Wie will die Bundesregierung verbindliche Lieferverträge für Milch umsetzen?
Das BMEL will verbindliche Lieferverträge für die Milchwirtschaft vorschreiben. Wie genau, ist noch nicht klar. Stegemann fordert Özdemir auf, sich für eine starke Milchviehhaltung einzusetzen.
Die Bundesregierung setzt weiterhin darauf, den Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) umzusetzen. Das verspreche Chancen, um „Nachteile für die Entwicklung des Milchsektors zu beseitigen“. Doch wie genau die Umsetzung geregelt werden soll, bleibt offen. Das geht hervor aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur „Situation der Milcherzeugung und Milchverarbeitung in Deutschland“.
Der Artikel 148 GMO legt fest, dass EU-Mitgliedstaaten verbindliche Lieferverträge zu Milchmengen, -preise und -qualität zwischen Molkerei und Erzeuger vorschreiben können. Über das Für und Wider gibt es unterschiedliche Meinungen.
Zu der Antwort auf die Kleine Anfrage erklärte der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Stegemann: „Die Bundesregierung hat immer noch keine tragfähige Grundlage für den Eingriff in die Lieferbeziehungen nach Artikel 148 GMO. Auf unsere Frage kann das BMEL keinen konkreten EU-Mitgliedstaat nennen, in dem es zu einer deutlichen Verbesserung der Stellung der Milcherzeuger durch dieses Instrument gekommen wäre.“ Die Ampel-Koalition sei sich offenbar uneinig über Artikel 148, denn die Regelungen für eine nationale Anwendung befänden sich kurz vor Beginn der Grünen Woche noch in der Erarbeitung.
„Wir brauchen eine starke Milchviehhaltung“
„Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung die milchwirtschaftliche Nutzung von Grünland als Beitrag zur Ressourcenschonung einstuft. Minister Özdemir ist aufgerufen, mit diesen Einschätzungen seines Hauses nun auch die dringend notwendige Überzeugungsarbeit bei Teilen seiner grünen Bundestagsfraktion zu leisten, dass wir eine starke Milchviehhaltung in Deutschland brauchen“, so Albert Stegemann.
In der Antwort erklärte die Bundesregierung, dass Grünland die Basis für die Fütterung von Wiederkäuern sei und: „Die Nutzung des für die menschliche Ernährung nicht direkt verwertbaren Grünlandaufwuchses über die Tierhaltung trägt zur Ressourcenschonung bei.“ Daher bleibe das Grünland als nachhaltiges Futter für Wiederkäuer auch ein Teil der Eiweißpflanzenstrategie (EPS).
Neben der Umsetzung des 148er begrüßt die Bundesregierung in der Antwort den Artikel 210a GMO, welcher für Nachhaltigkeitsinitiativen eine Ausnahme vom Kartellrecht ermöglicht. Dies sei eine Chance für Erzeugerinnen und Erzeuger aus dem Milchsektor, um mögliche höhere Kosten für Umwelt- und Tierschutz über höhere Erzeugerpreise abdecken und entlang der Wertschöpfungskette weitergeben zu können.
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Die Bundesregierung setzt weiterhin darauf, den Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) umzusetzen. Das verspreche Chancen, um „Nachteile für die Entwicklung des Milchsektors zu beseitigen“. Doch wie genau die Umsetzung geregelt werden soll, bleibt offen. Das geht hervor aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur „Situation der Milcherzeugung und Milchverarbeitung in Deutschland“.
Der Artikel 148 GMO legt fest, dass EU-Mitgliedstaaten verbindliche Lieferverträge zu Milchmengen, -preise und -qualität zwischen Molkerei und Erzeuger vorschreiben können. Über das Für und Wider gibt es unterschiedliche Meinungen.
Zu der Antwort auf die Kleine Anfrage erklärte der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Stegemann: „Die Bundesregierung hat immer noch keine tragfähige Grundlage für den Eingriff in die Lieferbeziehungen nach Artikel 148 GMO. Auf unsere Frage kann das BMEL keinen konkreten EU-Mitgliedstaat nennen, in dem es zu einer deutlichen Verbesserung der Stellung der Milcherzeuger durch dieses Instrument gekommen wäre.“ Die Ampel-Koalition sei sich offenbar uneinig über Artikel 148, denn die Regelungen für eine nationale Anwendung befänden sich kurz vor Beginn der Grünen Woche noch in der Erarbeitung.
„Wir brauchen eine starke Milchviehhaltung“
„Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung die milchwirtschaftliche Nutzung von Grünland als Beitrag zur Ressourcenschonung einstuft. Minister Özdemir ist aufgerufen, mit diesen Einschätzungen seines Hauses nun auch die dringend notwendige Überzeugungsarbeit bei Teilen seiner grünen Bundestagsfraktion zu leisten, dass wir eine starke Milchviehhaltung in Deutschland brauchen“, so Albert Stegemann.
In der Antwort erklärte die Bundesregierung, dass Grünland die Basis für die Fütterung von Wiederkäuern sei und: „Die Nutzung des für die menschliche Ernährung nicht direkt verwertbaren Grünlandaufwuchses über die Tierhaltung trägt zur Ressourcenschonung bei.“ Daher bleibe das Grünland als nachhaltiges Futter für Wiederkäuer auch ein Teil der Eiweißpflanzenstrategie (EPS).
Neben der Umsetzung des 148er begrüßt die Bundesregierung in der Antwort den Artikel 210a GMO, welcher für Nachhaltigkeitsinitiativen eine Ausnahme vom Kartellrecht ermöglicht. Dies sei eine Chance für Erzeugerinnen und Erzeuger aus dem Milchsektor, um mögliche höhere Kosten für Umwelt- und Tierschutz über höhere Erzeugerpreise abdecken und entlang der Wertschöpfungskette weitergeben zu können.