
Die Bundesregierung muss den Pauschalierungssatz jährlich überprüfen und ggf. anpassen, wenn es zu einer Über- oder Unterkompensation kommt. Die nun vorgeschlagene Reduktion beruht auf Berechnungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) und des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL). Derzeit finden dazu Verhandlungen im Bundestag statt.
Veredler sollten Änderungen prüfen
Stimmt der Bundestag dem Vorschlag aus dem BMF und BMEL zu, kann sich unter diesen Vorzeichen für einige Betriebe ein Wechsel in die Regelbesteuerung lohnen. Vor allem Veredler, denen die niedrigen Preise schlechte Ergebnisse bescheren und die gleichzeitig vor einer Betriebsteilung stehen, um die neue Pauschalierungsgrenze von 600.000 € Umsatz pro Kalenderjahr (netto) einzuhalten, sollten die Situation noch einmal neu bewerten. Zudem ist der Aufwand für eine Betriebsteilung nicht zu unterschätzen.
Betriebe mit bis zu 600.000 € Jahresumsatz betroffen
Mit der Pauschalierung werden Steuersätze der von den Betrieben für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen pauschal festgelegt. In gleicher Höhe wird die pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, sodass in der Summe keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt entsteht. Diese Möglichkeit der Pauschalierung können seit der Neuregelung 2022 nur noch alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro nutzen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Die Bundesregierung will den Pauschalierungssatz bei der Umsatzsteuer in der Landwirtschaft von derzeit 9,5 % zum 1.1.2023 auf 9 % senken. Damit würde der Pauschalierungsvorteil um weitere 0,5%-Punkte fallen. Bereits zum 1.1.2022 hatte noch die alte Koalition den Satz von 10,7 % auf 9,5 % reduziert. Vor allem für Tierhalter ist dieser Schritt mit Verlusten verbunden.
Die Bundesregierung muss den Pauschalierungssatz jährlich überprüfen und ggf. anpassen, wenn es zu einer Über- oder Unterkompensation kommt. Die nun vorgeschlagene Reduktion beruht auf Berechnungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) und des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL). Derzeit finden dazu Verhandlungen im Bundestag statt.
Veredler sollten Änderungen prüfen
Stimmt der Bundestag dem Vorschlag aus dem BMF und BMEL zu, kann sich unter diesen Vorzeichen für einige Betriebe ein Wechsel in die Regelbesteuerung lohnen. Vor allem Veredler, denen die niedrigen Preise schlechte Ergebnisse bescheren und die gleichzeitig vor einer Betriebsteilung stehen, um die neue Pauschalierungsgrenze von 600.000 € Umsatz pro Kalenderjahr (netto) einzuhalten, sollten die Situation noch einmal neu bewerten. Zudem ist der Aufwand für eine Betriebsteilung nicht zu unterschätzen.
Betriebe mit bis zu 600.000 € Jahresumsatz betroffen
Mit der Pauschalierung werden Steuersätze der von den Betrieben für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen pauschal festgelegt. In gleicher Höhe wird die pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, sodass in der Summe keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt entsteht. Diese Möglichkeit der Pauschalierung können seit der Neuregelung 2022 nur noch alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro nutzen.